Nebenkostenabrechnung, Witschaftsplan / Grundbesitzabgaben HILFE :(

  • Hey,

    habe letze Woche eher nicht so tolle Post von meinem Vermieter bekommen. Da dies meine erste Wohnung ist, bin ich
    leider noch ein wenig unsicher was die ganzen Jahresabrechnungen betrifft. Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Zu meinen Problem(en)

    Die Sendung beinhaltete 3 Schriften

    1. Ein Anschreiben worauf ich gebeten werde, die ausgerechnete Differenz auf das Vermieterkonto zu überweisen.
    Desweiteren die Ankündigung das die Bruttomiete sich zum 1.1.2014 erhöht.


    2. Ein Schreiben "Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012" der "Stadt Marl" .
    Hierbei frage ich mich, was ich als Mieter mit den Grundbesitzabgaben zu tun habe und ob die einfach so auf den Mieter umgelegt werden können.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    3. Das dritte Dokument ist für mich am unschlüssigsten

    Zumal muss ich sagen, ich bin ein sehr sparsamer Mensch und hatte die Heizung kaum - wenig an, hab mir lieber
    Pulli + Decke auf der Couch genommen, daher verstehe ich die hohen Heizkosten nicht. (Wohnung knapp 70m²) es
    wird ständig "Anteilig" berechnent, wie setz sich der zusammen ?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Desweiteren werden weiter unten die "Nicht umlagefähigen Beiträge" trotzdem auf mich umgelagert oder sehe ich
    das falsch ?


    Soviel dazu, ich HOFFE das Ihr mir hier irgendwie Helfen könnt.

    lg Timmy

  • Was Sie da bekommen haben ist keine Betriebskostenabrechnung, sondern ein Wirtschaftsplan.
    Dieser wird von der Hausverwaltung erstellt und ist für den Vermieter gedacht.
    Notfalls fordern Sie eine ordentliche Abrechnung vom Vermieter an

    Ihre Angaben sind äußerst faul. Angaben über den Abrechnungs-und Nutzungszeitraum fehlen.
    Etwas mehr Sorgfalt sollten Sie schon investieren und denken Sie dabei immer : Wer will hier Was von Wem!!

  • Ihr Vermieter ist eine janz faule Socke.

    Seine Kosten einfach "durchreichen" ist keine korrekte Betriebskostenabrechnung.

    Zitat

    Desweiteren werden weiter unten die "Nicht umlagefähigen Beiträge" trotzdem auf mich umgelagert oder sehe ich
    das falsch ?

    Richtig erkannt.

    Das was er Ihnen da hat zukommen lassen ist als BK-Abrechnung schlicht unwirksam.


    Mein Rat. Nichts tun. Denn es gibt keine formell korrekte Abrechnung. Es gibt gar keine Abrechnung.


    Zitat

    Hierbei frage ich mich, was ich als Mieter mit den Grundbesitzabgaben zu tun habe und ob die einfach so auf den Mieter umgelegt werden können.

    Wenn vertraglich vereinbart können sie das.

    Also noch mal in den Mietvertrag schauen was genau dort zu Neben-/Betriebskosten vereinbart ist.


  • Notfalls fordern Sie eine ordentliche Abrechnung vom Vermieter an


    Den Teufel würde ich als Mieter tun. Jedenfalls nicht vor Ende des Abrechnungszeitraumes.

  • Hallo Timmy91,

    meiner Vorrednerin kann ich mich nur vollinhaltlich anschliessen. Auch ich kann nicht erkennen, dass Du etwas eine evtl. Zahlungspflicht bewirkendes bekommen hast. Ich würde nicht reagieren. Warte erst mal ab, bis Du etwas ernstzunehmendes schriftlich bekommst, melde Dich dann hier wieder und scanne zusätzlich den Betriebskostenpassus des Mietvertrags ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Januar 2014 um 20:17)

  • Hey Leute,
    schonmal vielen vielen dank für die bisherigen Kommentare.


    Hier noch einmal ein paar Eckdaten die wichtig seien könnten :

    Mietbeginn war der 01.12.2011

    Es könnte sein, das die Heizkostenabrechnung nicht so detailliert ist, da erst mitte 2012 so elektrische Zähler an die
    Heizkörper angebracht wurden.

    Mitte 2013 hat die Hausverwaltung "gekündigt o.ä". Also nur noch (Ich als Mieter) und (Frau X als VM)

    Auf euren Rat hin, werde ich die Differenz-zahlung erstmal nicht tätigen und erstmal abwarten.

    Dennoch hab ich schon für den 1.1.2014 die erhöhte Bruttomiete überwiesen.

    gruss Timmy

    Einmal editiert, zuletzt von Timmy91 (8. Januar 2014 um 10:34)

  • Zitat

    Ein Schreiben "Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012" der "Stadt Marl" .
    Hierbei frage ich mich, was ich als Mieter mit den Grundbesitzabgaben zu tun habe und ob die einfach so auf den Mieter umgelegt

    Das ist ganz einfach gesagt, die Grundsteuer für diese vermietete Eigentumswohnung. Und diese Grundsteuer ist vom Mieter zu tragen, wenn das im Mietvertag vereinbart ist. Die Vereinbarung kann namentlich oder mit dem Verweis auf die Betriebskostenverordnung erfolgen.

  • Dennoch hab ich schon für den 1.1.2014 die erhöhte Bruttomiete überwiesen.

    Dann überweise im Februar nur die ursprüngliche Bruttomiete abzüglich des im Januar zu viel gezahlten Betrages. Und ab März nur noch die ursprüngliche Bruttomiete.

    Wenn Vermieter fragt warum sag ihm Du hast Dich geirrt hast.

    Und wenn er nach der Abrechnung fragt, frag welche Abrechnung?, ich habe keine bekommen.

    Und auf keinen Fall die Nachforderung zahlen.

  • Hallo Timmy91,

    was steht eigentlich in der nicht eingescannten ersten Schrift genau drin? Steht da "Nebenkostenabrechnung"?

    Ich frage danach, weil Du im Threadtitel diese Schrift "Nebenkostenabrechnung" genannt hast. Ich befürchte deswegen, es darf von Dir erwartet werden, dass Du Kenntnis von einer Dir zugestellten "Nebenkostenabrechnung" erlangt hast. Und wenn das so ist, darfst Du sie meiner Ansicht nach nicht einfach ignorieren. Ob sie formal korrekt ist oder nicht, spielt erstmal keine Rolle.

    Du hast mit dieser "Nebenkostenabrechnung" eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wenn Du reaktionslos einfach nicht zahlst, gerätst Du meiner Ansicht nach in Verzug. Also solltest Du auf die erhaltenen Schriften reagieren!

    Ich vermute, dass Du eine komplette Eigentumswohnung (Eigentümer ist Dein Vermieter) als Mieter bewohnst. Dann kann es sein, dass die zweite Schrift mit dem Wirtschaftsplan tatsächlich die von Dir zu entrichtenden Kosten enthält. Je nach Aussehen der ersten Schrift, dessen Inhalt wir hier nicht kennen, sind die beiden gescannten Schriften vielleicht auch nur tatsächlich gültige Belege zu der Nebenkostenabrechnung. Das sind natürlich jetzt Spekulationen, aber so einfach mal eben gar nicht reagieren, hilft Dir nicht.

    Auch eine Rechnung Deiner Autowerkstatt würde die Autowerkstatt anmahnen, wenn Du nicht zahlst - egal wie unkorrekt die Rechnung formal oder inhaltlich auch sein mag.

    Wenn Du also zu der Ansicht kommst, dass die Dir überstellte Nebenkostenabrechnung keine Gültigkeit besitzt, so solltest Du das dem Vermieter schreiben.

    Dabei teilst Du ihm mit,

    • warum Du denkst, dass das keine korrekte Abrechnung ist,
    • dass Du deswegen derzeit keine Nachzahlung leisten wirst,
    • dass deswegen auch eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung noch nicht rechtens ist und
    • dass Du ihn in beiderseitigem Interesse um eine korrekte Nebenkostenabrechnung bittest.


    Auf die im Januar von Dir dennoch geleistete angehobene Nebenkostenvorausszahlung würde ich ihn auch hinweisen. Ob Du ihn dann bitten solltest, den Betrag zu beachten und für die laufende Abrechnungsperiode zu buchen oder ob Du tatsächlich mit der nächsten Miete etwas zurückbehälst, um diese Januarzahlung wieder auszugleichen, kann ich nicht kommentieren. Kommt auf die Höhe der Beträge an, um die es sich da handelt.

    Wenn Du aber Beträge einbehälst, kündige das unbedingt vorher an. Andernfalls verletzt ja Du aufmal den Mietvertrag, weil Du einen vertraglich vereinbarten monatlichen Betrag nicht zahlst.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (9. Januar 2014 um 19:47)

  • 1. Ein Anschreiben worauf ich gebeten werde, die ausgerechnete Differenz auf das Vermieterkonto zu überweisen.
    Desweiteren die Ankündigung das die Bruttomiete sich zum 1.1.2014 erhöht.


    Bitte das ebenfalls einscannen.


  • was steht eigentlich in der nicht eingescannten ersten Schrift genau drin? Steht da "Nebenkostenabrechnung"?


    Das ist tatsächlich eine wichtige Info, die Timmy noch nachliefern sollte, den genauen Inhalt des Anschreibens.


    Ich frage danach, weil Du im Threadtitel diese Schrift "Nebenkostenabrechnung" genannt hast. Ich befürchte deswegen, es darf von Dir erwartet werden, dass Du Kenntnis von einer Dir zugestellten "Nebenkostenabrechnung" erlangt hast. Und wenn das so ist, darfst Du sie meiner Ansicht nach nicht einfach ignorieren. Ob sie formal korrekt ist oder nicht, spielt erstmal keine Rolle.


    Ob sie formal korrekt ist, spielt sehr wohl eine große Rolle, da eine formal nicht korrekte Nebenkostenrechnung als gar nicht gestellt gilt - da kann dann noch so groß "Nebenkostenabrechnung" drüber oder drunter stehen. Daher kam der Rat von anderen Forumsteilnehmern, die Abrechnung in diesem Fall einfach zu ignorieren, da das dann rein das Problem des Vermieters ist. Und nein, bei Unwirksamkeit ist die Kenntniserlangung durch den Mieter vollkommen irrelevant.


    Du hast mit dieser "Nebenkostenabrechnung" eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wenn Du reaktionslos einfach nicht zahlst, gerätst Du meiner Ansicht nach in Verzug. Also solltest Du auf die erhaltenen Schriften reagieren!


    Falsch! In Verzug kann man nur geraten, wenn die Rechnung korrekt war, das scheint hier nach den angegebenen Infos aber nicht der Fall zu sein.


    Ich vermute, dass Du eine komplette Eigentumswohnung (Eigentümer ist Dein Vermieter) als Mieter bewohnst. Dann kann es sein, dass die zweite Schrift mit dem Wirtschaftsplan tatsächlich die von Dir zu entrichtenden Kosten enthält.


    Wieder falsch! Ein Wirtschaftsplan ist nur eine Aufstellung einer WEG über die zu erwartenden Kosten für das kommende Jahr. Dies taugt keinesfalls zur Nebenkostenabrechnung für das (dann später) abgelaufene Jahr, da dort nur tatsächlich entstandene Kosten einfliessen dürfen, nicht aber Prognosen. Es wäre hier also die Jahreseinzelabrechnung der WEG für die jeweilige Wohnung notwendig (u.a.).


    Je nach Aussehen der ersten Schrift, dessen Inhalt wir hier nicht kennen, sind die beiden gescannten Schriften vielleicht auch nur tatsächlich gültige Belege zu der Nebenkostenabrechnung. Das sind natürlich jetzt Spekulationen, aber so einfach mal eben gar nicht reagieren, hilft Dir nicht.


    Doch, wenn die Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft ist, schon, da sie dann unwirksam ist!


    Auch eine Rechnung Deiner Autowerkstatt würde die Autowerkstatt anmahnen, wenn Du nicht zahlst - egal wie unkorrekt die Rechnung formal oder inhaltlich auch sein mag.


    Ganz schlechtes Beispiel: Wenn die Rechnung der Werkstatt formal unkorrekt ist, dann kann sie mahnen, wie sie will, dadurch wird die Wirksamkeit auch nicht besser.


    Wenn Du also zu der Ansicht kommst, dass die Dir überstellte Nebenkostenabrechnung keine Gültigkeit besitzt, so solltest Du das dem Vermieter schreiben.


    Nochmals nein, aus den oben genannten Gründen, wenn die Rechnung unwirksam ist, dann braucht er gar nix schreiben. Den Zonc hätte dann schlimmstenfalls einzig und alleine der Vermieter, wenn ihm das dann innerhalb der Jahresfrist nicht auffällt und er dann keine wirksame Abrechnung mehr nachreichen könnte (deshalb ist es aus Mietersicht besser, bei unwirksamer Abrechnung gar nicht zu reagieren).


    Wenn Du aber Beträge einbehälst, kündige das unbedingt vorher an. Andernfalls verletzt ja Du aufmal den Mietvertrag, weil Du einen vertraglich vereinbarten monatlichen Betrag nicht zahlst.


    Er verletzt den Mietvertrag nicht, da die Erhöhung ja nicht wirksam vereinbart war, weil die Grundlage für die Erhöhung mangels Nebenkostenabrechnung nicht gegeben ist.

    Es würde sich empfehlen, sich vorher ein wenig über die rechtliche Materie zu informieren, bevor man zwar sicherlich gutgemeinte, im Fall einer unwirksamen Nebenkostenabrechnung einfach kontraproduktive Tips gibt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Cepheus73 (9. Januar 2014 um 23:13)

  • [...] da eine formal nicht korrekte Nebenkostenrechnung als gar nicht gestellt gilt [...] Und nein, bei Unwirksamkeit ist die Kenntniserlangung durch den Mieter vollkommen irrelevant.

    Kannst du auch sagen, wo das steht?
    Ich habe bisher immer nur gefunden, z.B. dass man dann nichts nachzahlen muss (ist hier ja auch unbestritten) und viele weitere Tipps, was ein Mieter bei unkorrekten oder formell falschen Nebenkostenabrechungen tun kann (z.B. zurückweisen). Es stand nie dabei, dass der Mieter gar nicht zu reagieren braucht.

    Wenn die Rechnung der Werkstatt formal unkorrekt ist, dann kann sie mahnen, wie sie will, dadurch wird die Wirksamkeit auch nicht besser.


    Und unwirksam ist das gleiche wie gegenstandslos? Unwirksam heißt: Ich muss nicht zahlen. Das ist klar. Aber noch mal die Frage (man lernt ja gerne dazu): Wo steht, dass Unwirksamkeit quasi gleich Gegenstandslosigkeit bedeutet?

    Er verletzt den Mietvertrag nicht, da die Erhöhung ja nicht wirksam vereinbart war, weil die Grundlage für die Erhöhung mangels Nebenkostenabrechnung nicht gegeben ist.


    Hier ging um den Fall, wenn er einfach von der bisherigen Februarmiete etwas einbehält und dadurch auch nicht mehr die wirksam vereinbarte, bisherige Monatsmiete überweist. Oder darf er das etwa auch, ohne dem Vermieter auch nur eine Zeile zu gönnen?

    Es würde sich empfehlen, sich vorher ein wenig über die rechtliche Materie zu informieren, bevor man zwar gutgemeinte, im Fall einer unwirksamen Nebenkostenabrechnung einfach kontraproduktive Tips gibt.


    Mache ich Dir den Eindruck, weniger als "ein wenig" über die Materie informiert zu sein? Wenn ich jeden Scheiß, den ich hier schon gelesen habe, mit so einem Kommentar versehen würde, hätte ich auch viel zu tun.

    Halten wir fest:
    Solltest Du recht haben (beantworte mir aber bitte trotzdem noch meine Gegenfragen oben) war die Herleitung für meinen Tipp falsch. Aber wieso ist der Tipp, mit dem Vermieter in Verbindung zu treten, kontraproduktiv? Was soll der Mieter tun? Tatsächlich auf keine Mahnung, auf kein Schreiben diesbezgl. mehr reagieren? Das wäre produktiv??

    Und jetzt Butter bei die Fische:
    Er reagiert also nicht. Er wird vielleicht neuerliche Anschreiben bekommen, Mahnungen. Dann reagiert er auch nicht? Was kommt dann?

    Erkläre mir bitte einfach, wo der Mehrwert für den Mieter liegt, überhaupt nicht zu reagieren.
    Danke schön.

  • ... 5 Minuten später ... Ich hatte es zunächst im Eifer des Gefechts überlesen.

    Den Zonc hätte dann schlimmstenfalls einzig und alleine der Vermieter, wenn ihm das dann innerhalb der Jahresfrist nicht auffällt und er dann keine wirksame Abrechnung mehr nachreichen könnte (deshalb ist es aus Mietersicht besser, bei unwirksamer Abrechnung gar nicht zu reagieren).


    Achsoooo, es geht darum, Geld zu "sparen".
    Okay, sorry. So denke ich nicht.
    Aber das beantwortet natürlich schonmal meine letzte Frage von eben.

  • Kannst du auch sagen, wo das steht?
    Ich habe bisher immer nur gefunden, z.B. dass man dann nichts nachzahlen muss (ist hier ja auch unbestritten) und viele weitere Tipps, was ein Mieter bei unkorrekten oder formell falschen Nebenkostenabrechungen tun kann (z.B. zurückweisen). Es stand nie dabei, dass der Mieter gar nicht zu reagieren braucht.


    Dazu gibts mehrere Entscheidungen des BGH

    Hier sind zwei Quellen:
    Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, F
    Mietrecht: Ausschlu

    Das Gericht (falls es soweit kommt) wird zunächst immer prüfen, ob der Vermieter überhaupt eine wirksame Forderung gestellt hat und hier ist der Vermieter in der Beweispflicht.

    Und unwirksam ist das gleiche wie gegenstandslos? Unwirksam heißt: Ich muss nicht zahlen. Das ist klar. Aber noch mal die Frage (man lernt ja gerne dazu): Wo steht, dass Unwirksamkeit quasi gleich Gegenstandslosigkeit bedeutet?


    Juristisches Grundwissen.
    Gilt übrigens z.B. analog zu einer unwirksamen Kündigung. Da muss die Gegenseite auch nicht auf die Unwirksamkeit hinweisen.
    Diese Dinge sind übrigens (zumindest aus meiner Sicht) einhellige Mehrheitsmeinung in diesem, wie auch in anderen Mietrechtsforen.

    Hier ging um den Fall, wenn er einfach von der bisherigen Februarmiete etwas einbehält und dadurch auch nicht mehr die wirksam vereinbarte, bisherige Monatsmiete überweist. Oder darf er das etwa auch, ohne dem Vermieter auch nur eine Zeile zu gönnen?


    Meiner Meinung nach ja, da er ja im Vormonat zuviel bezahlt hatte, er ist also sozusagen in Vorleistung gegangen einen Monat vorher, da ja die Erhöhung nicht wirksam vereinbart war.
    Wenn der Fragesteller auf Nummer Sicher gehen möchte, dann kann er natürlich auch im Februar einfach die bisher vereinbarte Summe zahlen ohne Kommentar. Das wird aber im Einzelfall auch auf die Höhe der in Rede stehenden Summe ankommen.


    Mache ich Dir den Eindruck, weniger als "ein wenig" über die Materie informiert zu sein? Wenn ich jeden Scheiß, den ich hier schon gelesen habe, mit so einem Kommentar versehen würde, hätte ich auch viel zu tun.


    In diesem Fall leider ja, und es war ja leider nicht ein x-beliebiger Kommentar, sondern eine konkrete Handlungsanweisung an den Fragesteller, die hier meiner (und nicht nur meiner) Meinung nach nicht zielführend ist, sonst hätte ich hier nicht so rein"gegrätscht".

    Halten wir fest:
    Solltest Du recht haben (beantworte mir aber bitte trotzdem noch meine Gegenfragen oben) war die Herleitung für meinen Tipp falsch. Aber wieso ist der Tipp, mit dem Vermieter in Verbindung zu treten, kontraproduktiv? Was soll der Mieter tun? Tatsächlich auf keine Mahnung, auf kein Schreiben diesbezgl. mehr reagieren? Das wäre produktiv??

    Und jetzt Butter bei die Fische:
    Er reagiert also nicht. Er wird vielleicht neuerliche Anschreiben bekommen, Mahnungen. Dann reagiert er auch nicht? Was kommt dann?


    Falls das neuerliche Anschreiben eine formal korrekte Abrechnung enthält, dann muss er dann natürlich reagieren, vorher allerdings nicht, auch nicht bei neuerlichen Mahnungen. Was anderes wäre es, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid käme, dem müßte man natürlich widersprechen, - aber erst dem.


    Erkläre mir bitte einfach, wo der Mehrwert für den Mieter liegt, überhaupt nicht zu reagieren.
    Danke schön.


    Grundsätzlich ist es so, dass der Mieter dem Vermieter nicht die Arbeit abnehmen muss, und dass man erwarten kann, dass sich der Vermieter mit den rechtlichen Grundlagen auskennt, da er die Vermietung ja zur Einkommenserzielung macht. Der Mieter ist bei formalen Fehlern nicht verpflichtet, den Vermieter darauf hinzuweisen, - ist sozusagen gewerblich, und da gelten höhere Anforderungen an das rechtliche Wissen. Leider wissen das aber gerade private/Kleinvermieter häufig nicht. Das scheint hier auch der Fall so sein, anhand der hier eingestellen Unterlagen, wo ja die formalen Anforderungen nach BGH nicht mal ansatzweise erfüllt sind. Da ist Streit vorprogrammiert. Daher der Rat des erstmal nicht Reagierens.

    Letztlich ist es hier immer eine Abwägungsfrage, die auch davon abhängt, wie gut man sich mit dem Vermieter versteht und wie entgegenkommend der bisher war - grad bei solchen Abrechnungsfragen kann sich das aber leider sehr schnell abkühlen, gerade wenn man als Mieter berechtigte Einwände hat. Daher ist es häufig auch schon egal für das Mietverhältnis, ob ich jetzt Einwände vorbringe (dicker Minuspunkt für den Mieter wegen vermeintlicher Renitenz) oder gar nicht reagiere (erstmal vielleicht sogar kein Minuspunkt).
    Rechtlichen Anspruch hat der Vermieter jedenfalls nicht bei Unwirksamkeit.


  • Achsoooo, es geht darum, Geld zu "sparen".
    Okay, sorry. So denke ich nicht.
    Aber das beantwortet natürlich schonmal meine letzte Frage von eben.

    Ich denke (dachte bis Mitte letzten Jahres) auch nicht so (und es ging mir auch nicht darum, als Mieter Geld zu sparen), hab dann aber so meine Erfahrung gemacht. Ein Mietverhältnis ist einfach ein Geschäftsverhältnis, das sich leider sehr schnell trüben kann, wenn man (auch berechtigte) Widersprüche gegen den Vermieter hat.
    Wenn ich als Mieter entgegenkommend zu meinem Vermieter bin, ist das überhaupt keine Garantie dafür, dass das dann auch in der Gegenrichtung zutrifft oder nicht bloss ausgenützt wird (gilt natürlich auch umgekehrt).

    Du musst auch eines sehen: Die Nebenkosten sind ja nicht Geld, das dem Vermieter selber als Einnahmen zusteht, um Gewinn zu machen, sondern es ist fremdes Geld (das des Mieters), das er sozusagen treuhänderisch verwaltet, um damit Ausgaben des Mieters zu bezahlen. Das erfordert daher dann auch eine besondere Sorgfalt sowohl in der Verwaltung als auch in der Abrechnung.

  • Nachdem nun aus Ihrer Anfrage ein schion fast nicht enden wollendes Palaver wurde, möchte ich mich nochmals grundsätzlich zu Ihrer Frage äußern.

    Zitat

    1. Ein Anschreiben worauf ich gebeten werde, die ausgerechnete Differenz auf das Vermieterkonto zu überweisen.
    Desweiteren die Ankündigung das die Bruttomiete sich zum 1.1.2014 erhöht.

    Dieses Anschreiben sehe ich auch als wichtig an. Villeicht gelingt es Ihnen dieses hier mal ein zuscannen. Ansonsten wird das nur Kaffeesatzleserei.

    Zitat

    2. Ein Schreiben "Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012" der "Stadt Marl" .
    Hierbei frage ich mich, was ich als Mieter mit den Grundbesitzabgaben zu tun habe und ob die einfach so auf den Mieter umgelegt werden können.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Die Grundbesitzabgabe kann auf den Mieter umgelegt werden, sofern diese in den Betriebskosten des Mietvertrages vereinbart wurde.

    Zitat

    3. Das dritte Dokument ist für mich am unschlüssigsten

    Zumal muss ich sagen, ich bin ein sehr sparsamer Mensch und hatte die Heizung kaum - wenig an, hab mir lieber
    Pulli + Decke auf der Couch genommen, daher verstehe ich die hohen Heizkosten nicht. (Wohnung knapp 70m²) es
    wird ständig "Anteilig" berechnent, wie setz sich der zusammen ?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Desweiteren werden weiter unten die "Nicht umlagefähigen Beiträge" trotzdem auf mich umgelagert oder sehe ich
    das falsch ?

    Nochmals! Das ist keine Betriebskostenabrechnung. Es ist ein Wirtschaftsplan! Solch einen Plan muß die Hausverwaltung aufstellen und gilt nur für den Vermieter. Dort wurden der Vermieter bereits auf nicht umlegbare Kosten(an den Mieter) hingewiesen.

    Ich würde der Dame die Dokumente aus 2. und 3. wieder zurücksenden, verbunden mit dem Hinweis, das diese keine Betriebskostenabrechnung darstellen.
    Ich gehe nach wie vor davon aus, das die Dame in völliger Unkenntnis gehandelt hat. Sie können, ein unproblematisches Verhältnis vorausgesetzt, sie auch auf eine korrekte Abrechnung verweisen oder nicht. Ansonsten tun Sie nichts. Vielleicht haben Sie noch Glück und kommen um eine Nachzahlung drumrum.

    Beachten Sie auch die Hinweise anderer User.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (10. Januar 2014 um 09:44)

  • Als erstes dicken Dank für die Erläuterungen. Damit bewegen wir uns wieder im Rahmen eines Diskussionsforums, wo, wenn Meinungen ausgetauscht werden, diese (z.B. mangels exaktem Wissens) auch mal falsch sein können.

    Dazu gibts mehrere Entscheidungen des BGH

    Hier sind zwei Quellen: [...]


    Die erste Quelle ist nicht so der Brüller, weil ich dort nur altbekanntes, unstrittiges entdecke (vielleicht habe ich's aber auch jetzt überlesen). In der zweiten steht aber tatsächlich mal wortwörtlich drin, dass ein Mieter auf eine formell unkorrekte Abrechnung nicht reagieren muss. Das steht so deutlich nicht sonderlich oft im Netz, vermute ich. Wenn man Glück hat liest man mal, dass die Widerspruchsfrist des Mieters beim Erhalt einer formell unwirksamen Abrechnung nicht beginnt. Daraus zu folgern, dass der Mieter gar nicht reagieren muss, bleibt einem selbst überlassen.
    (Für den Interessierten hier ein Link dazu (klick).)

    Das Gericht (falls es soweit kommt) wird zunächst immer prüfen, ob der Vermieter überhaupt eine wirksame Forderung gestellt hat und hier ist der Vermieter in der Beweispflicht.


    Unbestritten. Aber wenn es dazu kommt, so dachte ich bisher, dass dann der Mieter in Gefahr wäre, vom Richter erzählt zu bekommen, dass er ja auch deeskalierend hätte reagieren können und es damit möglicherweise gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung hätte kommen müssen. Okay, okay, eine Auslegung (Urteil) des BGH ist schon 'ne Hausnummer, aber bei der Menge der Paragraphen in Gesetzen und der noch größeren Menge an unterschiedlichen Urteilen dazu, würde ich mich niemals sicher fühlen und mich (eben sicherheitshalber) immer melden.

    Juristisches Grundwissen.


    Das ist aber jetzt sehr subjektiv. ;)

    Meiner Meinung nach ja, da er ja im Vormonat zuviel bezahlt hatte, er ist also sozusagen in Vorleistung gegangen einen Monat vorher, da ja die Erhöhung nicht wirksam vereinbart war.


    Ich freue mich als erstes über das Stichwort "Meinung", denn nichts anderes tauschen wir in diesem Forum aus, da es keine verbindliche Rechtsberatung ist. :)
    Du setzt also voraus, dass ein Mieter kommentarlos überweisen darf wie er will - solange der Durchschnitt der Zahlungen eine Monatsmiete nicht unterschreitet - und die Mehr- oder Minderbeträge automatisch immer den Nebenkostenvorauszahlungen zugeschlagen werden (müssen). Das kann ich mir so wirklich nur schlecht vorstellen.

    Wenn der Fragesteller auf Nummer Sicher gehen möchte, dann kann er natürlich auch im Februar einfach die bisher vereinbarte Summe zahlen ohne Kommentar. Das wird aber im Einzelfall auch auf die Höhe der in Rede stehenden Summe ankommen.


    Das war exakt auch mein Reden.


    In diesem Fall leider ja, und es war ja leider nicht ein x-beliebiger Kommentar, sondern eine konkrete Handlungsanweisung an den Fragesteller, die hier meiner (und nicht nur meiner) Meinung nach nicht zielführend ist, sonst hätte ich hier nicht so rein"gegrätscht".


    Verstehe. Allerdings waren es keine Handlungsanweisungen, sondern Handlungsempfehlungen (es war alles im Konjunktiv geschrieben), die auf meinen Annahmen und meiner Meinung basierten. Ich gestehe ein, ich habe möglicherweise auf den Einen oder Anderen einen anderen Eindruck erweckt, als ich (zudem anscheinend noch fälschlich) das Argument "in Verzug geraten" eingebracht habe.

    Meine Empfehlung zu reagieren halte ich aber in jedem Fall aufrecht (siehe meine weiteren Antworten).


    [...] anhand der hier eingestellen Unterlagen, wo ja die formalen Anforderungen nach BGH nicht mal ansatzweise erfüllt sind. Da ist Streit vorprogrammiert. Daher der Rat des erstmal nicht Reagierens.


    Und genau den Schuh habe ich anders aufziehen wollen (unabhängig von etwaigig falschen Annahmen): Gerade weil hier nicht alles eingestellt war, halte ich die Empfehlung eines Nicht-Reagierens für verfrüht und damit für gefährlich.

    Ich vermute ja auch, dass das erste Schreiben aus der ganzen Sache keine gültige Abrechnung mehr macht, aber wissen können wir es noch nicht.

    Den von Dir prognostizierten "Streit" wird es doch sowieso geben - früher oder später, denn der Vermieter will ja Geld. Dann sollte man meiner Meinung nach möglichst nicht noch selbst den ersten Stein geworfen haben. Ein Nicht-Reagieren, berechtigt oder nicht, wäre so ein Stein.


    Letztlich ist es hier immer eine Abwägungsfrage, die auch davon abhängt, wie gut man sich mit dem Vermieter versteht und wie entgegenkommend der bisher war - grad bei solchen Abrechnungsfragen kann sich das aber leider sehr schnell abkühlen, [...]
    [...]
    Ein Mietverhältnis ist einfach ein Geschäftsverhältnis, das sich leider sehr schnell trüben kann, [...]
    [...]
    Wenn ich als Mieter entgegenkommend zu meinem Vermieter bin, ist das überhaupt keine Garantie dafür, dass das dann auch in der Gegenrichtung zutrifft oder nicht bloss ausgenützt wird (gilt natürlich auch umgekehrt).


    Eben! Leider alles sehr wahr, ja. Und ja, das gilt absolut für beide Richtungen. Ein Grund mehr für meine These der Deeskalation.

    Es ist sein erstes Mietverhältnis und seine erste Abrechnung, wie er schreibt. "Geld sparen" hin oder her - Ihr könnt ihm doch nicht ernsthaft raten, in dieser Situation gar nichts zu tun?

  • Hey Leute,

    hier die erste Schrift :

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Und hier ein weiteres Schreiben was ich vor 2 Tagen erhielt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Das Lustige dabei ist, ich bin am 1.12.2011 eingezogen nicht 2012

    Soll ich einfach die 18€ überweisen und ab 02/14 die erhöhte Bruttomiete ?
    Was meint Ihr ?

    lg Timmy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!