Mieter stellt Forderungen nach Wohnungsübergabe - rechtens?!

  • Hallo!
    Mein Freund und ich haben zum 31.12.13 gekündigt. Die Wohnungsübergabe erfolgte ein paar Tage später, da der Vermieter im Urlaub war.

    Bei der Wohnungsübergabe schien unser ex-Vermieter sehr freundlich, fragte nur, ob z.B. wir die Wand so gestrichen hätten, oder ob es schon war usw. Mängel erwähnte er bis auf ein paar keine und trug diese in das Übergabeprotokoll ein. Eine Wand (die vor unserem Einzug schon farbig gestrichen war) haben wir in einer anderen Farbe gestrichen. An diesem Tag erwähnte er davon nichts, fragte auch hier nur ob dies schon zu unserem Einzug bestand.
    Er liess meinen Freund nur 2 Zettel des Übergabeprotokolls unterschreiben, auf dem nur die mit uns besprochenen Mängel standen, die innerhalb einer Woche behoben werden sollten. Damit waren wir auch einverstanden. Die anderen Zettel hat er uns vorbehalten.

    So weit so gut.
    Danach kam ein Schreiben von ihm mit neuen Forderungen und Behebungsforderungen von Mängeln, die, wie wir ihm schon am Tag der Abnahme sagten, schon vor unserem Einzug bestanden. Zu Beginn unseres Einzugs haben wir übrigens Fotos der ganzen Mängel gemacht und ihm auch zugeschickt.
    Nachdem wir nach der Wohnungsübergabe die Wohnung verlassen haben, muss er wohl noch in der Wohnung geblieben sein und hat im Nachhinein und ohne unser Beisein Fotos von Mängeln gemacht und uns zugeschickt und diese ganzen Mängel sollen wir nun auch noch beheben (Frist bis 18.1., also noch eine Woche länger als eigentlich mit uns besprochen).
    Ausserdem fordert er nun, dass wir die (fast) ganze Wohnung neu tapezieren sollen, da man lt. Vermieter 4 mal mit weiss drüber streichen müsste, damit die Farbe überdeckt ist, man die Tapete aber dann nicht mehr sehen würde. Wie schon erwähnt war die Wand schon vorher in einem dunklen Farbton gestrichen. In einem anderen Zimmer machte er in seinem Schreiben aus einem hellen gelb ein dunkles ocker! (Zumal wir auch hier die Wand so übernommen hatten und nicht selber gestrichen hatten).

    Ist das alles rechtens von ihm? Von uns wurde ja nur die Seite mit den uns bekannten Mängeln unterschrieben, die noch behoben werden sollten, was mittlerweile auch geschehen ist.
    Alle weiteren Mängel und auch das Überstreichen bzw. Tapezieren der Wände usw. war im Übergabeprotokoll nicht vermerkt und wurden vom Vermieter im Nachhinein (mit Absicht?) festgestellt.


    Ich hoffe es war etwas verständlich geschrieben :)

    Ich hoffe jemand kann helfen.

  • Nur Mängel, welche im Übergabeprotokoll vermerkt und anerkannt wurden, sind anzuerkennen.

    Später können Mängel nur geltend gemacht werden, wenn es sogenannte "versteckte Mängel" sind. Offensichtliche Mängel sind dann nicht mehr reklamierbar.
    Dazu gehört eine neu Wandgestaltung mit Sicherheit nicht dazu, denn diese war offensichtlich. Ich würde das ablehnen.

  • Dankeschön für diese Antwort.

    Wir haben es abgelehnt und vor ein paar Tagen ein Schreiben an unseren alten Vermieter geschickt. Mal abwarten, was nun noch von ihm kommt.

  • Wir haben es abgelehnt und vor ein paar Tagen ein Schreiben an unseren alten Vermieter geschickt. Mal abwarten, was nun noch von ihm kommt.


    Schliesse mich meinem Vorredner an. Sicherlich wirst Du hier weiter berichten, und wir werden dann auch mal überlegen, ob hier der § 263 StGB (Betrug) in's Spiel kommen könnte...:mad:

    PS: Was bedeutet dies: "Die anderen Zettel hat er uns vorbehalten." ??

  • PS: Was bedeutet dies: "Die anderen Zettel hat er uns vorbehalten." ??

    Naja, da waren wir wohl ein bisschen naiv. Er hat die anderen Zettel des Übergabeprotokolls schnell verschwinden lassen, ohne dass wir Einblick darauf hatten, oder wir wussten was er überhaupt dort eingetragen hat. Besprochen mit uns und unterschreiben lassen hat er nur die uns bekannten Mängel, die zu beheben waren.

    Im späteren Brief von ihm waren dann insgesamt 3!!!!! verschiedene Mängellisten.
    Einmal das Übergabeprotokoll, dass nun mit unseren beiden unterschriebenen Seiten zusammengeheftet war, was vorher aber nicht der Fall war (3. könnten aber denken, dass alles zusammen unterschrieben wurde).

    Dann hat er wohl noch eine zweite Mängelliste im Nachhinein erstellt, die wir alle beheben sollten.

    Und als 3. schickte er uns Fotos mit den jeweiligen Mängelbeschreibungen. Die Fotos wurden wie schon gesagt im Nachhinein von ihm gemacht, als wir die Wohnung bereits verlassen hatten.

    Unsere Hausmeisterin sagte zu uns, dass er das Haus wohl sowieso nicht ewig behalten und verkaufen wird. Das würde erklären, weshalb er uns die ganze Wohnung renovieren lassen will. Macht sich natürlich besser beim Interessenten so eine renovierte Wohnung...Aber das sind ja nur Vermutungen.

    Es gibt auch noch eine Vorgeschichte zu dem Ganzen, weshalb wir auch letztendlich ausgezogen sind, worüber er nicht begeistert ist. Aber das gibt ihm nicht das Recht zu versuchen mit so einer Tour durchzukommen.

  • Naja, da waren wir wohl ein bisschen naiv. Er hat die anderen Zettel des Übergabeprotokolls schnell verschwinden lassen, ohne.....usw.


    Ich muss das jetzt nicht alles verstehen. Wichtig für Euch ist, dass IHR beweisen könnt, welche Mängel IHR anerkannt habt.

  • Ich habe folgendes Anliegen:

    Ich bin am 23. Juli 2013 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Kaution, die ich erhalten sollte, betrug 600 Euro. Jetzt, also sechs Wochen später, haben wir erst unsere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten, die er gleich mit der Kaution verrechnet hat. Es bleiben nur noch 109 Euro über! Der Vermieter hat für die Nebenkosten 250 Euro abgezogen und dazu 256 Euro für die Reparaturen eines verstopften Abflussrohres. Ich bin entsetzt! Meine Frage: Darf der Vermieter für die Reparaturen des Abflussrohres Geld vom Mieter, der schon über ein halbes Jahr nicht mehr dort wohnt, abziehen?

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