Vermieter wil qm² anpassen darf er das

  • Hallo

    Wir wohnen in ein Haus zu Miete was der Vermieter verkaufen will und Kündigte uns mit einer Verwertungskündigung. Da wir Widerspruch eingelegt haben Bombadiert er uns mit lauter schikanen:

    1, Renovierungen
    2. Nach 6 Jahren erste Mietnebenkostenabrechnung
    3. Mieterhöhung

    und nun will er die Wohnfläche für das Keller zimmer was wir als Kinderzimmer nutzen angleichen.

    Im Mietvertrag steht einen Wohnfläche von 125qm² nun will er 20 qm² drauf tun für das genutze Keller Zimmer
    Im Mietvertrag steht aber 4 Kellerräume und keine 3 und Zimmer anzahl 5 und keine 6

    Nun die Frage Darf er das?


    LG

  • Zitat

    1, Renovierungen

    Was ist daran Schikane?

    Zitat

    2. Nach 6 Jahren erste Mietnebenkostenabrechnung


    Wenn er sich an die Verjährungsfristen hält, darf er auch nach 6 Jahren fürs letzte Jahr Betriebskosten verlangen, wenn diese auf irgend eine Weise im Mietvertrag vereinbart sind.

    Zitat

    3. Mieterhöhung


    Ist nicht verboten, wenn die Erhöhung im Rahmen der Gesetze vorgenommen wird.

    Mietrecht: Mieterhöhung

  • Hallo Kingcasey,

    "Wir wohnen in ein Haus zu Miete was der Vermieter verkaufen will und Kündigte uns mit einer Verwertungskündigung. Da wir Widerspruch eingelegt haben Bombadiert er uns mit lauter schikanen: 1, Renovierungen"
    - Bitte näher erklären.

    "2. Nach 6 Jahren erste Mietnebenkostenabrechnung"
    - Ja und?

    "3. Mieterhöhung"
    - Ja und?

    "nun will er die Wohnfläche für das Keller zimmer was wir als Kinderzimmer nutzen angleichen."
    - Wie ist das bitte zu verstehen? Was schreibt er?

    "Im Mietvertrag steht einen Wohnfläche von 125qm² nun will er 20 qm² drauf tun für das genutze Keller Zimmer"
    - Wurde das Kellerzimmer lt. MV mitgemietet? Falls ja, eine bestimmte Nutzung desselben vereinbart?

    "Im Mietvertrag steht aber 4 Kellerräume und keine 3"
    - Wieviele sind es tatsächlich?

    "und Zimmer anzahl 5 und keine 6"
    - Wieviele sind es tatsächlich?

  • Also laut Mietvertrag sind es 4 kellerräume und 5 Zimmer Haus.
    Nun wil er das KellerZimmer was eine Fussbodenheizung hat ( Sicherungskasten und Hauptwasserleitung Lauft in diesem raum) als volles Zimmer anrechnen , weill er gesehen hat das eines unsere Kinder in diesem Zimmer wohnt. und Rechnet uns 20qm² mehr wohnfläche an.

    hab noch ne Frage:
    Beispiel : der mieter zweifelt die qm² an das liegt der Mieter in der beweispflicht das die qm² nicht stimmt

    was wäre jetzt aber wenn der mieter behaupten das haushat jetzt mehr qm² als im Mietvertrag steht liegt er da nicht inder beweispflicht. ?

    Danke

  • Zitat

    Beispiel : der mieter zweifelt die qm² an das liegt der Mieter in der beweispflicht das die qm² nicht stimmt


    Immer der, der etwas verlangt oder anzweifelt muss den Beweis erbringen. Sollte doch wohl logisch sein. Und wenn der Vermieter sagt, dass das Haus mehr Fläche hat als im Vertrag angegeben, dann muss er das Haus neu vermessen lassen.

    Aber Vorsicht, nicht jeder Kellerraum ist zum Wohnraum geeignet. Auskunft erteilt das Bauaufsichtsamt.

  • Kingcasey:

    "laut Mietvertrag sind es 4 kellerräume und 5 Zimmer Haus.
    Das Zimmer ist als Kellerzimmer im Mietvertrag eingetrage und es gab keine Vereinbarung
    Nun wil er das KellerZimmer was eine Fussbodenheizung hat ( Sicherungskasten und Hauptwasserleitung Lauft in diesem raum) als volles Zimmer anrechnen ,"
    - Es scheint wohl für Wohnzwecke geeignet zu sein.

    "weill er gesehen hat das eines unsere Kinder in diesem Zimmer wohnt. und Rechnet uns 20qm² mehr wohnfläche an."
    - Das sollte/müsste er dann mit Euch vertragsändernd vereinbaren.

    "Beispiel : der mieter zweifelt die qm² an das liegt der Mieter in der beweispflicht das die qm² nicht stimmt"
    - Ja, wie bereits gesagt, die Beweispflicht liegt bei dem, der etwas behauptet.

    "was wäre jetzt aber wenn der mieter behaupten das haushat jetzt mehr qm² als im Mietvertrag steht liegt er da nicht inder beweispflicht. ?"
    - Dito.

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