Hallo AjaxMH,
die Abrechnung für 2012 kam im November 2013. Widerspruch hat der Anwalt eingelegt, an den ich mich wandte.
Er forderte Einsicht in Ableseprotokolle vor allem für die andere Wohnung, aber darauf geht der Vermieter nicht ein. Habe ich bis heute nicht gesehen. Gibt es ja wahrscheinlich auch nicht.
Da die Schätzung nicht rechtens ist, habe ich bis heute (und wir haben ja jetzt schon 2014) keine korrekte Betriebskostenabrechnung. Heißt das, ich muss nun überhaupt nicht zahlen mit der Begründung, dass bis zum Stichtag 31.12.2013 keine korrekte Betriebskostenabrechnung vorlag?
Und noch ein Problem: Im November bekam ich besagte Betriebskostenabrechnung für 2012. Die enthielt die üblichen Posten wie Versicherung, Hausmeister, Wasser, Heizkosten usw. Gegen diese Abrechnung legte ich Widerspruch ein.
Im Dezember bekam ich wieder ein Schreiben von meinem Vermieter: Betriebskostenabrechnung 2012. Da waren dann nur noch die Heizkosten mit der Nachzahlungsaufforderung aufgeführt. Ich habe nicht verstanden, warum er mir diesen "Auszug" aus der Abrechnung vom November geschickt hat.
Es ist überhaupt die Frage, ob ich etwas nachzahlen muss. Meiner Meinung nach nicht, denn ich habe einen Mietvertrag mit einer Bruttowarmmiete, es gibt keine Aufschlüsselung, was davon Kaltmiete und was davon Betriebskosten sind.
Da ich für 2011 keine Betriebskostenabrechnung bekam, hat mir ja der Vermieter indirekt bestätigt, dass alle Kosten mit meiner monatlichen Mietzahlung abgegolten sind. Das ist nämlich auch noch ein Streitpunkt.
Gruß die Fragende