Hallo ihr lieben!
habe ein großes Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung!
Wohne dort seit 1.10 dieses Jahres!
Zahle 290 Euro Kalt plus 90 Euro Vorrausszahlung für 80 qm.
Meine Vermieterin hatte mir jedoch zugesichert dass ich mit dieser Vorrauszahlung recht gut klarkommen würde und nichts nachbezahlen müsste.Bei meinem Vormieter sei das auch so gewesen (hat sich nun mittlerweile als gelogen herausgestellt,da er jedes Jahr ne hohe Abrechnung hatte und in diesem Jahr für seine Zeit bis zu meinem Einzug sogar 1300 Euro nachzahlen muss).
Nun...ich zahle meinen Strom natürlich selbst, meine Müllgebühr, meine Abwasserumschlagsgebühr...
In meinem Mietvertrag steht geschrieben dass die Betriebskostenabrechnung nach Paragraph 1,2 der Betriebskostenverordnung verläuft.
Ich habe mich nun stundenlang schlau gemacht und bin der Meinung dass da einige Dinge gar nicht auf mich abgewälzt werden dürfen und mein kWH Verbrauch von 3478 kommt mir auch etwas absurd vor da ich in diesen Monaten kaum zuhause war und Meine Heizung nie höher als Stufe 2 läuft.Zudem hätte ich mit meinem Vormieter zusammen in einem Jahr einen Verbrauch von beinahe 10.000kwh.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jmd seine Meinung dazu sagen könnte!
Vielen Dank und liebe Grüße Marie
Völlig überhöhte ungerechtfertigte Abrechnung oder doch rechtlich i.O.?!
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Marie90 -
13. Januar 2014 um 00:04 -
Erledigt
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Hallo Marie,
"Wohne dort seit 1.10 dieses Jahres!"
- Hmm, wohl vergangenen Jahres..."Meine Vermieterin hatte mir jedoch zugesichert dass ich mit dieser Vorrauszahlung recht gut klarkommen würde und nichts nachbezahlen müsste.Bei meinem Vormieter sei das auch so gewesen (hat sich nun mittlerweile als gelogen herausgestellt,..."
- Das sind die üblichen Vermieterlügen, um eine Mietsache attaktiv zu machen (Mit Speck fängt man Mäuse)."In meinem Mietvertrag steht geschrieben dass die Betriebskostenabrechnung nach Paragraph 1,2 der Betriebskostenverordnung verläuft."
- Korrekt."Ich habe mich nun stundenlang schlau gemacht und bin der Meinung dass da einige Dinge gar nicht auf mich abgewälzt werden dürfen"
- z.B.??"mein kWH Verbrauch von 3478 kommt mir auch etwas absurd vor da ich in diesen Monaten kaum zuhause war und Meine Heizung nie höher als Stufe 2 läuft."
- Das sind Argumente, die fast jeder Mieter bringt, welcher meint, zuviel Heizkosten berechnet bekommen zu haben...
Mir kommen die Heizungswartungskosten von 1350€ recht hoch vor. Bei meinem MFH sind das jährlich 50€ (von mir selbst ausgeführt).
Hier besteht mir der Verdacht, dass da auch Reparaturkosten mit eingeflossen sind. Du solltest Dir die betreffenden Originalbelege unbedingt zeigen lassen. -
Hallo Berny!
Danke für deine Antwort!
Sorry.natürlich 1.10 letzen Jahres!:/
Ja genau diese Wartungskosten sind meiner Meinung Reperaturkosten.Da die Heizungsanlage genau zu diesem Zeitpunkt ausgefallen war und repariert wurde.
Zudem bin ich mir nicht sicher ob die Emissionsmessung anteilig von mir bezahlt werden muss?!
Dasselbe bei der Niederschlagswassergebühr a 24 Euro/monatlich.
Ist die Anteilberechnung in Form von (Gesamtkosten x meinem Verbrauch : durch den Gesamtverbrauch) denn korrekt?
Muss dabei nicht die Wohnfläche berücksichtigt werden?Bei meiner vorigen Wohnung war das nämlich 50% Verbrauch und 50 % Wohnfläche.Liebe Grüsse
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Meine Vermieterin hatte mir jedoch zugesichert dass ich mit dieser Vorrauszahlung recht gut klarkommen würde und nichts nachbezahlen müsste.Bei meinem Vormieter sei das auch so gewesen (hat sich nun mittlerweile als gelogen herausgestellt,da er jedes Jahr ne hohe Abrechnung hatte und in diesem Jahr für seine Zeit bis zu meinem Einzug sogar 1300 Euro nachzahlen muss).
Dann lies Dir unbedingt diesen Artikel (klick) mal durch.[...] und mein kWH Verbrauch von 3478 kommt mir auch etwas absurd [...]
Wie wurde der überhaupt gemessen?Zudem bin ich mir nicht sicher ob die Emissionsmessung anteilig von mir bezahlt werden muss?!
Gehört zu den Heiznebenkosten. Also ja.Ist die Anteilberechnung in Form von (Gesamtkosten x meinem Verbrauch : durch den Gesamtverbrauch) denn korrekt? Muss dabei nicht die Wohnfläche berücksichtigt werden?Bei meiner vorigen Wohnung war das nämlich 50% Verbrauch und 50 % Wohnfläche.
Also normalerweise wird aufgeteilt, ja. Aber das bei Dir da, da steige ich sowieso nicht durch. Woher kommt der Wert "43234 KWH" in der Formel?Hast Du alles eingescannt?
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Zur Frage:
Die Vorauszahlungen von 90 € inkl. Heizkosten sind aus meiner Sicht schon fast kriminell zu niedrig angesetzt. Genau gesagt ca. 50 % zu niedrig.
Mietbeginn zu Beginn der Heizperiode bedeutet aber i. d. R fast immer eine Nachzahlung
3 x im Jahr Kaminkehrer? 1 x im Jahr inkl. Emissionsmessung. Mehr ist normal nicht nötig.
2 x im Jahr Heizungswartung und das für zusammen fast 1.400 €? Auch hier reicht 1 x jährlich. Bei neueren Anlagen sogar alle nur 2 Jahre.Die Rechnungen würde ich mir unbedingt vorlegen lassen. Dahinter könnte sich ein Wartungsvertrag mit vielen nicht umlagefähigen Kosten verbergen.
Zum Vergleich ich zahle für die Wartung der Heizung in einem 1FH ca. 120 € und für den Kaminkehrer ca. 60 € jährlich.
3 % der Ölkosten als Betriebsstrom wenn die Anlage keinen eigenen Zähler hat ist OK. Üblich und zulässig sind bis 6 %.
Wenn mit Öl geheizt wozu dann noch Holz?
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Auch ich schließe mich der Meinungen meiner Vorschreiber an und empfehle Ihnen dringend die Einsichtnahme in die Abrechnungen. Bei fast 1400 € Wartungskosten würde ich die Summe schon mal prüfen. Ich befürchte auch das da andere Kosten mit versteckt wurden.
Reparaturkosten zahlt allein der Vermieter. Die "Holzfrage" würde mich auch mal interessieren. -
Damit sich keiner den Hals verrenken muß habe mir erlaubt Bild 2 hochkant zu stellen

Daaanke!
3 x im Jahr Kaminkehrer? 1 x im Jahr inkl. Emissionsmessung. Mehr ist normal nicht nötig.
2 x im Jahr Heizungswartung und das für zusammen fast 1.400 €? Auch hier reicht 1 x jährlich. Bei neueren Anlagen sogar alle nur 2 Jahre.
Ich denke das war 2 x Kamin kehren und 1 x Messung (ohne kehren, aber vom Kaminkehrer/Schornsteinfeger).
Es gibt einige Konstellationen, wo 2 x Kaminkehrung vorgeschrieben ist, gerade wenn auch Holz verfeuert wird. Kann also angehen.
Die Vermutung, dass eine Wartung in Wirklichkeit eine Reparatur war, wurde schon geäussert.Wenn mit Öl geheizt wozu dann noch Holz?
Multi-Brennstoff-Feuerung wäre möglich. -
Zitat
Ich denke das war 2 x Kamin kehren und 1 x Messung (ohne kehren, aber vom Kaminkehrer/Schornsteinfeger).
OK, 2 x kehren kann ja möglich sein. Aber bei 1 x kann die Messung mitgemacht werden.
Ich hab mal nach den Gebühren gegoogelt. Emissionsmessung bei Anlagen mit Flüssigbrennstoffen kann durchaus hinkommen mit knapp 160 € alle 2 Jahre.
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OK, 2 x kehren kann ja möglich sein. Aber bei 1 x kann die Messung mitgemacht werden.
Das sagst Du. :p Ich will keinen rußverschmierten Schornsteinfeger bei mir durch die Hütte laufen haben.
Also kurz gesagt: Es ist sehr gut möglich, dass Messen und Kehren immer zwei verschiedene Termine sind. Ist bei uns auch so. -
Zitat
Nun...ich zahle meinen Strom natürlich selbst, meine Müllgebühr, meine Abwasserumschlagsgebühr...
In meinem Mietvertrag steht geschrieben dass die Betriebskostenabrechnung nach Paragraph 1,2 der Betriebskostenverordnung verläuft.
Ich habe mich nun stundenlang schlau gemacht und bin der Meinung dass da einige Dinge gar nicht auf mich abgewälzt werden dürfenDann stell doch noch die Abrechnung der übrigen NK ein. Aber bitte hochkant

Eins nur vorab BK nach § 1 sind nicht umlagefähig.
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Holz- und Ölfeuerung MÜSSEN an getrennten Kaminen angeschlossen sein. Mglw. braucht der Holzfeuerkamin keine Imissionsmessung.
Bei den "Wartungs"kosten ist Belegeinsicht unbedingt geboten. Die MUSS der VM gewähren.
Die Kostenaufteilung 30% nach Grundfläche und 70% nach Verbrauch ist i.O. nach § 7 HeizkVO.
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