Hallo,
ich wohne in einem 48 Jahre alten 8-Parteien-Haus im 2. OG. Mit einem Eimertest habe ich festgestellt, dass in der Küche 6-7 Liter Wasser pro Minute ankommen, im Bad das 2-3fache. In der Küche steht die WaMa und der Geschirrspüler. Für Geräte der weissen Ware wird eine Mindeswassermenge von mind. 10l pro Minute für einen ordnungsgemäße Funktion vorausgesetzt. Ins Bad passt aufgrund dessen Größe kein grosses Haushaltsgerät hinein.
Der große Unterschied der angekommenen Wassermenge zwischen Küche und Bad lässt auf zugesetzte Wasserrohre im Bereich der Küche schließen.
Jetzt meine Frage: Gibt es ein Anrecht des Mieters auf eine Mindestmenge Wasser in der Wohnung? Gibt es dazu Urteile? Wer muß die Kosen einer evtl. Rohrsanierung tragen?
Meine Geräte funktionieren nicht richtig, schalten manchmal wegen Wassermangels ab und ich muß die Programme neu starten, oder das Geschirr wird nicht sauber. An den Geräten selbst liegt es nicht, die wurden überprüft.