Kein Vorrecht auf Wohnung nach Mieterwechsel?

  • Meine WG hat ein Problem mit dem Mieterwechsel. Wir sind 4 Personen (die alle im Mietvertrag stehen) und davon möchten 3 ausziehen, einer weiter in der WG bleiben und 3 neue Mitbewohner suchen. Bisher lief der Mieterwechsel immer sehr problemlos, es wurde einfach das Deckblatt, des Mietvertrags, auf dem die Mieter namentlich erfasst sind, ausgetauscht. Jetzt hat uns unsere Vermieterin aber mitgeteilt, dass für diesen Fall ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden muss und wir uns dann auch neu auf die Wohnung bewerben müssten. Der erste Teil scheint ja gänige Praxis zu sein, und wir würden die Mieterhöhung, die mit Sicherheit käme, sogar in Kauf nehmen, allerdings erscheint es mir ungerecht, dass mit einer Kündigung gleichzusetzen. Ich konnte bei meiner bisherigen Recherche nur herausfinden, dass es gängige Praxis ist, bei dem Ausszug eines Mieters aus einer WG ohne Hauptmieter, einen neuen Vertrag für alle aufzuesetzen, aber nicht was ist, falls der Vermieter gar keinen neuen Vertrag anbietet.
    Ich freue mich über Rat.

  • Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Der Rest ist Ihr Verhandlungsgeschick und hat mit Recht im Sinne des Wohnrechtes nichts zu tun. Die Karten müssten also völlig neu gemischt werden.

  • eg-u:

    "Jetzt hat uns unsere Vermieterin aber mitgeteilt, dass für diesen Fall ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden muss und wir uns dann auch neu auf die Wohnung bewerben müssten."
    - "Muss"... garnichts, aber die VMn bestimmt die Bedingungen.

    "Der erste Teil scheint ja gänige Praxis zu sein,"
    - Es gibt afaik keine "gängige Praxis", zumindest nicht gesetzeskondom...

    "wir würden die Mieterhöhung, die mit Sicherheit käme, sogar in Kauf nehmen,"
    - Nix anderes hat sie im Sinn...
    Wie mein Vorbeter bereits andeutete: ALLE Mieter müssten kündigen, erst dann kann neu ver-/ge-mietet werden.

  • Zitat

    ... aber nicht was ist, falls der Vermieter gar keinen neuen Vertrag anbietet.

    Dann bleibt der alte Vertrag mit den ursprünglichen Mietern bestehen.

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet einzelne Personen der Partei Mieter aus dem Vertrag zu entlassen und dafür andere Personen aufzunehmen.

    Zitat

    Jetzt hat uns unsere Vermieterin aber mitgeteilt, dass für diesen Fall ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden muss ...

    Muß nicht. Dann bleibt alles beim alten. Der Zuzug der neuen "WGler" müßte dann allerdings von der VMn genehmigt werden. Was sie aber sicher, weil die Wohnung für 7 Personen zu klein ist, ablehnen wird.


    Zitat

    ... und wir uns dann auch neu auf die Wohnung bewerben müssten.

    Das würde eine Kündigung des alten Vertrages voraussetzen.


    Zur Überschrift:

    Zitat

    Kein Vorrecht auf Wohnung nach Mieterwechsel?

    Es gibt kein Vorrecht auf Mieterwechsel!

    Das Eure Vermieterin es bisher problemlos getan hat war reine Kulanz.

  • Und was ist hiermit?:
    Wohnen: Mieterwechsel in WG kein K

    Hätten wir dann nicht auch ein Recht darauf, dass der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmt?

    Interessant.

    Ein problemloser Austausch von WG-Mitgliedern ist – so der Deutsche Mieterbund – möglich, wenn im Mietvertrag festgehalten ist, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Dann können beim Auszug einer oder mehrerer Personen die verbleibenden Mitglieder der WG vom Vermieter verlangen, dass sie neue Mitglieder in ihre Wohngemeinschaft aufnehmen können. Der Wechsel von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft sollte dabei aber auf jeden Fall dem Vermieter mitgeteilt werden.

    Deutscher Mieterbund e.V.: wohngemeinschaft

    Ist in Eurem Mietvertrag das fett markierte festgehalten?

    Wenn nicht ist es ein ganz "normaler" Mietvertrag mit mehren Personen als Hauptmieter und Ihr habt kein Recht auf "Austausch" der Mieter.

  • Nein, davon steht nichts drin. Da hast du wohl recht, so wie das auf der Seite des Mieterbundes formulier ist, sieht es schlecht aus. Und dennoch wenn man nach dem Fall der WG aus Berlin geht, klingt es doch so, als wäre es die Aufgabe des Vermieters im Vertrag auszuschließen, dass ein Mieterwechsel nicht erlaubt ist. Aber gut, wenn in dem Artikel die Rede von "WG" ist, besagt das wohl, dass es auch wirklich im Vertrag so festgehalten wird. Ist nicht ganz eindeutig formuliert finde ich.
    So oder so versuche ich mal beim Mieterschutzbund anzufen und eine Auskunft zu erhalten.
    Danke für die schnellen Antworten hier! Das Forum hätten wir mal früher besuchen sollen....

  • Ach und noch etwas: wir hätten die Möglichkeit- falls der Vermieter erkennen lässt, dass er die Wohnung renovieren lassen will und wir nach der Kündigung des alten Vertrags erstmal rausmüssten- die neuen Mitbewohner stattdessen zur Untermiete reinzunehmen, ist das richtig?

  • Ach und noch etwas: wir hätten die Möglichkeit- falls der Vermieter erkennen lässt, dass er die Wohnung renovieren lassen will und wir nach der Kündigung des alten Vertrags erstmal rausmüssten- die neuen Mitbewohner stattdessen zur Untermiete reinzunehmen, ist das richtig?


    Wenn Euer Vertrag beendet ist und Ihr 'raus seid, dann ist das Thema für Euch erledigt.
    Was der VM dann anschliessend mit der Mietsache oder einem Neumieter bzw. -nteressenten macht, ist seine Angelegenheit.

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