Guten Tag,
wir hatten in unserer Mietwohnung (wir sind die Mieter) nun schon mehrfach kleinere Reparaturen. Konkret war jedes mal ein Ventil defekt, so dass der Druck in der Anlage abgefallen ist und die Gastherme nicht mehr richtig arbeiten konnte. Ich musste mir diese Fälle extra einen Schlauch zum Befüllen der Anlage besorgen, sonst hätten wir in der Kälte gesessen.
Ich habe den Vermieter stets informiert und er hat die Rechnungen bezahlt. Da das jedoch vermehrt aufgetreten ist (zu letzt über die Feiertage) hatte ich einen gehörigen Aufwand damit die Anlage immer neu zu befüllen, bis der Installateur mal gekommen ist. Darüber hinaus, musste ich schon zweimal einen halben Tag Urlaub nehmen, um den Installateur in Empfang nehmen zu können.
Mittlerweile ist also ein erheblicher Aufwand entstanden und echter Schaden (im Sinne von kalter Wohnung) konnte nur durch mein Eingreifen (ständiges Befüllen der Anlage) verhindert werden.
Jeder dieser Einzelfälle war noch erträglich, jedoch spiele ich nach dem letzten Zwischenfall mit dem Gedanken, dass es an der Zeit ist, die Miete einmalig um einen gewissen Betrag zu mindern (10%). Allein, wenn ich meine verlorene Arbeitszeit gegen rechne, käme das auch hin.
Nun also meine Frage: Ist so eine Mietminderung zulässig? In welcher Form, muss ich den Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Gruß, Physikuss.