geringere Heizleistung nach Modernisierung

  • Die Modernisierung der Heizanlage hat keine Verbesserung der Wohnqualität gebracht. Im Gegenteil.

    Vor der Modernisierung konnten wir im Wohnzimmer 23°, im Esszimmer sogar 24° erreichen.
    Nun ist 20° das höchste der Gefühle.

    Vor wenigen Tagen erging Rundschreiben der Hausverwaltung, dass nun mehr nur noch 20° für Wohnzimmer, 22° für Bad und 17° für Nebenräume gewährleistet werden.

    Uns sind 20° im Wohnzimmer zu wenig. Wir frieren ehrlich gesagt. Wenn wir das Zimmer lüften, dauert es bis zu 2 Stunden bis die 20° wieder erreicht sind.

    Darf der Vermieter die Heizleistung beschränken, wo es zuvor keine Probleme mit Heizleistung gab?
    Muss ich die Kosten der Modernisierung tragen, obwohl Verschlechterung dadurch eingetreten ist?

  • wehrmann13:

    "Vor wenigen Tagen erging Rundschreiben der Hausverwaltung, dass nun mehr nur noch 20° für Wohnzimmer, 22° für Bad und 17° für Nebenräume gewährleistet werden."
    - Die HV scheint sich recht gut informiert zu haben...: https://www.google.de/#q=mietrecht+raumtemperaturen+wohnung

    "Uns sind 20° im Wohnzimmer zu wenig. Wir frieren ehrlich gesagt. Wenn wir das Zimmer lüften, dauert es bis zu 2 Stunden bis die 20° wieder erreicht sind.
    Darf der Vermieter die Heizleistung beschränken, wo es zuvor keine Probleme mit Heizleistung gab?"
    - Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht. Dennoch halte ich die Entscheidung der HV für kurzsichtig und nicht überlegt, da die Heizkosten sowieso auf die Mieter umgelegt werden.

    "Muss ich die Kosten der Modernisierung tragen, obwohl Verschlechterung dadurch eingetreten ist?"
    - Weiss ich nicht. Sollte sich die (ungeschickte) HV jedoch gegen Argumente sperren, würde ich ausziehen.

  • Lesen bitte:

    Mindesttemperatur in der Wohnung | Energie Sparen Aktuell

    Zu einem Ihrer Argumente:
    Es gibt diesbzgl. kein Gewohnheitsrecht. Dennoch halte ich die Entscheidung der HV für kurzsichtig und nicht überlegt, da die Heizkosten sowieso auf die Mieter umgelegt werden.

    Richtig! Die gesamten Heizkosten werden auf alle Mieter umgelegt. Aber nur 70% der Verbrauchskosten davon auf Ihre Wohnung, die anderen 30% nach Fläche. Damit wirkt sich der Mehrverbrauch durch Sie also auch auf die anderen Mitmieter aus.

    Uns sind 20° im Wohnzimmer zu wenig. Wir frieren ehrlich gesagt. Wenn wir das Zimmer lüften, dauert es bis zu 2 Stunden bis die 20° wieder erreicht sind.

    Niemand will das Sie frieren müssen. Wenn Sie allerdings einen erhöhten Wärmebedarf haben, sollten Sie diesen allerdings auch zu 100% selbst tragen. Vorschlag: Installieren Sie eine Zusatzheizung und Sie belasten mit den Kosten nicht Ihre Nachbarn und haben den Vorteil die Temperaturgrade ganz individuell zu bestimmen.

  • Naja, wenn der Vermieter eine Sanierung am Haus vornimmt und sich dadurch eine Verbesserung bei der Dämmung durch neue Bausstoffe hier oder ähnlichen ergibt, dann kann der Vermieter natürlich die Miete erhöhen!
    Schließlich muss er hier ja auch die anfallenden Kosten auf die Mieter aufteilen!
    Durch so eine Sanierung oder Modernisierung bewirkt es ja auch eine Verbesserung bzw. Aufwertung der Wohnung!

  • Naja, wenn der Vermieter eine Sanierung am Haus vornimmt und sich dadurch eine Verbesserung bei der Dämmung durch neue Bausstoffe URL="http://www.xxxxx.de/eindeckung/dachbaustoffe/"]hier[/URL oder ähnlichen ergibt, dann kann der Vermieter natürlich die Miete erhöhen!
    Schließlich muss er hier ja auch die anfallenden Kosten auf die Mieter aufteilen!
    Durch so eine Sanierung oder Modernisierung bewirkt es ja auch eine Verbesserung bzw. Aufwertung der Wohnung!


    Deine Schleichwerbung mit Abschluss eines jeden Satzes mit Ausrufezeichen finde ich "daneben".:mad:

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