Beiträge von Fragende

    Hallo AjaxMH,

    die Abrechnung für 2012 kam im November 2013. Widerspruch hat der Anwalt eingelegt, an den ich mich wandte.

    Er forderte Einsicht in Ableseprotokolle vor allem für die andere Wohnung, aber darauf geht der Vermieter nicht ein. Habe ich bis heute nicht gesehen. Gibt es ja wahrscheinlich auch nicht.

    Da die Schätzung nicht rechtens ist, habe ich bis heute (und wir haben ja jetzt schon 2014) keine korrekte Betriebskostenabrechnung. Heißt das, ich muss nun überhaupt nicht zahlen mit der Begründung, dass bis zum Stichtag 31.12.2013 keine korrekte Betriebskostenabrechnung vorlag?

    Und noch ein Problem: Im November bekam ich besagte Betriebskostenabrechnung für 2012. Die enthielt die üblichen Posten wie Versicherung, Hausmeister, Wasser, Heizkosten usw. Gegen diese Abrechnung legte ich Widerspruch ein.

    Im Dezember bekam ich wieder ein Schreiben von meinem Vermieter: Betriebskostenabrechnung 2012. Da waren dann nur noch die Heizkosten mit der Nachzahlungsaufforderung aufgeführt. Ich habe nicht verstanden, warum er mir diesen "Auszug" aus der Abrechnung vom November geschickt hat.

    Es ist überhaupt die Frage, ob ich etwas nachzahlen muss. Meiner Meinung nach nicht, denn ich habe einen Mietvertrag mit einer Bruttowarmmiete, es gibt keine Aufschlüsselung, was davon Kaltmiete und was davon Betriebskosten sind.

    Da ich für 2011 keine Betriebskostenabrechnung bekam, hat mir ja der Vermieter indirekt bestätigt, dass alle Kosten mit meiner monatlichen Mietzahlung abgegolten sind. Das ist nämlich auch noch ein Streitpunkt.

    Gruß die Fragende

    Hallo an alle, ich habe folgendes Problem.

    Es geht um die Heizkostenabrechnung für 2012.

    Jährlich am Jahresanfang werden bei uns die Heizkostenverteiler abgelesen. Für meine Wohnung erfolgte diese Ablesung korrekt und ich habe ein Ableseprotokoll.
    Bei den Mietern unter mir war am Tag der Ablesung niemand zu Hause und so wurden die Einheiten nur geschätzt.
    Diese Schätzung ist aber absurd niedrig ausgefallen, so dass ich jetzt sozusagen über den Verteilerschlüssel für die Heizkosten der anderen Mieter nachzahlen soll. Ich erhielt nämlich von meinem Vermieter eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 982,09 € für 2012. Vorauszahlungen hatte ich schon in Höhe von 864 € geleistet, so dass sich nun für mich insgesamt Heizkosten von 1846,09 € ergeben. Die Nachbarn haben Gesamtheizkosten von 2169,79 €, obwohl Wohnung 40% größer ist als meine und höhere Decken hat.
    Meine Wohnung ist 68 m² groß. (1 Person) Die Wohnung unter mir hat 110 m². (3 Personen)

    Hier ein paar Zahlen aus der Abrechnung:

    Verbrauch an Gas in 2012 für die beiden Wohnungen: 66411 kWh (!)
    Einheiten für beide Wohnungen: 8994 (!)
    davon meine Einheiten: 4529
    davon Einheiten der anderen Wohnung: 4465 (geschätzt)

    Jetzt mal zum Vergleich die Zahlen von 2010 (Juli bis Dezember), da erst ab Juli 2010 Heizkostenverteiler vorhanden sind:

    Verbrauch an Gas: 25175 kWh
    Einheiten für beide Wohnungen: 11144
    davon meine Einheiten: 2525
    davon Einheiten der anderen Wohnung: 8619

    Für 2011 gibt es keine Zahlen, da es keine Abrechnung vom Vermieter gab. (Chaos!)

    Ich fasse mal zusammen:

    Die anderen Mieter haben in 2010 8619 Einheiten verbraucht für 5,5 Monate
    In 2012 haben sie für 12 Monate nur noch 4465 Einheiten verbraucht. angeblich, da geschätzt)
    Das ist nur noch ein Viertel von 2010.

    Meine Einheiten sind fast gleich geblieben.

    Obwohl 66400 kwh durch den Zähler geflossen sind, wurden nur 8994 Einheiten verbraucht.

    Wo ist die ganze Energie geblieben?

    Was ist mit der Ablesung bei den Nachbarn? Die Zahlen für 2011 sind wahrscheinlich verloren.

    Wie kann ich denn beweisen, dass ich nicht diese hohen Kosten von 1846,09 € verursacht habe, sondern Abrechnungsfehler vorliegen?

    Danke die Fragende

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