Kurze Frage zur Verpflichtung der Mietpartei

  • Guten Morgen,

    schon der 2. Beitrag von mir, und ich versuche aus den Fehlern des anderen Beitrags zu lernen!!

    Zu meiner Mietwohnung gehört eine Terrasse. In meinem Mietvertrag steht, dass es meine Pflicht ist diese einmal im Jahr mit Holzschutzmitteln zu streichen. Jahreszahl in welchem Jahr der Vermieter und ab welchem Jahr ich dafür zuständig bin steht ebenfalls im Mietvertrag.

    Laut Mietvertrag wird dies im ersten Jahr vom Vermieter gemacht und danach halt jedes Jahr von mir.

    Im ersten Jahr wurde das vom Vermieter nicht gemacht. Im darauf folgenden Jahr von mir nicht, da meiner Ansicht nach zuerst der Vermieter dafür zuständig ist.

    Verstoße ich damit gegen den Mietvertrag?

  • Zitat

    Im darauf folgenden Jahr von mir nicht, da meiner Ansicht nach zuerst der Vermieter dafür zuständig ist.

    Wenn 2 das Gleiche tun bzw. nicht tun, ist das noch lange nicht das Selbe.

    Streich die blöde Terrasse jedes Jahr und gut ist.

    Das erste Jahr ist um, ab jetzt bist Du dran.

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