moin an alle,
Ich habe folgendes Problem:
Seid Juli letzten Jahres habe ich eine WG bezogen und durch verschiedene Gegebenheiten Juli und August nicht fristgerecht bezahlen können und dementsprechend eine Mahnung bekommen - Ist ja auch ok, hab die Rückstände damlas bezahlt und alles ist längst im Grünen.
Nun durch Weinachten habe ich mich verrechnet und Dezember war es nicht möglich die Miete abzubuchen (ausgerechnet 20 euro haben gefehlt, so ein pech). Ich habe dies nicht gewusst. Nun wollte ich heute meine Miete für Januar bezahlen und sehe eine Mail wie folgt:
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Sehr geehrter xxx,
leider konnte ich bis heute keinen Geldeingang im Januar von Ihnen feststellen.
Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ein, der fristgerecht bedient wird. Wir empfehlen das Ausführungsdatum auf den Monatsersten festzulegen, dann kommt der Betrag fristgerecht zum 3. Werktag im Monat bei uns an.
Ich weise Sie daraufhin, das wir durch ihre verzögerten Mietzahlungen jederzeit im Recht sind, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Desweiteres verursacht ihr Zahlungsverhalten einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Ab Februar 2014 werden wir uns überlegen, ob wir den Aufwand in Rechnung stellen oder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen.
Mit freundlichem Gruß,
xxx
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Die Miete beider Monate habe ich überwiesen.
Das mit dem Kündigen ist in dem Moment (so wie ich es sehen kann) richtig, solang ich die Mietezahlung nicht bezahlt habe - jedoch habe ich dies eben getan und habe den Beleg da. Vor Allem aber bin ich über den Verwaltungsaufwand skeptisch: durch mich ist es zwar entstanden, doch ist der Vermieter im Recht und verlangen es von mir? Was mich noch skeptischer macht, ist das er es mir gegenüber als Wahl präsentiert - quassi das ich, wenn ich glück habe, nur den Verwaltungsaufwand bezahlen muss und doch nicht rausgeschmissen werde.
Täusche ich mich und er kann mich trotzdem fristlos kündigen obwohl ich jetzt bezahlt habe?
und ist der Verwaltungsaufwand auch berechtigt? Durch Lesen habe ich den Eindruck das pauschal alles was Verwaltung im Namen hat in der Regel nicht verlangt werden kann ...
So wie ich informiert bin kann wiederrum aber auch das 'Vertrauen' des Mieters eine Rolle spielen, denn innerhalb von sechs Monaten habe ich immerhin zwei Mahnungen bekommen wegen Zahlungsmissstände
Ich hoffe ich habe meinen Fall klar dargestellt ... und hoffe, das ich odch nicht so schnell fleigen kann ![]()