5 Monate nach Auszug - ehem. Vermieter reagiert nicht bzgl. Rückgabe Mietkaution

  • Hallo,

    der Titel sagt es eigentlich schon. Wir sind vor ca. 5 Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen (Übergabe "ohne Mängel") und leider reagiert unser ehem. Vermieter trotz mehrmaliger Nachfrage nicht auf meine Nachfragen bezüglich der Rückgabe der Mietkaution. Meine Mails werden ignoriert und telefonisch wird mir nun schon seit Monaten nur warm versichert, "man kümmere sich darum", d.h. ich weiß auch nicht, woran es eigentlich hapert.

    Ich gehöre wirklich nicht zu denjenigen, die sofort eine Woche nach Auszug nach ihrer Kaution schreien, aber die Tatsache, dass sich hier seit Monaten nix tut und es mir keinerlei Informationen gegeben werden, macht mir doch allmählich Sorgen.

    Was kann ich tun? Muss ich das wirklich aussitzen? Oder welche Schritte würdet ihr einleiten?

    Danke & Mfg Sov

  • Zitat

    Oder welche Schritte würdet ihr einleiten?

    Keine, denn der Vermieter ist im Recht! Auch bei einer Rückgabe der Wohnung ohne Beanstandungen hat der Vermieter 6 Monate Zeit, die Kaution auszuzahlen. Während dieser 6 Monate kann er nämlich noch Schadensersatzsprüche wegen verdeckter Mängel anmelden.

    Und dann ist die Betriebskostenabrechnung für 2013 noch nicht fertig. Dafür darf er einen angemessenen Betrag für eine mögliche Nachzahlung einbehalten.

    Mein Tipp: Wenn du mal wieder keine Ahnung hast und die Fehler bei den anderen suchst, dann solltest du z.B. eine Suchmaschine um Rat fragen:

    Fälligkeit der Kaution

  • Zitat

    Oder welche Schritte würdet ihr einleiten?

    Der Vermieter hat bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat.

    Ansprüche können neben verdeckten Mängeln, also die bei der Wohnungsübergabe nicht zu erkennen waren, auch evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen sein.

    Sind die 6 Monate um und der Vermieter zahlt die Kaution nicht aus oder rechnet zumindest darüber ab, kann man sie fordern.

    Das aber schriftlich mit der guten alten Post per Einwurfeinschreiben oder gleich per gerichtlichem Mahnbescheid.

  • anitari:
    Vielen lieben Dank, genau das wollte ich erfragen.
    Also 6 Monate nach Übergabe schriftlich einfordern.

    Die Nebenkostenabrechnung für 2012 kam gerade erst vor kurzem im Dezember, heißt das ich muss schlimmstenfalls noch bis Dezember 2014 warten, bis ich die komplette Kaution zurück erhalte? Fast anderthalb Jahre nach Auszug?

    PS: Auch danke für deinen freundlichen Umgangston. So mancher scheint sich hier angegriffen zu fühlen, weil die Leute hier im Hilfe-Forum doch tatsächlich nach Hilfe suchen, weil sie die entsprechenden Fakten nicht selber herausgefunden haben. :(


  • Also 6 Monate nach Übergabe schriftlich einfordern.

    ......mit dem Hinweis notfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten(wie das geschehen soll finden Sie im Internet, damit Sie es auch selbst herausfinden);)

    Zitat

    Die Nebenkostenabrechnung für 2012 kam gerade erst vor kurzem im Dezember, heißt das ich muss schlimmstenfalls noch bis Dezember 2014 warten, bis ich die komplette Kaution zurück erhalte?

    Die Kaution ist spätestens 6 Monate nach Wohnungsübergabe zurückzuzahlen. Ein angemessener Teil kann bis zur entgültigen Betriebskostenabrechnung zurückbehalten werden.

    Zitat


    PS: Auch danke für deinen freundlichen Umgangston. So mancher scheint sich hier angegriffen zu fühlen, weil die Leute hier im Hilfe-Forum doch tatsächlich nach Hilfe suchen, weil sie die entsprechenden Fakten nicht selber herausgefunden haben.

    Wer schon lange hier im Forum tätig ist, weiß ein Lied von Hilfeersuchen aller Coleur zu singen.
    Vieles an solchen Hilfen ist einfach nur Banalität, Faulheit, Bequemlichkeit und nicht selten auch Frechheit.
    Der Grundsatz WER (will was von) WEM wird garnicht beachtet.

    Ihre Kritik war den Umständen gemäß schon angebracht, andernfalls hätte ich Ihnen auch die rote Karte gezeigt.
    Besonders, als Neuling ist man da schon mal etwas erstaunt über den nicht selten rauhen Umgangston.
    Auch mir sind solche Töne nicht fremd.

    Die Fragen wurden Ihnen, so hoffe ich, beantwortet und vergessen Sie das Beiwerk.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (3. Januar 2014 um 10:11)

  • Hallo Sovereign,
    ich würde also sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache (offizieller Jargon) schriftlich nachweislich die Abrechnung der Mietsicherheit/Kaution mit Fristsetzung einfordern.

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