Nebenkostenabrechnung, Witschaftsplan / Grundbesitzabgaben HILFE :(

  • Das hat der Vermieter zwar alles lieb geschrieben, aber das ist alles keine Nebenkostenabrechung.
    Er scheint es wirklich nicht besser zu wissen.

    Zahlen solltest Du nicht, auch keine monatlich erhöhte Bruttomiete. Da sind sich hier alle einig.

    Meinen persönlichen Rat zur Kontaktaufnahme kennst Du. Den einiger anderer Forenmitglieder hier, gar nichts zu tun, kennst Du auch.

    Meinen Rat halte ich aufrecht: Schreibe den Vermieter genauso nett und höflich an und erkläre ihm Deinen Standpunkt. Deinen Standpunkt solltest Du Dir jetzt aus all unseren Antworten hier gebildet haben. Lies dir den ganzen Thread hier nochmal durch, es ist Dein Thread. Und keine Angst, solltest Du Dich für ein Schreiben an den Vermieter entschließen, so musst Du dabei nicht mal erklären können, warum genau das keine korrekte Nebenkostenabrechunge ist. Der Vermieter kann sich da schnell selbst drüber informieren.

    Natürlich - im einfachsten Fall bezahlst Du immer nur und bekommst immer weiter ungültige Abrechnungen und bezahlst immer weiter jede Erhöhung. Das hat Dir aber niemand hier geraten und das kann ja auch nicht Dein Ziel sein. Vielleicht steht ja Dir sogar mal eine Rückzahlung zu ..? Ohne korrekte Nebenkostenabrechnung wirst Du das nie erfahren.

  • Hi Timmy,

    Hey Leute,

    hier die erste Schrift :

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Und hier ein weiteres Schreiben was ich vor 2 Tagen erhielt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Das Lustige dabei ist, ich bin am 1.12.2011 eingezogen nicht 2012

    Soll ich einfach die 18€ überweisen und ab 02/14 die erhöhte Bruttomiete ?
    Was meint Ihr ?

    lg Timmy

    Wie auch schon Ajax schreibt, würde ich die 18€ nicht überweisen und auch nicht die erhöhte Bruttomiete. Grund ist, dass aufgrund der falschen Grundlage "Wirtschaftsplan" überhaupt noch nicht klar ist, ob Du überhaupt was nachzahlen müsstest. Könnte genausogut ein Guthaben zu Deinen Gunsten werden.
    Weiterhin ist es so, dass die Abrechnungsfrist bereits am 31.12.2013 für den Abrechnungszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012 (ich setze voraus, dass das der Abrechnungszeitraum ist) abgelaufen ist, d.h. Deine Vermieterin könnte sowieso keine Nachforderungen mehr stellen, selbst wenn sie nun eine formal und inhaltlich korrekte Nebenkostenabrechnung erstellt. Sie müßte Dir aber ein evtl. noch entstehendes Guthaben trotzdem auszahlen.

    Du hast aber ein Anrecht auf eine korrekte Abrechnung, daher korrigiere ich meine Aussage. Es wäre nun vermutlich doch geschickt, die Vermieterin um eine korrekte Abrechnung zu bitten (mit Fristsetzung z.B. 1 Monat), läßt die Vermieterin die Frist verstreichen, dann müßte sie vermutlich sogar die Anwaltskosten tragen, falls Du einen dann beauftragst (das aber ohne Gewähr, nur meine Laienmeinung). Schlimmer kann es bezüglich der Kosten eh' nicht kommen (also höhere Nachzahlung), weil die Vermieterin (s.o.) eben keine mehr stellen kann, eher besser (evtl. Guthaben).
    Weiteres Druckmittel wäre dann noch, die Nebenkostenvorauszahlungen einzustellen, bis du eine korrekte Abrechnung erhältst, das ist laut BGH erlaubt. Hängt aber von der Situation ab, und hier wäre vermutlich vorherige Beratung mit Mieterverein oder Anwalt zweckmässig.

    Einmal editiert, zuletzt von Cepheus73 (11. Januar 2014 um 11:31)


  • Wie auch schon Ajax schreibt, würde ich die 18€ nicht überweisen und auch nicht die erhöhte Bruttomiete. Grund ist, dass aufgrund der falschen Grundlage "Wirtschaftsplan" überhaupt noch nicht klar ist, ob Du überhaupt was nachzahlen müsstest.


    Ich würde doch zahlen:
    Der Wirtschaftsplan könnte nach § 140 BGB umgedeutet werden in Betriebskostenabrechnung, da er wohl alle vereinbarten (ich nehme es mal an) BK-Kriterien enthält, ferner auch die vorgeschriebenen Berechnungsweisen: Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel usw. Dass da wohl ein kleiner Berechnungsirrtum zugunsten des Mieters auftaucht, habe ich überlesen.:cool:

  • Berny, um Himmels willen. Keinesfalls. Entweder es ist eine BK oder es ist keine. Dein neuer Freund, der §140 BGB, kann daraus wahrscheinlich auch eher keine zaubern.

    Bei dem Paragraphen geht es darum, eine ungültige Vereinbarung (dort steht Rechtsgeschäft) unter gewissen Umständen in eine andere gültige umzuwandeln. Der Paragraph macht aber sicher keine ungültige Nebenkostenabrechung zu einer gültigen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (11. Januar 2014 um 14:17)

  • Hallo Berny,

    Ich würde doch zahlen:
    Der Wirtschaftsplan könnte nach § 140 BGB umgedeutet werden in Betriebskostenabrechnung, da er wohl alle vereinbarten (ich nehme es mal an) BK-Kriterien enthält, ferner auch die vorgeschriebenen Berechnungsweisen: Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel usw. Dass da wohl ein kleiner Berechnungsirrtum zugunsten des Mieters auftaucht, habe ich überlesen.:cool:

    Nochmal nein. Ein Wirtschaftsplan enthält nur potientielle Kosten der WEG/Wohneinheit für das kommende Wirtschaftsjahr.
    Bei einer Betriebskostenabrechnung muss aber wie bekannt über tatsächlich entstandene Kosten abgerechnet werden, dafür hat der Eigentümer dann die Jahreseinzelabrechnung der WEG. Das kann auch nicht umgedeutet werden.
    Dass kann alleine schon an den Heizkosten abgeleitet werden. Diese müssen ja doch nach HeizKV zwingend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden, der Wirtschaftsplan enthält aber lediglich eine Prognose.
    Wenn gerade keine Verwaltung existiert, muss halt notfalls vom Vermieter per Gericht ein Verwalter bestellt werden, der dann die entsprechenden Abrechnungen erstellt. Oder es macht irgendein Eigentümer. Blöd für den Vermieter, kann aber jedenfalls nicht dem Mieter zur Last gelegt werden.

  • Nochmal nein. Ein Wirtschaftsplan enthält nur potientielle Kosten der WEG/Wohneinheit für das kommende Wirtschaftsjahr.
    Bei einer Betriebskostenabrechnung muss aber wie bekannt über tatsächlich entstandene Kosten abgerechnet werden, ....


    Richtig... da war ich wohl "planlos"...:rolleyes:

  • Ich dachte schon, Dein Pseudonym wäre in falsche Hände geraten.:(


    Nää, is nich.
    Ich würde aber dem VM mal empfehlen, diesen Thread zu verfolgen, damit er auch noch dazulernen und Misstimmungen vermeiden kann. Er macht ja, den beiden Briefen zufolge, einen passablen Eindruck.
    Was wir - denke ich - jedoch (noch) nicht wissen, ist, wie die BK-Klausel im MV aussieht...

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