Einmalige Mietminderung nach mehrmaligen kleineren Reparaturen an der Heizung

  • Guten Tag,

    wir hatten in unserer Mietwohnung (wir sind die Mieter) nun schon mehrfach kleinere Reparaturen. Konkret war jedes mal ein Ventil defekt, so dass der Druck in der Anlage abgefallen ist und die Gastherme nicht mehr richtig arbeiten konnte. Ich musste mir diese Fälle extra einen Schlauch zum Befüllen der Anlage besorgen, sonst hätten wir in der Kälte gesessen.

    Ich habe den Vermieter stets informiert und er hat die Rechnungen bezahlt. Da das jedoch vermehrt aufgetreten ist (zu letzt über die Feiertage) hatte ich einen gehörigen Aufwand damit die Anlage immer neu zu befüllen, bis der Installateur mal gekommen ist. Darüber hinaus, musste ich schon zweimal einen halben Tag Urlaub nehmen, um den Installateur in Empfang nehmen zu können.

    Mittlerweile ist also ein erheblicher Aufwand entstanden und echter Schaden (im Sinne von kalter Wohnung) konnte nur durch mein Eingreifen (ständiges Befüllen der Anlage) verhindert werden.

    Jeder dieser Einzelfälle war noch erträglich, jedoch spiele ich nach dem letzten Zwischenfall mit dem Gedanken, dass es an der Zeit ist, die Miete einmalig um einen gewissen Betrag zu mindern (10%). Allein, wenn ich meine verlorene Arbeitszeit gegen rechne, käme das auch hin.

    Nun also meine Frage: Ist so eine Mietminderung zulässig? In welcher Form, muss ich den Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?

    Vielen Dank für Eure Hinweise.
    Gruß, Physikuss.

  • Hallo Physikuss,

    ich würde die bisherige Leidensgeschichte protokollieren (Was war wann, wie wirkte es sich aus, was wurde unternommen, wer war Zeuge?) und mit Bezugnahme auf das Protokoll und § 535 BGB den VM auffordern, zeitnah die Probleme dauerhaft zu beheben oder beheben zu lassen, um weitere Schäden an der Anlage und Mietminderungen zu vermeiden.

  • "..geht die Mietminderung auch nicht rückwirkend: Wenn der Mieter in Kenntnis des Mangels die ungeminderte Miete kommentarlos weiter zahlt, kann er sich das gezahlte Geld später nicht zurückholen." - Hättest du die Miete also unter Vorbehalt weitergezahlt, hättest du die Miete im Nachhinein mindern können.
    Hier der Artikel zu dem Zitat: Mietminderung - So setzen Sie die Mietminderung beim Vermieter um

    Ob du allerdings in der Hinsicht evtl. trotzdem erfolgreich sein könntest, aufgrund des insgesamt ganzen, geopferten Arbeitstages, würde ich mit einem Anwalt besprechen.

    Aus Fairness deinem Vermieter gegenüber, der ja anscheinend kommentarlos (was absolut nicht selbstverständlich ist) die Rechnungen bezahlt hat, würde ich auch den Weg fahren, den Berny vorgeschlagen hat.

    Und fürs nächste Mal: Es reicht, den Vermieter auf den Mangel hinzuweisen (selbstverständlich nur, wenn der Mangel nicht selbst verursacht wurde), um das Recht zu haben die Miete für die Dauer, in der der Mangel besteht, zu mindern.
    Bevor du so weit gehst, solltest du dir den Artikel aber mal komplett durchlesen, da es einiges zu beachten gilt.

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