Heizkosteneinheiten beim Nachbarn nur geschätzt, da nicht anwesend. Falsche Zahlen!

  • Hallo an alle, ich habe folgendes Problem.

    Es geht um die Heizkostenabrechnung für 2012.

    Jährlich am Jahresanfang werden bei uns die Heizkostenverteiler abgelesen. Für meine Wohnung erfolgte diese Ablesung korrekt und ich habe ein Ableseprotokoll.
    Bei den Mietern unter mir war am Tag der Ablesung niemand zu Hause und so wurden die Einheiten nur geschätzt.
    Diese Schätzung ist aber absurd niedrig ausgefallen, so dass ich jetzt sozusagen über den Verteilerschlüssel für die Heizkosten der anderen Mieter nachzahlen soll. Ich erhielt nämlich von meinem Vermieter eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 982,09 € für 2012. Vorauszahlungen hatte ich schon in Höhe von 864 € geleistet, so dass sich nun für mich insgesamt Heizkosten von 1846,09 € ergeben. Die Nachbarn haben Gesamtheizkosten von 2169,79 €, obwohl Wohnung 40% größer ist als meine und höhere Decken hat.
    Meine Wohnung ist 68 m² groß. (1 Person) Die Wohnung unter mir hat 110 m². (3 Personen)

    Hier ein paar Zahlen aus der Abrechnung:

    Verbrauch an Gas in 2012 für die beiden Wohnungen: 66411 kWh (!)
    Einheiten für beide Wohnungen: 8994 (!)
    davon meine Einheiten: 4529
    davon Einheiten der anderen Wohnung: 4465 (geschätzt)

    Jetzt mal zum Vergleich die Zahlen von 2010 (Juli bis Dezember), da erst ab Juli 2010 Heizkostenverteiler vorhanden sind:

    Verbrauch an Gas: 25175 kWh
    Einheiten für beide Wohnungen: 11144
    davon meine Einheiten: 2525
    davon Einheiten der anderen Wohnung: 8619

    Für 2011 gibt es keine Zahlen, da es keine Abrechnung vom Vermieter gab. (Chaos!)

    Ich fasse mal zusammen:

    Die anderen Mieter haben in 2010 8619 Einheiten verbraucht für 5,5 Monate
    In 2012 haben sie für 12 Monate nur noch 4465 Einheiten verbraucht. angeblich, da geschätzt)
    Das ist nur noch ein Viertel von 2010.

    Meine Einheiten sind fast gleich geblieben.

    Obwohl 66400 kwh durch den Zähler geflossen sind, wurden nur 8994 Einheiten verbraucht.

    Wo ist die ganze Energie geblieben?

    Was ist mit der Ablesung bei den Nachbarn? Die Zahlen für 2011 sind wahrscheinlich verloren.

    Wie kann ich denn beweisen, dass ich nicht diese hohen Kosten von 1846,09 € verursacht habe, sondern Abrechnungsfehler vorliegen?

    Danke die Fragende

  • Wie kann ich denn beweisen, dass ich nicht diese hohen Kosten von 1846,09 € verursacht habe, sondern Abrechnungsfehler vorliegen?


    Brauchst Du meiner Ansicht nach nicht.

    Wenn die andere Wohnung komplett geschätzt wurde, dann sind das 110m² geschätzte Fläche. Das sind dann 62% des ganzen Hauses. Nach §9a Abs. 1 Heizkostenverordnung ist schätzen unter gewissen Umständen zwar gestattet, aber nach §9a Abs. 2 Heizkostenverordnung gilt das nur, wenn nicht mehr als 25% der Gesamtfläche geschätzt werden. Kurz: Der Vermieter hätte nicht schätzen dürfen.

    Wenn ich das im weiteren richtig verstehe, hätte Dein Vermieter jetzt die ganzen Heizkosten nach Fläche aufteilen müssen, also 68 Anteile für Dich, 110 Anteile für die andere Wohnung. Dann sehen die Zahlen auch gleich ganz anders aus.

    Zudem ist zu prüfen, ob Du dann auch nach §12 Heizkostenverordnung die Kosten um 15% kürzen kannst.

    Ich würde einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen.

    3 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (15. Januar 2014 um 21:04)

  • Zudem ist zu prüfen, ob Du dann auch nach §12 Heizkostenverordnung die Kosten um 15% kürzen kannst.
    Ich würde einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen.


    Da stimme ich zu.
    Wann genau hat die Fragende die HeizkAbrechnung bekommen?
    Abrechnungszeitraum gleich Kalenderjahr?

  • Hallo AjaxMH,

    die Abrechnung für 2012 kam im November 2013. Widerspruch hat der Anwalt eingelegt, an den ich mich wandte.

    Er forderte Einsicht in Ableseprotokolle vor allem für die andere Wohnung, aber darauf geht der Vermieter nicht ein. Habe ich bis heute nicht gesehen. Gibt es ja wahrscheinlich auch nicht.

    Da die Schätzung nicht rechtens ist, habe ich bis heute (und wir haben ja jetzt schon 2014) keine korrekte Betriebskostenabrechnung. Heißt das, ich muss nun überhaupt nicht zahlen mit der Begründung, dass bis zum Stichtag 31.12.2013 keine korrekte Betriebskostenabrechnung vorlag?

    Und noch ein Problem: Im November bekam ich besagte Betriebskostenabrechnung für 2012. Die enthielt die üblichen Posten wie Versicherung, Hausmeister, Wasser, Heizkosten usw. Gegen diese Abrechnung legte ich Widerspruch ein.

    Im Dezember bekam ich wieder ein Schreiben von meinem Vermieter: Betriebskostenabrechnung 2012. Da waren dann nur noch die Heizkosten mit der Nachzahlungsaufforderung aufgeführt. Ich habe nicht verstanden, warum er mir diesen "Auszug" aus der Abrechnung vom November geschickt hat.

    Es ist überhaupt die Frage, ob ich etwas nachzahlen muss. Meiner Meinung nach nicht, denn ich habe einen Mietvertrag mit einer Bruttowarmmiete, es gibt keine Aufschlüsselung, was davon Kaltmiete und was davon Betriebskosten sind.

    Da ich für 2011 keine Betriebskostenabrechnung bekam, hat mir ja der Vermieter indirekt bestätigt, dass alle Kosten mit meiner monatlichen Mietzahlung abgegolten sind. Das ist nämlich auch noch ein Streitpunkt.

    Gruß die Fragende

  • die Abrechnung für 2012 kam im November 2013. Widerspruch hat der Anwalt eingelegt, an den ich mich wandte.


    Das ist eine neue Information, dass Du schon einen Anwalt hast.

    Er forderte Einsicht in Ableseprotokolle vor allem für die andere Wohnung, aber darauf geht der Vermieter nicht ein. Habe ich bis heute nicht gesehen. Gibt es ja wahrscheinlich auch nicht.


    Eine kleine Kritik habe ich jetzt erstmal:
    Im ersten Posting sagst Du, dass die anderen Mieter nicht da waren und deswegen ihr Verbrauch geschätzt wurde. Das hieße: Es wurde geschätzt! Jetzt sagst Du, dass es wahrscheinlich keine Ablesewerte gibt. Es scheint also noch gar nicht sicher, dass der Vermieter tatsächlich die andere Wohnung geschätzt hat, oder wie?

    Jetzt klingt es nämlich so, als wollte auch der Anwalt genau das erstmal in Erfahrung bringen - also ob abgelesenen wurde (und wenn ja welche Werte) oder eben nicht. Eine Schätzung der gesamten anderen Wohnung wäre nach Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Bevor Du Dich aber darauf berufst, solltest Du wissen, dass geschätzt wurde.

    Da die Schätzung nicht rechtens ist, habe ich bis heute (und wir haben ja jetzt schon 2014) keine korrekte Betriebskostenabrechnung. Heißt das, ich muss nun überhaupt nicht zahlen mit der Begründung, dass bis zum Stichtag 31.12.2013 keine korrekte Betriebskostenabrechnung vorlag?


    Nicht unbedingt. Ich glaube, man unterscheidet nach materiell und formell fehlerhaft. Über formell fehlerhafte Abrechnungen gibt es Aussagen, dass sie quasi gegenstandslos seien. In dem Fall hättest Du also noch keine Abrechnung bekommen. Wenn die Abrechnung nur materiell falsch ist, dürfte der Vermieter aber zumindest seine Frist nicht gesprengt haben. Aber das sollte Dein Anwalt besser wissen als ich.

    Im Dezember bekam ich wieder ein Schreiben von meinem Vermieter: Betriebskostenabrechnung 2012. Da waren dann nur noch die Heizkosten mit der Nachzahlungsaufforderung aufgeführt. Ich habe nicht verstanden, warum er mir diesen "Auszug" aus der Abrechnung vom November geschickt hat.


    Verstehe ich so aus dem Stehgreif auch nicht. Es ist sicher fraglich, ob das jetzt eine Korrektur, eine Ergänzung oder eine ganz neue Abrechnung (die die erste ersetzt) sein sollte. Das wird wohl nur der Vermieter wissen.

    Es ist überhaupt die Frage, ob ich etwas nachzahlen muss. Meiner Meinung nach nicht, denn ich habe einen Mietvertrag mit einer Bruttowarmmiete, es gibt keine Aufschlüsselung, was davon Kaltmiete und was davon Betriebskosten sind.


    Das wäre meiner Ansicht nach - wenn überhaupt - nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt erlaubt. Wenn Du aber (rechtlich wasserdicht) eine solche Miete vereinbart hast und auch sonst nichts betriebskostenrelevantes im Mietvertrag auftaucht, dann könnte man Dir zustimmen.

    Aber wieso fragt dann der Anwalt überhaupt noch nach Ablesewerten?? Der muss ja entscheiden können, ob überhaupt eine Nebenkostenabrechnung gestellt werden muss und ob eine dort auftauchende Nachforderung oder ein dort auftauchendes Guthaben irgendeine Bedeutung hat.

    Und noch ein Aber: Wieso sprichst Du dann im ersten Posting von "Vorauszahlungen", die Du geleistet hast? Wie berechnen sich denn Deine Vorauszahlungen, wenn diese im Mietvertrag gar nicht genannt sind??

    Da ich für 2011 keine Betriebskostenabrechnung bekam, hat mir ja der Vermieter indirekt bestätigt, dass alle Kosten mit meiner monatlichen Mietzahlung abgegolten sind.


    "Indirekte Bestätigungen" gibt es glaube ich nicht wirklich ... :) Der Mietvertrag sagt es aus. Der muss korrekt interpretiert werden. Und dann weiß man auch, ob eine Abrechnung nötig ist oder nicht.

  • die Abrechnung für 2012 kam im November 2013. Widerspruch hat der Anwalt eingelegt, an den ich mich wandte.


    Dann wende Dich bitte weiterhin an ihn. Oder willst Du uns Helfergemeinde gegen ihn verwenden?!:mad:

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