Ist das ein fairer Mietvertrag?

  • Hallo,

    ich werde zum 1.2. mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen.
    Wir haben uns die Wohnung angeschaut und waren sehr zufrieden damit.

    Nun haben wir den Mietvertrag zugeschickt bekommen und blicken gar nicht mehr durch. Vor allem der Teil mit den Heiz- und Warmwasserkosten und die Schönheitsreperaturen. Desweiteren wurde uns ein Kellerraum zugesagt, der aber im Mietvertrag gar nicht auftaucht. Auch die Tatsache, dass wir den Vertrag unterschrieben per Post zurücksenden sollen und erst daraufhin die Wohnung an uns übergeben werden soll. Dabei fühle ich mich sehr unwohl. Wäre es nicht besser ERST ein Übergabeprotokoll anzufertigen und DANN vor Ort zu unterschreiben und die Schlüssel in Empfang zu nehmen? Vor allem wurde noch gar nicht geklärt, ob wir die hübschen (Ironie) gelben Wände so übernehmen wollen.

    Ich würde ungern unser junges Glück mit einem vorschnellen Vertragsabschluss belasten.
    Ich habe den Vertrag eingescannt und würde mich wirklich sehr freuen ob ihr ihn vielleicht mal kurz überfliegen könntet um mich vor der ein oder anderen typischen Falle zu bewahren.

    https://www.dropbox.com/sh/yndprde6kj56khj/QhqJ-mpP8y

    Der Vermieter ist keine Privatperson sondern eine Investment GmbH & Co. KG.

    Ich freue mich über jeden Hinweis!

    Gruß, Mivoc

  • Hallo mivoc,

    leider kann ich beim Link nichts lesen... Daher vorab meine Meinungen:

    "Nun haben wir den Mietvertrag zugeschickt bekommen und blicken gar nicht mehr durch. Auch die Tatsache, dass wir den Vertrag unterschrieben per Post zurücksenden sollen und erst daraufhin die Wohnung an uns übergeben werden soll. Wäre es nicht besser ERST ein Übergabeprotokoll anzufertigen und DANN vor Ort zu unterschreiben und die Schlüssel in Empfang zu nehmen?"
    - Diese Vorgehensweise ist nicht aussergewöhnlich. Das bzw. ein ÜP wird üblicherweise bei der Übergabe der Mietsache ausgefüllt.

    "Vor allem der Teil mit den Heiz- und Warmwasserkosten und die Schönheitsreperaturen."
    - Erstere sind grundsätzlich nach der HeizkVO abzurechnen. Schönheitsreparaturen sind regelmässig Mietersache.

    "Desweiteren wurde uns ein Kellerraum zugesagt, der aber im Mietvertrag gar nicht auftaucht."
    - Ist üblich. Er wird Euch unentgeltlich überlassen, kann also auch vom VM zurückverlangt werden.

    "Vor allem wurde noch gar nicht geklärt, ob wir die hübschen (Ironie) gelben Wände so übernehmen wollen."
    - Das wäre mit dem ÜP zu klären. Alles haargenau beschreiben, und e.F. auch, wer was noch ändert innerhalb welcher Frist auf wessen Kosten. Gut aufpassen!!!

    "Ich würde ungern unser junges Glück mit einem vorschnellen Vertragsabschluss belasten."
    - Spricht für Dich (Euch). Du solltest bei der Übergabe der Mietsache jedenfalls Nicht allein sein und eine Digicam mit eingeblendetem Datum und einer abfotografierten Tageszeitung dabei haben.

  • Habe den Mietvertrag jetzt nicht gelesen, aber hier kurz zum Keller:
    Ob unentgeltlich oder ob in der Miete enthalten sei mal dahingestellt; ich würde aber den Kellerraum in jedem Fall im Mietvertrag stehen haben wollen. Sonst hast Du kein schriftlich zugesichertes Recht, diesen Raum zu nutzen, und kannst jederzeit angegriffen werden, wenn Du es tust.

  • Schließe mich @AjaxMH an. Auf den 11 Seiten ist soviel bla-bla geschrieben, da sollte die zu vermieteten Räumlichkeiten auch noch näher bezeichnet werden.
    Welche Räume, sowie eine genaue Wohnungsbezeichnung, sofern ein Mehrfamilienhaus, werden auch nicht erwähnt.
    Ziehmlich schwach das ganze Ding.
    Übrigens ist es üblich erst den Vertrag zu unterzeichnen und anschließend die Wohnungsübergabe, mit Protokoll, durchzuführen.
    Ebenso fehlen Angaben zur Schlüsselzahl. Eben siehe 2. Absatz. Sicher der Erguß eines superklugen Rechtsverdrehers.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Januar 2014 um 22:30)

  • Ob unentgeltlich oder ob in der Miete enthalten sei mal dahingestellt; ich würde aber den Kellerraum in jedem Fall im Mietvertrag stehen haben wollen.


    Ich habe den MV jetzt gelesen. Ein Kellerraum steht nicht als mitgemietet drin. Der VM wird sich auch wohl nicht dazu hinreissen lassen, von seinem Vordruck abzuweichen.
    Die Kaution von nur einer NettoMM erscheint mir für den Mieter als recht günstig...:p
    Die HeizkBerechnung (+WW-Bereitung) nach 50/50% entspricht nicht der HeizkVO und wäre damit angreifbar.
    Die Nachzahlungsfrist von nur 14 Tagen bei BK-Nachforderungen halte ich für angreifbar, üblich ist m.W. 1 Monat.

  • Kolinum:

    "Ebenso fehlen Angaben zur Schlüsselzahl."
    - Kommt u.a. in das ÜP.

    "Sicher der Erguß eines superklugen Rechtsverdrehers."
    - Njet, dieser MV geht auf den Einheitsmietvertrag von/für Wohnungsunternehmen zurück.


  • Die HeizkBerechnung (+WW-Bereitung) nach 50/50% entspricht nicht der HeizkVO ...

    Natürlich entspricht das der HeizkVO


    § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
    (1)

    Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.

  • Zu der oftmals erwähnten Pflicht-70%-nach-Verbrauch-Aufteilung:

    Eine Pflicht 70/30 aufzuteilen besteht nur dann, wenn

    • das Gebäude mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt wird und
    • das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllt und
    • im Gebäude freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind.

    Kurz: Es hängt vom Gebäude und von der Heizungsinstallation ab.

    Das ist in §7 (1) Heizkostenverordnung ab 2009 dazugekommen. Vor 2009 gab es die Pflicht gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (19. Januar 2014 um 11:17)

  • Zu der oftmals erwähnten Pflicht-70%-nach-Verbrauch-Aufteilung: ...


    Danke, hast es mir abgenommen.
    Dort, wo noch immer vorschriftswidrig abgerechnet wird, geschieht es m.E. aus Trägheit oder Unkenntnis. Ist oftmals bei WEG der Fall.

  • Danke, hast es mir abgenommen.


    Gern geschehen. Nur weiß ich nicht, was ich Dir abgenommen habe, denn ich hatte Dir widersprochen. ;)

  • Gern geschehen. Nur weiß ich nicht, was ich Dir abgenommen habe, denn ich hatte Dir widersprochen. ;)


    Nein, hattest mir nicht widersprochen, sondern die Arbeit, die Begründung zur 70/30er Regelung, zu posten. Dieser Satz war früher auf der Techem-Webseite/Heizkostenverordnung als zweiter Satz im § 7 sogar fett gedruckt.

  • ergänzend zu den Antworten der Vorgänger bin ich der Meinung, daß die Miete zwar sehr billig ist, die Nebenkosten extrem hoch.
    Ich denke bei der Wohnungsgröße könnten 140 Euro ausreichen..
    lege im Übergabeprotokoll alles genau fest (Schlüssel, Zustand,...)!
    Schönheitsreparaturen: übliche Klausel

  • Nein, hattest mir nicht widersprochen, sondern die Arbeit, die Begründung zur 70/30er Regelung, zu posten. Dieser Satz war früher auf der Techem-Webseite/Heizkostenverordnung als zweiter Satz im § 7 sogar fett gedruckt.


    Nicht dass wir den Threadopener noch völlig verwirren ...

    Ich hatte Dir hier widersprochen:

    Die HeizkBerechnung (+WW-Bereitung) nach 50/50% entspricht nicht der HeizkVO und wäre damit angreifbar.


    Da klingst Du so, als wäre 50/50 immer angreifbar. Dem ist aber nicht so.

    Die Fälle/Voraussetzungen, in denen 70/30 sein muss (und 50/50 angreifbar wäre) hatte ich dann beschrieben. Alle anderen Fälle sind wahlfrei von 50/50 fließend bis 70/30.

    Das bedeutet also, dass niemand wissen kann, ob veranschlagte 50/50 okay sind, solange er nicht das Gebäude und die Heizungsinstallation darin kennt.


  • Ich denke bei der Wohnungsgröße könnten 140 Euro ausreichen..

    140 € wären das absolute Minimum.

    Da dürften dann aber keine Extras wie z. B. Hausmeister, Aufzug, Gartenpflege, Treppenhausreinigung etc. dabei sein.

    Und bei den Heizkosten keine Kosten für die Warmwasseraufbereitung.

  • Wow! So viele und vor allem hilfreiche Antworte hätte ich nicht erwartet. Vielen Dank!

    Ich werde meinem (zukünftigen) Vermieter eine freundliche E-Mail schreiben zur Klärung folgender Dinge:

    1. Falls es einen Kellerraum gibt, hätte ich diesen gerne im MV erwähnt.
    2. Bitte um Bestätigung, dass bei der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt wird mit folgenden Punkten: Zustand und Aussehen der Räume, Zählerstände Warm- und Kaltwasser, Angaben zur Anzahl der Schlüssel, Stände der Geräte an den Heizkörpern, Stromzählerstand.
    Sollte ich in diesem Zuge eigentlich auch jeden Wasserhahn mal aufdrehen, an den Heizkörpern wackeln und die Klospühlung testen?

    Wenn er mir diese Dinge per E-Mail bestätigt werde ich den Vertrag unterschreiben und ihm zusenden. Sinnvoll soweit?

    Nochmals vielen Dank!

  • mivoc:

    "Ich werde meinem (zukünftigen) Vermieter eine freundliche E-Mail schreiben zur Klärung folgender Dinge:
    1. Falls es einen Kellerraum gibt, hätte ich diesen gerne im MV erwähnt."
    - Falls er bereit ist, vom altbewährten Muster abzuweichen...

    "2. Bitte um Bestätigung, dass bei der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt wird mit folgenden Punkten: Zustand und Aussehen der Räume, Zählerstände Warm- und Kaltwasser, Angaben zur Anzahl der Schlüssel, Stände der Geräte an den Heizkörpern, Stromzählerstand."
    - Das ist vöölig normal und üblich. Mein Mieter-ÜP mit der Siedlungsgesellschaft hat 4 Seiten, meine als VM ebenso.

    "Sollte ich in diesem Zuge eigentlich auch jeden Wasserhahn mal aufdrehen, an den Heizkörpern wackeln und die Klospühlung testen?"
    - Ja, ebenso prüfen, ob die Türen und Fenster korrekt und dicht schliessen.

    "Wenn er mir diese Dinge per E-Mail bestätigt werde ich den Vertrag unterschreiben und ihm zusenden. Sinnvoll soweit?"
    - Na ja...

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