Forderungen des Vermieters 8 Monate nach Auszug / Kaution

  • Hallo,

    in meiner ehemaligen Wohnung gab es einen Schaden der mit der Kaution beseitigt werden sollte. Der Vermieter behielt deswegen 250 € von 1000€ von der Kaution als Sicherheitseinbehalt zurück.

    6 Monate später frage ich nach der Rechnung und ggf. Rückzahlung der restlichen Kaution, woraufhin er mir mitteilt, dass der Schaden noch nicht behoben ist und mir weitere 4 Wochen später einen Kostenvoranschlag einer Firma über mehr als 500 € für die Reparatur mit der Bitte um Zahlung schickt. Außerdem fragt er, ob er den Betrag mit den Rückzahlungen die mir aus Heizkosten und Nebenkostenabrechnungen zustehen verrechnet werde soll (zusammen ca. 200€).

    So sehe ich die Situation:
    1. Einen Kostenvoranschlag hätte der Vermieter sich bereits bei Auszug holen können und dementsprechend den Sicherheitseinbehalt abschätzen können.

    2. Einen Kostenvoranschlag sehe ich mich nicht gezwungen zu bezahlen. Dieser ist zudem überdimensioniert.

    3. Der Vermieter ist verpflichtet mir meine Rückzahlungen aus HK+NK zu überweisen und kann diese nicht mit der Reparatur verrechnen.

    Ist dies so richtig. Kann mir jemand vielleicht hier kurz mitteilen wie die Situation rechtlich aussieht?
    Vielen Dank!!!

  • Hallo lila3,

    "6 Monate später frage ich nach der Rechnung und ggf. Rückzahlung der restlichen Kaution, woraufhin er mir mitteilt, dass der Schaden noch nicht behoben ist und mir weitere 4 Wochen später ..."
    - Und das war es dann wohl. *lach*

    "Einen Kostenvoranschlag hätte der Vermieter sich bereits bei Auszug holen können und dementsprechend den Sicherheitseinbehalt abschätzen können."
    - Japp.

    "Einen Kostenvoranschlag sehe ich mich nicht gezwungen zu bezahlen. Dieser ist zudem überdimensioniert."
    - Jooo, der war wohl vom Stammtischkumpel...

    "Der Vermieter ist verpflichtet mir meine Rückzahlungen aus HK+NK zu überweisen und kann diese nicht mit der Reparatur verrechnen."
    - Genauuuu.

    "Ist dies so richtig. Kann mir jemand vielleicht hier kurz mitteilen wie die Situation rechtlich aussieht?"
    - Ich würde einmal schriftlich nachweislich mahnen, bei Erfolglosigkeit Mahnbescheid.

  • Hallo Berny,

    bedeutet das auch, dass ich die 250€ Mietkaution zurückfordern kann? Ich sehe ja ein, dass der Schaden behoben wird, aber eben nicht zu diesem Preis.
    Der ausführende Handwerker wäre übrigens der Nachbar ;)

    Danke schonmal!

  • bedeutet das auch, dass ich die 250€ Mietkaution zurückfordern kann?


    Die gesamte MK ist grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zzgl. Zinsen abzurechnen. Es dürfen bestenfalls noch zu erwartende Betriebskostennachzahlungen in angemessener Höhe zurückbehalten werden.

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