Beiträge von misterkay

    Hallo liebes Forum,

    ich werde ab 15.11. in ein neues WG-Zimmer zur Zwischenmiete bis 15.4. 2015 ziehen. Der Zwischenmietvertrag enthält keine speziellen Klauseln, sondern ist sehr kurz gehalten. Der Vermieter hat mir soeben angerufen, dass der Hauptmieter schriftlich auf den 31.1.2015 gekündigt habe.

    Ich habe dem Hauptmieter noch kein Geld überwiesen.
    Meiner laienhaften Meinung nach führt seine Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) zum 31.1. 2015 zur Nichtigkeit unseres Zwischenmietvertrags, da dieser meines Wissens nicht gekündigt werden kann.

    Ist das so korrekt? Für mich ergäben sich Schwierigkeiten, da ich dann im Januar schon wieder eine Wohnung suchen kann.

    Wie gesagt am liebsten würde ich dem Hauptmieter kein Geld überweisen müssen und ein Zimmer suchen, in dem ich bis 15.4.2014 bleiben kann.

    Was meinen die Experten dazu?

    Grüße
    Alex

    *Hust*
    So etwas (Nutzungsregeln von Gemeinschaftsflächen und die Folgen bei Zuwiderhandlung) kann ja auch im Mietvertrag geregelt sein (ob wirksam oder nicht sei mal dahingestellt).

    Mein Tipp wäre also gewesen: Den Mietvertrag genau danach zu durchforsten, was der Vermieter wann auf dem Fahrradhof darf.

    Denn wenn der Vermieter es hätte klauen wollen ("Diebstahl"), hätte er kaum die Entfernung des Rades zugegeben. Wie es klingt, benennt er ja auch (s)ein "Recht, Fahrräder zu entsorgen die nicht dem Gebrauch der Mieter dienen". Das Recht muss er ja von irgendwo herleiten. Hat er darüber nichts gesagt?

    Also, nach sorgfältigem Durchlesen meines Mietvertrags ist hierin sinngemäß niedergeschrieben.
    "Der Innenhof ist seitens des Mieters nach vorheriger Rücksprache [und dessen Erlaubnis] mit dem Vermieter
    nutzbar für die Abstellung von Fahrrädern. Von "Gebräuchlichkeit oder Zustand der Räder" ist nicht die Rede.

    Der Vermieter hatte mir für mein Fahrrad beim Einzug die Abstellung im Innenhof erlaubt.
    (Allgemein stehen da ca. 25 Räder, von marode heruntergewirtschaftet, nicht fahrbar bis hin zu 1a Trekking-Rädern,
    ich glaube kaum, dass jeder Mieter zum Vermieter geht und fragt ob er seinen Esel da abstellen darf, ich denke
    das Abstellen im Innenhof ist für jeden Mieter selbstverständlich)

    Ergibt sich durch die Fahruntüchtigkeit frage ich also eine neue Situation?
    Meiner Meinung nach nicht, aber gut, darüber lässt sich streiten....

    Ich hätte mir da ebenfalls einen Hinweis zur bevorstehenden Entsorgung des Schrotthaufens gestattet.
    Ein Hinweis, wir lange der Müll bereits da gelagert hat, verschweigen Sie uns.

    Na schönen Dank, dass Sie mein Fahrrad jetzt auch schon als Müll betiteln.
    Ich verschweige Ihnen ungern, wie lange das Rad schon im Hof stand:
    ca. 2-3 Monate.



    Hier völlig überflüssig, da hier niemand den Schaden schätzen kann.

    Eine Unwahrheit. Ich bin 3 Jahre lang Fahrradmechaniker in einem mittelgroßen
    Fahhradladen gewesen und kenne mich hier aus. Magura Julie Scheibenbremsen-System,
    Shimano-XTR-Ausstattung und Ritchey-Vorbau sage ich da nur :)
    Nur ein Vollpfosten hätte dieses Rad weggeschmissen. D. h. ich betrachte es durchaus als möglich
    dass das Rad verkauft wurde.


    Zahlen Sie sofort wieder die volle Miete, sonst haben Sie bald eine fristlose Kündigung im Haus.
    Die Mietminderung oder gar Mietverweigerung hat mit Ihrem Fahrradproblem nichts, aber auch garnichts zu tun.
    Warten Sie den Bericht der Polizei ab und erwägen dann die nächsten Schritte.

    Danke, die Miete für Jan. habe ich gerade überwiesen!

    Hallo zusammen,

    Der Sachverhalt ist folgender:

    Ich wohne in Karlsruhe in einem WG-Zimmer zur Miete (4. Stock).
    In meiner Freizeit fahre ich Mountainbike-Marathons. Daher habe ich mir auch
    ein vergleichsweise teures Mountainbike (Marke: transalp24) zugelegt.
    Von diesem wurden mir von Unbekannten das vordere und hintere Laufrad gestohlen.
    Gelagert habe ich den "Rahmen" dieses Mountainbikes seither im Fahrrad-Innenhof
    meines Hauses, gesichert mit einem Fahrradschloss. Zu meinem Entsetzen hat meine
    Vermieterin durch Ihren Mann das Fahrradschloss aufflexen und das Rad entsorgen lassen.

    Mir ist durch diesen Diebstahl ein Schaden von ca. 400 Euro entstanden. (geschätzt, Neupreis des Rads ca. 800 €)
    Ich habe mich schriftlich und in einem persönlichen Gespräch an die Vermieterin bzw. deren Mann gewandt. Diese
    beharren auf Ihr Recht, Fahrräder zu entsorgen die nicht dem Gebrauch der Mieter dienen und weigern sich über einen
    finanziellen Ausgleich zu diskutieren bzw. lehnen diesen komplett ab. Das Aufflexen des Schlosses und die Entsorgung
    seitens des Mannes der Vermieterin wurde mir inzwischen schriftlich bestätigt.

    Meiner Meinung nach ist das Aufflexen und die Entsorgung des Rades nicht nachvollziehbar. Hätte es die Vermieterin gestört,
    hätte sie dies kommunizieren können bzw. ein Schild auf dem Rad anbringen können mit dem Hinweis, dass das Rad "stört".
    Anstattdessen ist es in einer Adhoc-Aktion entsorgt worden.

    Das unrechtmäßige Entsorgen des Rades ist in meinen Augen eine Straftat. Ich habe daher eine Anzeige bei der Polizei erstattet.
    Zuvor abe ich das Gespräch bzw. den schriftlichen Austausch forciert, leider ohne für mich zufriedenstellendes Ergebnis.
    Gestern beim Gespräch hat der Mann meiner Vermieterin mir indirekt mit der Kündigung "gedroht". Er behauptete, ich hätte
    bereits mündlich gekündigt, was so natürlich nicht stimmt (Ich hatte niemals mit ihm über eine Kündigung gesprochen geschweige denn gekündigt)

    Wie seht ihr im Forum die Sachlage?
    Für Januar habe ich noch keine Miete bezahlt. Was haltet ihr von der Idee, für Januar nicht die volle
    Miete zu überweisen bzw. auf eine Mietzahlung zu verzichten?
    Was mir auch helfen würde wäre eine Einschätzung der Sachlage, vielleicht reagiere ich ja komplett über??

    Grüße
    Axel

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