Beiträge von kastanienbaum

    Ja, September bis Dezember betrifft die Abrechnung.

    Gut, vielleicht nicht die "genauen" Kosten, also die centgenaue exakte Summe bekannt. Aber ein Anstieg der Aufzugswartungs- und Hausmeisterkosten, die innerhalb von nur 4 Monaten (trotz theoretischer Rückzahlung im Bereich der tatsächlichen Verbrauchskosten!) eine Nachzahlung von fast € 400,- rechtfertigen? DAS fällt unter "normal"?
    Für uns riecht das immer noch mit nem Köder aus geschönten und zu niedrig angesetzten Nebenkosten... natürlich müssen die angesetzten Betriebskostenvorauszahlungen nicht die tatsächlichen Kosten voll decken, zu hoch dürfen sie ja auch wieder nicht angesetzt werden, aber nochmal: soviel zu niedrig, dass auf 4 Monate eine Nachzahlung von fast 400,- anfällt? € 100,- zu wenig pro Monat NK angesetzt? Fällt das denn wirklich noch unter "normal"?? Das Schlimmste daran ist ja wie gesagt, dass wir durch die lange Dauer bis zur Erstellung der Abrechnung daran gehindert wurden, für das Jahr 2013 einigermaßen vorzusorgen und jetzt schon mal schön zittern dürfen, weil die nächste Abrechnung eher erstellt und innerhalb des nächsten Quartals zugehen soll.

    Ist das wirklich alles rechtens?

    Hallo liebe Kundige,

    die Nebenkostenabrechnung für uns als Mieter für das Jahr 2012 wurde nun endlich erstellt. Sie betrifft gerade mal 4 Monate und weist trotzdem eine Nachzahlung von sage und schreibe fast € 400,- aus.

    Problem daran:
    diese Nachzahlung betrifft ausschließlich Posten, die FIXKOSTEN sind, also Posten, die im Voraus bekannt gewesen sein müssen. Dies ist auch auf der Nachzahlung ordentlich aufgeschlüsselt - bei tatsächlich von uns verursachten Kosten (Wasser und Heizung) haben wir dagegen zu viel bezahlt, an dieser Stelle würden wir also eine Rückzahlung erhalten

    Nun wurde für 2014 die monatliche Nebenkostenvorauszahlung entsprechend angehoben, ABER da die Abrechnung ja ein Jahr zu spät kam, haben wir jetzt jeden Monat fast € 100,- zu wenig bezahlt, das heißt, für 2013 dürfen wir mit einer Nachzahlung von ca. 1.000 Euro rechnen.

    -> grenzt das nicht schon an Täuschung? Die FIXKOSTEN (und diese betreffen Hausmeister und Aufzug!) waren bereits im Vorfeld bekannt, man hätte also entsprechende Nebenkosten berechnen müssen! Die Berechnung wurde ja auch sauber aufgeschlüsselt, das heißt es wird unterschieden zwischen den fixen Nebenkosten und den variablen Nebenkosten und wie gesagt, unser Anteil bei den variablen NK hätte sogar eine Rückzahlung verursacht. Bei Kenntnis der tatsächlichen Nebenkosten wären wir nämlich definitiv nicht in diese Wohnung eingezogen, da die Lage schrecklich ist und wir uns nur durch die günstigen Mietkosten ködern ließen.
    -> insbesondere mit der "Verspätung" von einem Jahr (wir wissen, dass das innerhalb der gesetzlichen Frist liegt, aber es bedeutet für uns in diesem Fall ja trotzdem die Vorenthaltung enorm wichtiger Informationen) - können wir in irgendeiner Weise dagegen vorgehen?

    Nochmal: Die zu leistende Nachzahlung betrifft ausschließlich Kosten, die dem Vermieter bei unserem Einzug bereits in voller Höhe bekannt gewesen sein müssen, sodass es - eine vernünftige Kalkulation vorausgesetzt - zu diesem Desaster eigentlich nicht hätte kommen dürfen.
    Gibt es Mittel und Wege, in dieser Hinsicht irgendetwas zu unternehmen? Wir würden ja kündigen und ausziehen, aber das nützt uns nun wie gesagt für das ganze letzte Jahr auch nichts mehr...

    Die Antworten haben sehr weitergeholfen, daher nochmal danke an dieser Stelle.

    Aber eine Sache wurde noch nicht beantwortet und da sie mehr sehr wichtig ist hier noch einmal die letzte noch offene Frage:
    Muss der Dachboden schriftlich gekündigt werden (Mietvertrag und Eintrag, dass Dachboden an Mieter des 1. OG vermietet ist, erfolgte schriftlich) oder ist ein mündlicher Hinweis, der Dachboden müsse geräumt werden, als Kündigung rechtsgültig?

    alles klar, vielen Dank!

    Nur noch eine letzte Sache, da ich sicher gehen möchte, dass ich auch das richtig mitbekommen habe:
    Ist es denn richtig, dass die Kündigung des Dachbodens schriftlich (falls relevant: Der gültige Mietvertrag existiert auch schriftlich, ebenso wie die darin enthaltene Angabe, dass der Dachboden an Familie C vermietet ist) erfolgen muss? Oder ist der mündliche Hinweis von Person D (neuer Vermieter) bereits ausreichend?

    zum Thema Baurecht vs. Mietrecht
    stimmt, soweit hatte ich garnicht gedacht. Gut, dann führt das wohl für diesen Rahmen zu weit. War auch nur eine Frage am Rande, aber zumindest mein gesunder Menschenverstand flüstert mir, dass das Dach beide Eigentümerparteien betrifft und daher die im Kaufvertrag vermerkte Klausel an dieser Stelle greift.

    Nochmal kurz der Überblick über die anderen Ergebnisse
    - Dachboden kann separat gekündigt werden, ABER
    a) nur schriftlich (die bislang lediglich mündlich erfolgte Erwähnung dürfte daher bestandslos sein)
    b) mit einer Frist von "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats" nach Zugang der schriftlichen Kündigung
    - Die Einschränkung der vom Mieter genutzten Fläche hat mit einer angemessenen Mietsenkung einher zu gehen, d.h. Entzug des Dachbodens PLUS gleichzeitige MietERHÖHUNG ist eher fragwürdig und muss so nicht hingenommen werden

    Habe ich das alles richtig erfasst? Gibt es noch Ergänzungen/habe ich etwas vergessen?

    Wenn nun Person D (neuer Vermieter) mit einem neuen Mietvertrag beide schlechteren Bedingungen des Mietverhältnisses für den Mieter durchsetzen möchte (Mieterhöhung plus gleichzeitige Flächenbegrenzung), muss doch die Ablösung des alten Mietvertrags durch den neuen in beiderseitigem Einverständnis stattfinden, oder? Was könnte geschehen, wenn Familie C (Mieter 1. OG) diesem neuen Mietvertrag ohne entsprechende Anpassung wenigstens eines der Punkte (Mieterhöhung oder Dachbodenentzug) nicht zustimmen würde?

    Guten Tag,
    folgender hoffentlich nicht zu verwirrender Sachverhalt lässt mich heute auf Hilfe aus dem Forum hoffen:

    Es geht um ein 2familienhaus, das ehemals vollständiges Eigentum von Person A war.
    Person A verkaufte das EG an Familie B, die diese Wohnung seither als Eigentumswohnung nutzt. Das 1. OG wurde an Familie C vermietet. Zum EG gehört der Garten des Hauses, zum 1. OG der Dachboden. Dies besagt auch der mit Familie C abgeschlossene Mietvertrag. Nun wurde das 1. OG von Person A an Person D verkauft, Person D steigt also als neuer Vermieter in die Rechte und Pflichten des mit Person A abgeschlossenen Mietvertrags der Familie C ein.

    Person D (neuer Vermieter) erhöht zunächst einmal die Miete um 20% (schriftlich). Weiterhin lässt Person D nebenbei mündlich fallen, dass der Ausbau des Dachbodens zu weiteren Vermietungszwecken geplant sei und daher der Dachboden geräumt werden müsse. Dies wie gesagt nur mündlich. Ein neuer Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen/unterzeichnet, es gilt also meines Wissens nach nach wie vor der alte Mietvertrag, in welchem unter "vermietete Räumlichkeiten" auch der Dachboden mit angegeben ist.

    Folgende Fragen:
    1. Kann Person D (neuer Vermieter) von Familie C verlangen, den Dachboden zu räumen (und das in rein mündlicher Form), ohne dass die Beschneidung der genutzten Räumlichkeiten finanziellen Niederschlag findet, ja die Miete sogar im Gegenteil gleichzeitig noch erhöht wird? Und v.a. auch unter Berücksichtung der Gültigkeit des noch bestehenden Mietvertrags?
    2. Im Kaufvertrag, den Familie B (Eigentümer EG) mit Person A (ehemaliger Eigentümer des Hauses) geschlossen hatte ist vermerkt, dass von allen Parteien keine baulichen Veränderungen am Haus vorgenommen werden dürfen und werden, sofern diese Veränderungen Teile des Hauses betreffen, die für beide Parteien (EG und OG) von Relevanz sind. Der Ausbau des Dachbodens soll nämlich auch eine Veränderung des Daches beinhalten (das ja für beide Parteien von Relevanz sein dürfte), da der Dachboden bislang nur über ein kleines Fenster verfügt. Daher sollen ins Dach weitere Fenster eingebaut werden, aber nicht einfache Dachfenster, sondern - und mir fällt leider gerade der Name dafür nicht ein - die Art von Fenster, bei der wie bei einer Art Giebel "aus dem Dach heraus" gebaut wird, sodass die Fenster wiederum senkrecht wie "normale" Fenster eingefasst werden können. Ich hoffe, die Beschreibung ist für eine Vorstellung der baulichen Veränderungen ausreichend. Kann also mit dem Zusatz im Kaufvertrag mit Familie B und unter Berücksichtigung, dass der Dachboden ja eigentlich an Familie C vermietet ist dieses Bauvorhaben stattfinden?

    Ich bin für Antworten und rechtliche Hinweise sehr dankbar,
    viele Grüße

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