Wohngemeinschaft vom VM gekündigt

  • Hallo Leute,

    ich brauche eure Hilfe und versuche mich kurz zu halten.

    Ich wohne in einer 5er WG. Alles super soweit. Es gibt 1 Mietvertrag,wo die jeweiligen Personen aufgeführt sind.
    Meine Vormieterin ist ausgezogen und hat mich als Nachmieter gefunden. Habe von ihr den Wohnungsschlüssel auch erhalten. Vermieter hat hierüber bescheid gewusst. Kaution sollte hinterlegt werden,habe mich da bissl feiern lassen...wollte ich die Tage alles erledigen,so war es auch abgesprochen mit dem Vermieter.

    Jetzt kam ein Schreiben vom Vermieter,dass ich illegal in der Wohnung wohnen würde und sofort den Wohnraum verlassen soll. Zeit 1 Woche. Zieh ich nicht aus werden alle anderen auch gekündigt. Grund, die anderen Mieter hätten das Zimmer illegal untervermietet. Mietvertrag habe ich nicht,sollte jetzt zum 01.02. ausgestellt werden.

    Hat der Vermieter nicht dem Mietverhältnis mündlich zugestimmt? Schließlich war er mit der Schlüsselübergabe der Vormieterin an mich einverstanden.
    Der kann mich doch nicht ernsthaft einfach so vor die Tür setzen,wie soll ich in 1 Woche ne Wohnung finden.

    Wäre über eure Hilfe wie ich weiter vorgehen soll sehr dankbar.


  • Meine Vormieterin ist ausgezogen und hat mich als Nachmieter gefunden. Habe von ihr den Wohnungsschlüssel auch erhalten. Vermieter hat hierüber bescheid gewusst..

    Es zählt nur, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist Ihre Vormieterin dort genannt und hat nicht schriftlich gekündigt ist sie weiterhin Mieter. Ein mündliches Bescheid sagen ist keine Kündigung, selbst wenn der Vermieter Bescheid weiß, was das auch immer heißen soll. Ob dessen Zustimmung vorliegt haben Sie hier nicht erwähnt.

    Zitat

    Kaution sollte hinterlegt werden, habe mich da bissl feiern lassen...wollte ich die Tage alles erledigen, so war es auch abgesprochen mit dem Vermieter..

    Wollte ist ein Wille, Tat etwas ganz anders.

    Zitat

    Hat der Vermieter nicht dem Mietverhältnis mündlich zugestimmt? Schließlich war er mit der Schlüsselübergabe der Vormieterin an mich einverstanden. Mietvertrag habe ich nicht, sollte jetzt zum 01.02. ausgestellt werden.

    Ein mündlicher Mietvertrag ist leider nicht zustande gekommen. Es war beabsichtigt, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen und dieser zählt erst nach beider Unterschrift. Der Wille bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages begründet keinen vorab mündlichen Vertrag. Das heißt: Sie wohnen illegal.

    Zitat

    Der kann mich doch nicht ernsthaft einfach so vor die Tür setzen, wie soll ich in 1 Woche ne Wohnung finden..

    Das wird schwierig, rechtlich aber leider nicht zu ändern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Januar 2014 um 16:24)

  • Danke für die Antwort Kolinum.
    Die Vormieterin hat selbstverständlich ordentlich gekündigt und steht nicht im Mietvertrag mit den anderen die hier wohnen.

    Der Mietvertrag sollte erst ausgestellt werden,wenn ich die Kaution vorlege,dieser Wortlaut ist so in einem persönlichen Gespräch zustande gekommen. Meines Erachtens liegt somit ein mündlicher Mietvertrag vor,was rechtlich absolute Akzeptanz findet.
    Wenn der Vemieter nicht einverstanden gewesen wäre,dann hätte er mir das bei dem Gespräch mitteilen können und auch müssen.

    Mietvertrag auch m

  • Wenn Sie der Meinung sind, das ein mündlicher Mietvertrag zustandegekommen ist, müssen Sie das beweisen. Hoffentlich haben Sie Zeugen. Schriftlich ist halt besser.

  • koesti83:

    "Ich wohne in einer 5er WG. Alles super soweit. Es gibt 1 Mietvertrag,wo die jeweiligen Personen aufgeführt sind."
    - Mir soweit klar.

    "Meine Vormieterin ist ausgezogen und hat mich als Nachmieter gefunden. Habe von ihr den Wohnungsschlüssel auch erhalten.
    Die Vormieterin hat selbstverständlich ordentlich gekündigt und steht nicht im Mietvertrag mit den anderen die hier wohnen."
    - Das mag verstehen, wer will. Ich jedenfalls nicht..... (Typisches WG-Gemuddel:mad:)

    "Vermieter hat hierüber bescheid gewusst."
    - Bedeutet nchts.

    "Kaution sollte hinterlegt werden,habe mich da bissl feiern lassen...wollte ich die Tage alles erledigen,so war es auch abgesprochen mit dem Vermieter."
    - ich denke, dass es nur einen bestehenden MV gibt. Was soll da ein (aussenstehender) Mietinteressent mit einer Kautionsleistung?

    "Jetzt kam ein Schreiben vom Vermieter,dass ich illegal in der Wohnung wohnen würde und sofort den Wohnraum verlassen soll. Zeit 1 Woche. Zieh ich nicht aus werden alle anderen auch gekündigt. Grund, die anderen Mieter hätten das Zimmer illegal untervermietet."
    - Mir verständlich.

    "Mietvertrag habe ich nicht,sollte jetzt zum 01.02. ausgestellt werden."
    - Abwarten...

    "Hat der Vermieter nicht dem Mietverhältnis mündlich zugestimmt? Schließlich war er mit der Schlüsselübergabe der Vormieterin an mich einverstanden."
    - Daraus wirst Du keinen mündlichen MV konstruieren können.

    "Der kann mich doch nicht ernsthaft einfach so vor die Tür setzen,"
    - Yes, he can.

    "wie soll ich in 1 Woche ne Wohnung finden."
    - Wayne... interessiert's?:confused:

    "Wäre über eure Hilfe wie ich weiter vorgehen soll sehr dankbar."
    - Das wäre verbotene Rechtsberatung.

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