Guten Tag,
folgender hoffentlich nicht zu verwirrender Sachverhalt lässt mich heute auf Hilfe aus dem Forum hoffen:
Es geht um ein 2familienhaus, das ehemals vollständiges Eigentum von Person A war.
Person A verkaufte das EG an Familie B, die diese Wohnung seither als Eigentumswohnung nutzt. Das 1. OG wurde an Familie C vermietet. Zum EG gehört der Garten des Hauses, zum 1. OG der Dachboden. Dies besagt auch der mit Familie C abgeschlossene Mietvertrag. Nun wurde das 1. OG von Person A an Person D verkauft, Person D steigt also als neuer Vermieter in die Rechte und Pflichten des mit Person A abgeschlossenen Mietvertrags der Familie C ein.
Person D (neuer Vermieter) erhöht zunächst einmal die Miete um 20% (schriftlich). Weiterhin lässt Person D nebenbei mündlich fallen, dass der Ausbau des Dachbodens zu weiteren Vermietungszwecken geplant sei und daher der Dachboden geräumt werden müsse. Dies wie gesagt nur mündlich. Ein neuer Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen/unterzeichnet, es gilt also meines Wissens nach nach wie vor der alte Mietvertrag, in welchem unter "vermietete Räumlichkeiten" auch der Dachboden mit angegeben ist.
Folgende Fragen:
1. Kann Person D (neuer Vermieter) von Familie C verlangen, den Dachboden zu räumen (und das in rein mündlicher Form), ohne dass die Beschneidung der genutzten Räumlichkeiten finanziellen Niederschlag findet, ja die Miete sogar im Gegenteil gleichzeitig noch erhöht wird? Und v.a. auch unter Berücksichtung der Gültigkeit des noch bestehenden Mietvertrags?
2. Im Kaufvertrag, den Familie B (Eigentümer EG) mit Person A (ehemaliger Eigentümer des Hauses) geschlossen hatte ist vermerkt, dass von allen Parteien keine baulichen Veränderungen am Haus vorgenommen werden dürfen und werden, sofern diese Veränderungen Teile des Hauses betreffen, die für beide Parteien (EG und OG) von Relevanz sind. Der Ausbau des Dachbodens soll nämlich auch eine Veränderung des Daches beinhalten (das ja für beide Parteien von Relevanz sein dürfte), da der Dachboden bislang nur über ein kleines Fenster verfügt. Daher sollen ins Dach weitere Fenster eingebaut werden, aber nicht einfache Dachfenster, sondern - und mir fällt leider gerade der Name dafür nicht ein - die Art von Fenster, bei der wie bei einer Art Giebel "aus dem Dach heraus" gebaut wird, sodass die Fenster wiederum senkrecht wie "normale" Fenster eingefasst werden können. Ich hoffe, die Beschreibung ist für eine Vorstellung der baulichen Veränderungen ausreichend. Kann also mit dem Zusatz im Kaufvertrag mit Familie B und unter Berücksichtigung, dass der Dachboden ja eigentlich an Familie C vermietet ist dieses Bauvorhaben stattfinden?
Ich bin für Antworten und rechtliche Hinweise sehr dankbar,
viele Grüße