Danke für eure schnellen Antworten, auch wenn ich den teilweise zynischen und unfreundlichen Ton nicht so richtig nachvollziehen kann.
@AjaxMH. Du hast meine Gedankengänge richtig erkannt
Ich war außerdem einfach skeptisch, da ich seit meinem Einzug nicht gerade positive Erfahrungen mit dieser Wohnungsgenossenschaft machen durfte. Aber gut zu wissen, dass in diesem Fall alles korrekt läuft.
Beiträge von juja
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum qm Preis meiner Miete.
Meine Wohnungsgenossenschaft wollte mir ursprünglich meine jetzige Wohnung im Rohzustand (Wände roh + kein Fußboden) vermieten. Da ich aber nicht so viel Geld/Zeit hatte den Boden zu legen, schlug man mir vor, für einen qm Preis von 9 € statt 8,50 € einen Laminatboden in der kompletten Wohnung zu legen (ich hatte keinen Einfluss auf Qualität und Farbe). Dem stimmte ich zu. Im Mietvertrag ist davon nichts vermerkt, da der erhöhte Mietpreis direkt in die Grundmiete eingerechnet wurde. Im Übergabeprotokoll steht lediglich der Vermerk: "In ganzer Wohnung neues Laminat verlegt".
Bekannte meinten jetzt, dass das nicht rechtens sei... Also nun die Frage an euch: Kann man den Fußboden bis auf unbestimmte Zeit in die Miete einrechnen? Wenn ja, muss es dann nicht wenigstens im Mietvertrag festgehalten werden? -
Danke für eure Antworten! Der Mangel kann nicht von uns verursacht worden sein... dafür wohnen wir einfach zu kurz in der Wohnung und haben dementsprechend noch nicht so häufig gewischt, vor allem nicht zu nass. Wir tippen auch auf die falsche Verlegung des Laminats durch die von der Hausverwaltung engagierte Firma und werden einen Brief inklusive Fotos an unsere Hausverwaltung schicken. Falls sich dort wieder einmal nichts tut, werden wir mit Mietminderung drohen.
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Hallo,
mein Freund und ich sind Mitte September in eine Mietwohnung gezogen. Diese wurde frisch saniert übergeben. Da wir handwerklich nicht sonderlich erfahren sind, wurde uns von der Wohnungsgesellschaft angeboten, für eine erhöhte Miete von 0,50 €/qm einen Laminatboden zu verlegen. Diesem stimmten wir zu. Nach einigen Wochen bemerkten wir, dass sich der Boden im Bereich der Balkontür erheblich hebt. Die Balkontür schleift nun leicht. An einer anderen Stelle im selben Raum hebt sich das Laminat ebenfalls. Nach einigen vergeblichen Versuchen persönlich mit der Wohnungsgesellschaft in Kontakt zu treten, wollen wir nun ein Schreiben aufsetzen. Wir sind uns aber nicht genau im Klaren darüber, was wir fordern können.
Wichtig ist für uns auf jeden Fall, dass dieser Mangel festgehalten wird und wir beim Auszug nicht dafür belangt werden können. Da wir aufgrund des Laminatbodens mehr Miete zahlen, und außerdem die Gefahr besteht, dass sich unter der Erhebung Schimmel bildet, stellt sich für uns die Frage, ob wir die Miete nicht kürzen können und wenn ja, um wieviel?Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Julia
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