Ein Thema das immer wieder zu Diskussionen führt.
Darum frage ich mal hier wer denn nun Recht hat.
Angenommen Mieter und Vermieter schließen während eines bestehenden Mietverhältnisses ab Tag x einen neuen Mietvertrag ab.
Beginnt dann die Überlassung des Wohnraums, und somit die gestaffelten Kündigungsfristen des VM, von vorn oder zählt die Überlassung ab Beginn des vorherigen Vertrages?
Ich meine die Staffelung beginnt mit dem neuen Vertrag von vorn.
Meine Erklärung:
Mit Beginn des neuen Vertrages endet der alte und damit auch die Überlassung des Wohnraums.
Oder habe ich da einen Denkfehler?![]()
