Gerade ist mir aufgefallen, dass die Terasse (eingezäunt) nicht mitgemietet ist.
Die Wohnung ist allerdings nur durch diese begehbar.
Noch haben wir dort Sachen stehen, dem Vermieter schrieb ich schon, dass wir schnellstmöglich alles von der Terasse räumen werden. Zudem übernahm ich den Zaun vom Vormieter.
Fragen:
1) Muss ich hinnehmen, dass für mich fremde Leute sich auf der Terasse aufhalten, bzw kann ich ihnen das untersagen ?
2) Wenn mein Vermieter mir theoretisch Hausverbot für diese erteilt, was kann ich dann machen ?
3) Darf ich meine Sachen vielleicht doch auf der Terasse lassen, aufgrund des Gewohnheitrechtes ?
4) Muss ich den Zaun entfernen lassen ? Ist es überhaupt meiner, wenn er auf dem Grundstück des Vermieters steht?