Genauer gesagt enthielt die 1. Abrechnung für 2011 einen Wertefehler, da der Vermieter den Ablesewert statt von 2010 den von 2009 genommen hat.Auf diesen Fehler habe ich Ihn aufmerksam gemacht.
In Folge dessen erhielten wir 4 Wochen später die Abrechnung erneut, diesmal mit korrektem Wert, aber dem von mir o.g. Problem.Darauf habe ich Widerspruch eingelegt.
Dann kam die korrigierte Abrechnung für 2011 am 31.12.2013 zusammen mit der Abrechnung für 2012.
Korrigiert insofern, das zwar alle Werte gleich blieben, der Vermieter jedoch noch den Heizstrom mit auf die Abrechnung schlug, was er zuvor nicht getan hatte.
Ich habe also letztlich 3 Abrechnungen für 2011 mit 3 verschieden Nachzahlungsforderungen.
Bei der Abrechnung von 2012 ist das gleiche Problem wie bei der 2011er Abrechnung.Nur das das OG diesmal nur unglaubliche 70m³ im ganzen Jahr 2012 verbraucht haben soll.
@AjaxMH:
Die Sensus-Wärmezähler kann man in MWh und in m³ ablesen, der Vermieter nimmt hierbei immer den m³-Wert.Eine Umrechnung hierbei braucht er nicht vornehmen.
Und die Gasversorgerabrechnung erfolgt immer vom 31.xx bis zum 31.xx, also gleich der Ableseung der Sensus-Zähler.
Berny:
Wie kann ich den Überprüfen ob die Abrechnung nach der Heizkosten VO vorgenommen wurde?
Wäre es ok wenn ich einen Auszug davon hier Online stelle?