Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Forderungen für Nebenkostennachzahlungen für eine 50qm-Wohnung in Höhe von ca. 1900 EUR (Abrechnungszeitraum von Mitte 2008 bis Ende 2010). Mittlerweile sind wir deshalb ausgezogen.
Ein Messfehler liegt nicht vor und die Betriebskostenabrechnung ist nachvollziehbar richtig. Das haben wir von einer Anwältin für teures Geld bereits prüfen lassen.
Wir vermuten daher, dass diese hohen Betriebskosten aus fehlender Isolierung an den Wänden (ein Zimmer mit zwei Außenwänden mit einem Riss in der Wand in Höhe unserer Wohnung) und den alten Doppel-Fenstern aus Holz resultieren und dass die Betriebskosten bewusst zu niedrig angesetzt wurden bei Vertragsabschluss. Im gesamten Haus hat keine weitere Wohnung solch hohen Heizkosten. Das Haus wurde vermutlich in den 60er Jahren gebaut.
Nun haben wir kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist am 30.12.2013 ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes Berlin bekommen, diese Nachzahlung zu leisten. Die Frage ist nun, ob wir dem Mahnbescheid widersprechen und prozessieren oder ob wir die geforderte Summe zahlen.
Meine Frage ist nun, wenn es einen Nachweis gäbe, dass die hohen Nebenkostenzahlungen aufgrund der baulichen fehlenden Isolierung bei Fenstern und Wänden sowie des Risses in der Wand zustande gekommen sind, ob wir dann überhaupt eine Chance hätten den Prozess zu gewinnen oder ob Sie uns eher raten würden die Summe über EUR 1900 zu zahlen.
Gerichts- und Anwaltskosten würden sich zusätzlich auf ca. 1000 EUR belaufen zusätzlich würden vermutlich Kosten für ein Gutachten auf uns zukommen, dessen Höhe momentan nicht abschätzbar ist.
Unsere Anwältin sieht die Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg bei 50% und vermutet, dass es auf einen Vergleich hinauslaufen würde.
Für eine Handlungsempfehlung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Verzweifelte Grüße
Accra