Loch in der Wand / Durchsicht ins Nebenhaus

  • Hallo Zusammen, wir haben folgendes Problem..

    Mein Freund und ich bewohnen eine drei Zimmer Whg. In unserem Schlafzimmer haben wir Wasserflecken und
    Schimmelbefall entdeckt. Das haben wir bereits anfang November gemeldet.

    Mitte November schickte uns unser Hausverwalter einen seiner Mitarbeiter vorbei, der sich das mal anschauen sollte.
    Feststellen konnte dieser, dass der das Wasser von draußen eindrigt.
    Wieder erst zwei Wochen später kam dieser nach mehrmaliger Nachfrage beim Hausverwalter, wieder bei uns vorbei
    und riß ohne Sinn und Verstand den kompletten Fußboden raus, die Tapete runter und haute die Wand zum Nebenhaus raus.Die war allerdings so dünn (holzplatten o.ä) das das ohne Probleme möglich war.

    Seid dem ist nichts mehr passiert und wir haben nun eine Loch in der Wand und eine Durchsicht zum Nebenhaus, welches zwar leer steht, aber für jedermann zugänglich ist.

    Wir sind erst Mitte April eingezogen und hatten die Whg aufgrund eines geplanten Umzugs gekündigt. Da wir aber doch hier geblieben sind, hat uns der Vermieter wohnen lassen. Der Verwalter stellt aber keinen neuen Mietvertrag aus, obwohl das schon lange passieren sollte.

    Wir haben die Miete nun allerdings um 20% von der Nettomiete eingekürzt.

    Was können wir aber ohne Mietvertrag tun? Bzw haben wir ohne Mietvertrag überhaupt eine Grundlage? Das Badezimmer ist ebenfalls voll Schimmel und die Rückwand unseres Betts ist durch den Schimmel im Schlafzimmer auch nicht mehr zu gebrauchen. Auch das haben wir bereits rechtzeitig gemeldet. Unser Übergabeprotokoll wurde auch nicht entsprechend ergänzt und die somit anfallenden Arbeiten natürlich nicht ausgeführt.

  • Alles nur Gemurkse. Suchen Sie so schnell eine andere Bleibe. Sie wohnen da ohne Mietvertrag, also Hausbesetzer lediglich mit Duldung.
    Da gibt es aber keinen Mietvertrag, auch keinen mündlichen. Auch an solchen sind gewisse Voraussetzungen nötig.

  • Meine Frage steht dort unten doch.. Ich habe die Situation geschildert und gefragt, was wir nun ohne Mietvertrag für Möglichkeiten haben..

    Einmal editiert, zuletzt von TMR (2. Januar 2014 um 23:53)

  • Meine Frage steht dort unten doch.. Ich habe die Situation geschildert und gefragt, was wir nun ohne Mietvertrag für Möglichkeiten haben..


    Siehe Tipp in #3.

  • Meine Frage steht dort unten doch.. Ich habe die Situation geschildert und gefragt, was wir nun ohne Mietvertrag für Möglichkeiten haben..

    1. Sie können einen Mietvertrag abschließen.

    2. Sie müssen es aber nicht tun und können auch den Eigentümer des Objektes nicht dazu zwingen.

    3. Sie haben nur die Möglichkeit, sich irgendwie mit dem Besitzer zu einigen oder nicht.

  • Es wird im Eingangsposting zwischen dem Vermieter, der die Mieter hat weiter wohnen lassen, und einem Verwalter, der keinen neuen Mietvertrag ausstellen will, unterschieden. Wenn das nicht dieselbe Person ist, dann kann man ja mit dem Vermieter besprechen, warum sein Verwalter keinen neuen Mietvertrag machen will - wenn man überhaupt da weiter wohnen möchte.

    Ist denn auch wirklich sicher, dass der alte Mietvertrag ungültig geworden ist (mögliches Stichwort dazu wäre: Aufhebungsvertrag)? Wenn ja, dann wird wie es scheint aufgrund einer mündlichen Vereinbarung weiterhin Miete (wenn auch gemindert) gezahlt und weiter dort gewohnt. Den Zustand würde ich tatsächlich auch schnellstens beenden. Wie will man im Zweifel dem Anderen etwas beweisen oder wie sich gegen unwahre Behauptungen verteidigen (gilt für beide Seiten)?

    Ein Übergabeprotokoll gab es? Eines, in dem echte Schimmelschäden in Bad und Schlafzimmer nicht aufgeführt sind? D.h. die Schäden sind erst nach Beginn des Weiter-Wohnens entstanden? Ähmm ... und in der Wohnung wollt Ihr bleiben? Wer wird denn für die Schimmelschäden verantwortlich gemacht werden? Fragen über Fragen ...

    Ich schließe mich der #3 an: Das ist doch irgendwie alles Gemurkse. Als Mieter müsstet Ihr ja fast froh sein, derzeit nicht schriftlich an der beschädigten Wohnung gebunden zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (3. Januar 2014 um 10:25)

  • Ist denn auch wirklich sicher, dass der alte Mietvertrag ungültig geworden ist


    Nicht ungültig, sondern er wurde beendet. Jetzt haben sie wohl einen mündlichen Ruinennutzungsvertrag...

  • Ja der Mietvertrag wurde gekündigt und die Einigung über die Weiternutzung wurde mit dem Eigentümer vereinbart. Der auch davon ausgeht, dass bereits ein neuer Mietvertrag (vom Verwalter erstellt) geschlossen wurde. Mir stellte sich nur die Frage, ob wir bzg.der Mietminderung ne rechtliche Handhabe haben. So wie ich in den Antworten lese, ist das nicht der Fall. Der Schimmel entsteht durch Wasser (Regen), der ins Haus eindringt. Hier trifft uns keine Schuld..

  • Ja der Mietvertrag wurde gekündigt und die Einigung über die Weiternutzung wurde mit dem Eigentümer vereinbart. Der auch davon ausgeht, dass bereits ein neuer Mietvertrag (vom Verwalter erstellt) geschlossen wurde.


    Es bleibt also - wie von Dir auch anfangs schon hinterfragt - die Unsicherheit, auf welcher Basis Ihr Euch überhaupt befindet, so ganz ohne Papier. Du musst das mit dem Eigentümer klären. Da wird Dir hier kaum mehr geholfen werden können.

    Wenn schon der Eigentümer seine eigenen Absprachen mit Dir gegenüber seinem eigenen Verwalter nicht durchsetzen kann, dann wird es vielleicht Zeit für Dich, da wirklich zu gehen.

    Solange Du mit offenen Karten spielst und auch der Eigentümer (mit Anderen hast Du keinerlei Vereinbarung) von der Mietminderung weiß, solange machst Du ja bewusst erstmal nichts ganz großes falsch, würde ich sagen.

    Wenn Du für Gewalt da wohnen bleiben willst, dann lasse Dich doch fachmännisch beraten (Mieterverein, was was ich...) und lege Du doch dem Eigentümer einen Mietvertrag zur Unterschrift vor.

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