grundrenovierung

  • Mit den jahren haben wir hier immer größere wandschäden,das heißt,wir haben richtige löcher in der wand und die tapeten haften nicht mehr.Es sieht so aus das es wasserschäden von aussen sind.Eine koplette grundsanierung wurde anstehen (von einem zimmer),der vermieter weiss bescheid (6 monate) aber er tut nichts.Was tun?

  • "Löcher in der Wand" heißt jetzt eher "der Putz bröckelt", oder?
    Das muss nicht unbedingt von Wasser von außen kommen.

    Ihr müsstet den Mieter schriftlich und nachweislich darauf hinweisen, dass mit den Wänden etwas nicht stimmt. Wenn das seit Jahren ist, hättet Ihr ihm das vielleicht auch schon vor eben diesen Jahren mitteilen müssen (und nicht erst vor 6 Monaten). Aber das ist dann evtl. ein anderes Thema.

    Wenn er trotz schriftlicher Aufforderung nicht reagiert, geht zu einer Rechtsberatung und lasst Euch erklären, ob und was Ihr dann unternehmen könnt. Es gibt durchaus Druckmittel (... die möglicherweise gleich auch noch von anderen Forenmitgliedern hier genauer erklärt werden könnten), die ich hier nicht weiter erörtern möchte, weil mir die hier dargestellte Sachlage etwas zu schwammig ist.

  • Ja,der putz bröckelt so sehr das es richtige löcher geworden sind.Der vermieter weiss es auch schon immer,nur hat er es sich angesehen vor 6 monate und den handwerker geordet was zu machen aber nix geschieht.Jetzt kommt erstmal ein bekannter der die wand *messen*will ...auf feuchtigkeit,es sind weisse ablagerungen und flecken zu sehen,danach werden wir schriftlich eine mietminderung fordern.

    Mich ärgert das maßlos das ich miete zahlen muss für ein fast unbewohnbares zimmer.

  • Ja,der putz bröckelt so sehr das es richtige löcher geworden sind.Der vermieter weiss es auch schon immer,nur hat er es sich angesehen vor 6 monate und den handwerker geordet was zu machen aber nix geschieht.Jetzt kommt erstmal ein bekannter der die wand *messen*will ...auf feuchtigkeit,es sind weisse ablagerungen und flecken zu sehen,danach werden wir schriftlich eine mietminderung fordern.


    Mietminderung fordert man nicht, sondern man nimmt sie vor in einer angebrachten Höhe, über die notfalls ein Gericht entscheiden muss.
    Wichtig ist aber nicht nur die Mietminderung androhen/mitteilen, sondern den Vermieter schriftlich nachweisbar (z.B. durch Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben, weil ansonsten Klage auf Abstellen des Mangels erhoben wird.

    Mich ärgert das maßlos das ich miete zahlen muss für ein fast unbewohnbares zimmer.


    Klar, aber nur hoffen dass es sich automagisch behebt, reicht halt nicht.

  • Cepheus73:

    "Wichtig ist aber nicht nur die Mietminderung androhen/mitteilen, sondern den Vermieter schriftlich nachweisbar (z.B. durch Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beheben, weil ansonsten Klage auf Abstellen des Mangels erhoben wird."
    - Ich würde auch per Einwurfeinschreiben dem VM die Mängel beschreiben, womöglich Blder beifügen, ihm ferner vorhalten, seit wann ihm die Mängel bekannt sind und er untätig ist und ihn auffordern, zwecks Vermeidung weiterer Schäden an der Mietsache und konsequenterweise Mietminderungen, die Schäden zeitnah zu beheben. Auch auf § 535 BGB hinweisen

    "Klar, aber nur hoffen dass es sich automagisch behebt, reicht halt nicht."
    - Sozusagen magische Schadenbehebung... sofern man an Wunder glaubt...:rolleyes:

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