Erhöhter qm Preis durch Verlegen eines Fußbodens?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zum qm Preis meiner Miete.
    Meine Wohnungsgenossenschaft wollte mir ursprünglich meine jetzige Wohnung im Rohzustand (Wände roh + kein Fußboden) vermieten. Da ich aber nicht so viel Geld/Zeit hatte den Boden zu legen, schlug man mir vor, für einen qm Preis von 9 € statt 8,50 € einen Laminatboden in der kompletten Wohnung zu legen (ich hatte keinen Einfluss auf Qualität und Farbe). Dem stimmte ich zu. Im Mietvertrag ist davon nichts vermerkt, da der erhöhte Mietpreis direkt in die Grundmiete eingerechnet wurde. Im Übergabeprotokoll steht lediglich der Vermerk: "In ganzer Wohnung neues Laminat verlegt".
    Bekannte meinten jetzt, dass das nicht rechtens sei... Also nun die Frage an euch: Kann man den Fußboden bis auf unbestimmte Zeit in die Miete einrechnen? Wenn ja, muss es dann nicht wenigstens im Mietvertrag festgehalten werden?

  • Hallo juja,

    ich nehme an, dass der Vermerk im MV lediglich eine Zustandsbeschreibung bzgl. das Fussbodens sein soll. Der gehört ganz normal zur Mietsache.

  • Es kommt immer darauf an, in welchen Zustand Sie eine Wohnung anmieten und in welchen Milieu Sie leben möchten.

    Da Ihnen eine Wohnung im Rohbau ohne Fußboden nicht zusagte haben Sie eine Modernisierung des Zustandes in Erwägung gezogen.
    Dies haben Sie mit dem Vermieter so auch vereinbart. Damit erhöhte sich auch der Mietpreis, den Sie nun zu zahlen haben.
    Das Vorhandensein eines Fußbodens muß nicht im Mietvertrag festgehalten werden.
    Im Übergabeprotokoll ist übrigens so ein Vermerk bereits enthalten.

    Fragen Sie mal Ihre Bekannten nach dem mir leider unbekannten Recht, welches den Fußboden betrifft.

    Die Forumsmitglieder sind hier schon ganz scharf drauf.

  • Zitat

    Dem stimmte ich zu. Im Mietvertrag ist davon nichts vermerkt

    Wozu auch? Du hast eine Wohnung mit Laminatboden angemietet und zahlst dafür einen erhöhten Mietpreis. Beim Auszug musst du aber den Boden liegen lassen, der gehört dir nicht, der ist nur gemietet.

  • Zitat

    Im Mietvertrag ist davon nichts vermerkt, da der erhöhte Mietpreis direkt in die Grundmiete eingerechnet wurde.

    Und diesen Vertrag hast Du unterschrieben PUNKT

    Zitat

    Kann man den Fußboden bis auf unbestimmte Zeit in die Miete einrechnen?

    Natürlich kann man das.

    Zitat

    Wenn ja, muss es dann nicht wenigstens im Mietvertrag festgehalten werden?

    Was das Laminat verlegt wurde? Das steht doch Ü-Protokoll.

    Zitat

    Da ich aber nicht so viel Geld/Zeit hatte den Boden zu legen,

    Und jetzt regst Du Dich über 50 Cent auf?

  • Es ist so, wie Dir hier - mehr oder minder freundlich - bereits mitgeteilt wurde: Eigentlich hast Du einfach eine bestimmte Wohnung in einem bestimmten Zustand zu einer bestimmten Miete angemietet.

    Ich denke Du meinst nun, dass wegen des Fußbodens nun die Miete um 50 ct pro m² angehoben wurde, was dann zu einer stolzen (Mehr-)Miete werden kann, je größer die Wohnung ist. Und diese (Mehr-)Miete musst Du nun ein Mietleben lang zahlen, was bei genügend langer Mietdauer dazu führen könnte, dass Du insgesamt mehr bezahlst, als der ganze Fußboden gekostet hat. Sehe ich Deine Gedankengänge so richtig?

    Wenn ja, muss ich sagen: Das ist aber nun so, denn alles das hast Du mit Unterzeichnung des Mietvertrags abgesegnet.
    Es muss aber ja - je nach Fußbodenkosten, Wohnfläche und zukünftiger Mietdauer - gar kein Nachteil bedeuten.

  • Danke für eure schnellen Antworten, auch wenn ich den teilweise zynischen und unfreundlichen Ton nicht so richtig nachvollziehen kann.
    @AjaxMH. Du hast meine Gedankengänge richtig erkannt :) Ich war außerdem einfach skeptisch, da ich seit meinem Einzug nicht gerade positive Erfahrungen mit dieser Wohnungsgenossenschaft machen durfte. Aber gut zu wissen, dass in diesem Fall alles korrekt läuft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!