Das war nur ergänzend. Mir ging es vor allem um die nachträgliche und ohne meines Wissens gemachte Reparatur des Abflussrohres.
Beiträge von Henrikos
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Ist okay, werde mich dann wohl an einen Anwalt wenden müssen.
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Was mich auch stutzig macht:
2012 haben wir für das gesamte Jahr 94 Euro an Nebenkosten nachbezahlt.
2013 hat er uns für 7 Monate nun 250 Euro aufgebürdet! Dort sind plötzlich Gartenpflege, Schornsteinfegergebühren etc. dabei, die im Jahr 2012 noch nicht auftauchten. -
Danke für die bisherigen Antworten!
Ich habe den Vermieter nun aufgefordert, mir eine Kopie der Handwerkerrrechnung für die Reparatur am Abflussrohr zukommen zu lassen.
Was soll ich machen, falls er dieses in den nächsten Tagen nicht tut?
Und falls er es tut: Worauf muss ich bei der Rechnung achten? -
Okay, eine letzte Frage: Der Vermieter hat auf die Kaution keine Zinsen an uns zurückgezahlt. Darf er das?
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Und noch eine Frage: Hätte der Vermieter nicht mir als Vormieter die Möglichkeit geben müssen, das verstopfte Rohr zu reinigen?
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Okay, danke für die Antworten. Ich werde mich mal darum kümmern.
Aber was ich trotzdem noch wissen wollte: Muss er nicht solche Reparaturen zeitnah und nicht mehr als sechs Monate nach dem Auszug anzeigen?
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Ich werde ihm um die Nachreichung der Rechnung bitten.
Aber allgemeine Frage: Muss der Vermieter die Kosten für Reparaturen nach dem Auszug nicht bis zu 6 Monate nach dem Auszug vorlegen?Und ist ein verstopftes Rohr nicht Vermietersache?
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Nein, der Vermieter hat die Handwerkerrechnung für das verstopfte Abflussrohr nicht beigefügt.
Wie kann der Vermieter denn nachweisen, das ich für das verstopfte Rohr verantwortlich bin?
Vielleicht erfolgte die Reparatur schon lange nachdem die neuen Mieter eingezogen waren. -
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin am 23. Juli 2013 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Kaution, die ich erhalten sollte, betrug 600 Euro. Jetzt, also mehr als sechs Monate später, haben wir erst unsere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten, die er gleich mit der Kaution verrechnet hat. Es bleiben nur noch 109 Euro über! Der Vermieter hat für die Nebenkosten 250 Euro abgezogen und dazu 256 Euro für die Reparaturen eines verstopften Abflussrohres. Ich bin entsetzt! Meine Frage: Darf der Vermieter für die Reparaturen des Abflussrohres Geld vom Mieter, der schon über ein halbes Jahr nicht mehr dort wohnt, abziehen? -
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin am 23. Juli 2013 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Kaution, die ich erhalten sollte, betrug 600 Euro. Jetzt, also sechs Wochen später, haben wir erst unsere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten, die er gleich mit der Kaution verrechnet hat. Es bleiben nur noch 109 Euro über! Der Vermieter hat für die Nebenkosten 250 Euro abgezogen und dazu 256 Euro für die Reparaturen eines verstopften Abflussrohres. Ich bin entsetzt! Meine Frage: Darf der Vermieter für die Reparaturen des Abflussrohres Geld vom Mieter, der schon über ein halbes Jahr nicht mehr dort wohnt, abziehen?
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