Täuschung bzgl. Fixkosten? Vorgehen dagegen?

  • Hallo liebe Kundige,

    die Nebenkostenabrechnung für uns als Mieter für das Jahr 2012 wurde nun endlich erstellt. Sie betrifft gerade mal 4 Monate und weist trotzdem eine Nachzahlung von sage und schreibe fast € 400,- aus.

    Problem daran:
    diese Nachzahlung betrifft ausschließlich Posten, die FIXKOSTEN sind, also Posten, die im Voraus bekannt gewesen sein müssen. Dies ist auch auf der Nachzahlung ordentlich aufgeschlüsselt - bei tatsächlich von uns verursachten Kosten (Wasser und Heizung) haben wir dagegen zu viel bezahlt, an dieser Stelle würden wir also eine Rückzahlung erhalten

    Nun wurde für 2014 die monatliche Nebenkostenvorauszahlung entsprechend angehoben, ABER da die Abrechnung ja ein Jahr zu spät kam, haben wir jetzt jeden Monat fast € 100,- zu wenig bezahlt, das heißt, für 2013 dürfen wir mit einer Nachzahlung von ca. 1.000 Euro rechnen.

    -> grenzt das nicht schon an Täuschung? Die FIXKOSTEN (und diese betreffen Hausmeister und Aufzug!) waren bereits im Vorfeld bekannt, man hätte also entsprechende Nebenkosten berechnen müssen! Die Berechnung wurde ja auch sauber aufgeschlüsselt, das heißt es wird unterschieden zwischen den fixen Nebenkosten und den variablen Nebenkosten und wie gesagt, unser Anteil bei den variablen NK hätte sogar eine Rückzahlung verursacht. Bei Kenntnis der tatsächlichen Nebenkosten wären wir nämlich definitiv nicht in diese Wohnung eingezogen, da die Lage schrecklich ist und wir uns nur durch die günstigen Mietkosten ködern ließen.
    -> insbesondere mit der "Verspätung" von einem Jahr (wir wissen, dass das innerhalb der gesetzlichen Frist liegt, aber es bedeutet für uns in diesem Fall ja trotzdem die Vorenthaltung enorm wichtiger Informationen) - können wir in irgendeiner Weise dagegen vorgehen?

    Nochmal: Die zu leistende Nachzahlung betrifft ausschließlich Kosten, die dem Vermieter bei unserem Einzug bereits in voller Höhe bekannt gewesen sein müssen, sodass es - eine vernünftige Kalkulation vorausgesetzt - zu diesem Desaster eigentlich nicht hätte kommen dürfen.
    Gibt es Mittel und Wege, in dieser Hinsicht irgendetwas zu unternehmen? Wir würden ja kündigen und ausziehen, aber das nützt uns nun wie gesagt für das ganze letzte Jahr auch nichts mehr...

  • Einem Vermieter sind nie die genauen Kosten im Voraus bekannt. Auch die sog. Fixkosten nicht.

    Der Hausmeister hat mehr Lohn bekommen oder mehr Stunden leisten müssen und die Wartungskosten für den Aufzug sind gestiegen. Nur so zum Beispiel.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Übrigens sind auch ein Teil der Heizkosten feste Kosten.

    Welche 4 Monate des Jahres waren es denn?

    Man kann übrigens eine Abrechnung für so kurzen Nutzungszeitraum nicht auf einen kompletten Abrechnungszeitraum hoch rechnen.

  • Ja, September bis Dezember betrifft die Abrechnung.

    Gut, vielleicht nicht die "genauen" Kosten, also die centgenaue exakte Summe bekannt. Aber ein Anstieg der Aufzugswartungs- und Hausmeisterkosten, die innerhalb von nur 4 Monaten (trotz theoretischer Rückzahlung im Bereich der tatsächlichen Verbrauchskosten!) eine Nachzahlung von fast € 400,- rechtfertigen? DAS fällt unter "normal"?
    Für uns riecht das immer noch mit nem Köder aus geschönten und zu niedrig angesetzten Nebenkosten... natürlich müssen die angesetzten Betriebskostenvorauszahlungen nicht die tatsächlichen Kosten voll decken, zu hoch dürfen sie ja auch wieder nicht angesetzt werden, aber nochmal: soviel zu niedrig, dass auf 4 Monate eine Nachzahlung von fast 400,- anfällt? € 100,- zu wenig pro Monat NK angesetzt? Fällt das denn wirklich noch unter "normal"?? Das Schlimmste daran ist ja wie gesagt, dass wir durch die lange Dauer bis zur Erstellung der Abrechnung daran gehindert wurden, für das Jahr 2013 einigermaßen vorzusorgen und jetzt schon mal schön zittern dürfen, weil die nächste Abrechnung eher erstellt und innerhalb des nächsten Quartals zugehen soll.

    Ist das wirklich alles rechtens?

  • Ja, September bis Dezember betrifft die Abrechnung.

    Gut, vielleicht nicht die "genauen" Kosten, also die centgenaue exakte Summe bekannt. Aber ein Anstieg der Aufzugswartungs- und Hausmeisterkosten, die innerhalb von nur 4 Monaten (trotz theoretischer Rückzahlung im Bereich der tatsächlichen Verbrauchskosten!) eine Nachzahlung von fast € 400,- rechtfertigen? DAS fällt unter "normal"?
    Für uns riecht das immer noch mit nem Köder aus geschönten und zu niedrig angesetzten Nebenkosten... natürlich müssen die angesetzten Betriebskostenvorauszahlungen nicht die tatsächlichen Kosten voll decken, zu hoch dürfen sie ja auch wieder nicht angesetzt werden, aber nochmal: soviel zu niedrig, dass auf 4 Monate eine Nachzahlung von fast 400,- anfällt? € 100,- zu wenig pro Monat NK angesetzt? Fällt das denn wirklich noch unter "normal"?? Das Schlimmste daran ist ja wie gesagt, dass wir durch die lange Dauer bis zur Erstellung der Abrechnung daran gehindert wurden, für das Jahr 2013 einigermaßen vorzusorgen und jetzt schon mal schön zittern dürfen, weil die nächste Abrechnung eher erstellt und innerhalb des nächsten Quartals zugehen soll.

    Ist das wirklich alles rechtens?

    Langes BlaBla aber immer noch keine Antwort zu den Vorauszahlungen und der Wohnungsgröße.

  • Zitat

    Ist das wirklich alles rechtens?

    Ja! Und das sage nicht ich, sondern der BGH. Du musst auch die geposteten Verlinkungen in den Antworten lesen und verstehen, dann kannst du dir die unnötigen Nachfragen ersparen.

  • Ist das wirklich alles rechtens?


    Wie sagte seinerzeit ein gewisser Christian Wulff im Fernesehinterview?: Was r(R)echt ist, muss nicht R(r)echt sein.
    Der VM hat zwar unschön gehandelt, jedoch nicht unrecht. Ein "vernünftiger" VM legt die BK-Vz so fest, wie sie in etwa den zu erwartenden Werten entsprechen werden/dürften. Er MUSS es aber nicht.
    Wenn der VM das nicht will, kann oder möchte, ist es dem Mieter unbenommen, sich über's Jahr mtl. selbst etwas Geld beiseite zu legen.
    Ich erspare m(D)ir mal meine Kritik darüber, dem Mieter die BK-Abr. erst fünf Minuten vor Fristende vorzulegen...

  • Grundsätzlich scheint die absichtliche Vereinbarung von zu niedrigen Abschlägen erlaubt zu sein - zu hohe dagegen wohl eher nicht.

    Verhaltensweisen, die etwaige Ausnahmen darstellen könnten, sind hier (klick) beschrieben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!