Wohnung nur durch "fremde" Terasse begehbar

  • Gerade ist mir aufgefallen, dass die Terasse (eingezäunt) nicht mitgemietet ist.
    Die Wohnung ist allerdings nur durch diese begehbar.
    Noch haben wir dort Sachen stehen, dem Vermieter schrieb ich schon, dass wir schnellstmöglich alles von der Terasse räumen werden. Zudem übernahm ich den Zaun vom Vormieter.

    Fragen:

    1) Muss ich hinnehmen, dass für mich fremde Leute sich auf der Terasse aufhalten, bzw kann ich ihnen das untersagen ?

    2) Wenn mein Vermieter mir theoretisch Hausverbot für diese erteilt, was kann ich dann machen ?

    3) Darf ich meine Sachen vielleicht doch auf der Terasse lassen, aufgrund des Gewohnheitrechtes ?

    4) Muss ich den Zaun entfernen lassen ? Ist es überhaupt meiner, wenn er auf dem Grundstück des Vermieters steht?

  • [quote='1']
    Gerade ist mir aufgefallen, dass die Terasse (eingezäunt) nicht mitgemietet ist.
    Die Wohnung ist allerdings nur durch diese begehbar.
    Noch haben wir dort Sachen stehen, dem Vermieter schrieb ich schon, dass wir schnellstmöglich alles von der Terasse räumen werden. Zudem übernahm ich den Zaun vom Vormieter.

    Wenn die Terasse nicht mitgemietet ist, dann ist Sie nicht mitgemietet und können hier keinerlei Rechte geltend machen. Wenn das Betreten der Terrasse als Zugang zur Wohnung erforderlich ist, dürfen Sie das tun. Ich vergleiche das mit einem Hausflur.

    Fragen:

    1) Muss ich hinnehmen, dass für mich fremde Leute sich auf der Terasse aufhalten, bzw kann ich ihnen das untersagen ?

    Ja, die Terrasse ist nicht mitgemietet und Sie könnnen daraus keine Ansprüche ableiten.

    2) Wenn mein Vermieter mir theoretisch Hausverbot für diese erteilt, was kann ich dann machen ?

    Wenn es der einzige Zugang zu ihrer Wohnung ist, wird er Ihnen kein Hausverbot erteilen.

    3) Darf ich meine Sachen vielleicht doch auf der Terasse lassen, aufgrund des Gewohnheitrechtes ?

    Wo ist dieses "Gewohnheitsrecht" festgeschrieben. Mir ist ein solches nicht bekannt

    4) Muss ich den Zaun entfernen lassen ? Ist es überhaupt meiner, wenn er auf dem Grundstück des Vermieters steht?

    Wenn Sie den Zaun vom Vormieter übernommen haben, gehört er Ihnen und müssen diesen nach Aufforderung auf Ihre Kosten entfernen lassen.

    So geht Recht, leider nicht wie gewünscht.

  • Zudem übernahm ich den Zaun vom Vormieter.


    Auf welche Art und Weise hast Du den Zaun übernommen?

    Ich frage deshalb, weil wenn der Zaun bei Deinem Einzug nicht Thema zwischen Deinem Vermieter und Dir war, dann steht doch nur ein Zaun, der schon vorher da war, auf einer Terasse, die schon vorher da war und die Du nicht mitgemietet hast.

    Ist es überhaupt meiner, wenn er auf dem Grundstück des Vermieters steht?


    Genau deswegen frage ich, wie Du ihn übernommen hast, und welche Verabredungen es zwischen Dir und dem Vermieter dazu gibt.

  • Der Zaun wurde mir, sowie Dach der Terasse und Markise, vom Vormieter verkauft. Entsprechenden Vertrag haben wir auch.
    Mit dem Vermieter gab es nie irgendwelche Einigungen dazu.

    Kolinium, durch die Terasse kann man direkt in meine Küche blicken.

    Er hat uns bis jetzt noch nicht dazu aufgefordert, das der Zaun weg soll.

  • Der Zaun wurde mir, sowie Dach der Terasse und Markise, vom Vormieter verkauft. Entsprechenden Vertrag haben wir auch.


    Dann ist es eindeutig Deiner, schätze ich.

    Weißt Du, ob der Vormieter die Terasse mitgemietet hatte ... und wenn ja, warum hast Du dann nicht?
    Gehen von der Terasse noch andere Türen ins Haus?

  • Zitat

    Kolinium, durch die Terasse kann man direkt in meine Küche blicken.

    Na und? Warum mieten Sie dann sowas? Das ist kein Grund. In Städten kann man direkt unter den Fenstern vorbeigehen. Gardinen verhindern einen Einblick!

    Diese Antwort ist mir schon fast zu banal.

    Zitat

    Er hat uns bis jetzt noch nicht dazu aufgefordert, das der Zaun weg soll.


    Dann wecken Sie auch keine schlafenden Hunde.

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