heizung brummt

  • hallo gibt es eine standarteinschätzung für mietminderung wegen lärmbelästigung zb der heizanlage? seit herbst röhrt es 1x die stunde für einige minuten das man tagsüber davon genervt ist und nachts oft geweckt wird


    mit schätzung meine ich wie hoch kann ich da etwa eine mietminderung deswegen machen ? denn nach 3 monaten würde ich das nun absolut machen

  • Zitat

    hallo gibt es eine standarteinschätzung für mietminderung wegen lärmbelästigung zb der heizanlage?

    Das kann nur ein Fachmann, z. B. Anwalt für Mietrecht, vor Ort einschätzen.

  • baracus:

    "gibt es eine standarteinschätzung für mietminderung wegen lärmbelästigung zb der heizanlage? seit herbst röhrt es 1x die stunde für einige minuten das man tagsüber davon genervt ist und nachts oft geweckt wird"
    - Ja, eine Mietminderung steht Dir natürlich zu, und zwar in Höhe von exakt Null Euronen.

    "mit schätzung meine ich wie hoch kann ich da etwa eine mietminderung deswegen machen ? denn nach 3 monaten würde ich das nun absolut machen"
    - Eben, nach drei(!) Monaten Untätigkeit, Null.

  • Zitat

    suchen Sie einen Grund weniger Miete zu zahlen.

    Er möchte doch auch so gerne in den Club der Mietminderer aufgenommen werden. Und dazu braucht es nun mal eine Mietminderung.

  • Er möchte doch auch so gerne in den Club der Mietminderer aufgenommen werden. Und dazu braucht es nun mal eine Mietminderung.


    Ähem..., keine Mietminderung, sondern eine Ausrede...

  • Wo genau stand nochmal gerade, dass baracus in den drei Monaten nichts unternommen hat?

    Wenn (noch) nichts unternommen wurde, dann kann auch nicht die Miete gemindert werden. Der Vermieter muss/sollte über den (angeblichen) Mangel schriftlich informiert werden, mit Fristsetzung ... usw. usf.

    Tipp: Herrn Guugel nach "Mietminderung Fristen" suchen lassen. Er antwortet mit vielen interessanten Artikeln.

    Ich würde pauschal aber immer vorschlagen:
    Erst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Manche Vermieter freuen sich sogar über solche Hinweise. Wenn das nicht klappt, dann kann ja immer noch der Schriftverkehr gestartet werden.


  • Ich würde pauschal aber immer vorschlagen:
    Erst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Manche Vermieter freuen sich sogar über solche Hinweise. Wenn das nicht klappt, dann kann ja immer noch der Schriftverkehr gestartet werden.

    Das Einfachste und Primitivste ist eben das Schwerste und nach bundesdeutschen Motto: Dein Nachbar - dein Feind!

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