Beiträge von wehrmann13

    Die Modernisierung der Heizanlage hat keine Verbesserung der Wohnqualität gebracht. Im Gegenteil.

    Vor der Modernisierung konnten wir im Wohnzimmer 23°, im Esszimmer sogar 24° erreichen.
    Nun ist 20° das höchste der Gefühle.

    Vor wenigen Tagen erging Rundschreiben der Hausverwaltung, dass nun mehr nur noch 20° für Wohnzimmer, 22° für Bad und 17° für Nebenräume gewährleistet werden.

    Uns sind 20° im Wohnzimmer zu wenig. Wir frieren ehrlich gesagt. Wenn wir das Zimmer lüften, dauert es bis zu 2 Stunden bis die 20° wieder erreicht sind.

    Darf der Vermieter die Heizleistung beschränken, wo es zuvor keine Probleme mit Heizleistung gab?
    Muss ich die Kosten der Modernisierung tragen, obwohl Verschlechterung dadurch eingetreten ist?

    Bereits im Oktober 2010 habe ich den Vermieter mehrfach schriftlich über TV-Lärm, Waschmaschinenlärm und laute Uriniergeräusche informiert.

    Wurde immer als "normaler" Lärm abgetan.Trotz Vorlage eines Lärmprotokolls, Ankündigung von Mietminderung (15%)und Durchführung der Mietminderung hat das den Vermieter nicht interessiert.

    Erst neun Monate später kam es zum Ortstermin. Den Waschmaschinenlärm bestätigten die Mitarbeiter der Hausverwaltung als "lautstark" und akzeptierten lediglich Minderung von 5%.
    TV-Lärm konnte nicht überprüft werden, da Verursacher nur wenige Tage vor Ortstermin verstarb. Damit war Angelegenheit für Vermieter erledigt.
    Wegen Uriniergeräusch hieß es "es komme auf die Dezibelzahl an".
    Ich möchte nur betonen, dass die Toiletten neben Esszimmer gebaut sind und man beim Essen die Verrichtungen des Nachbarn zu hören sind.

    Da wir über Monate die Miete um 15% gemindert haben, aber nur 5% akzeptiert wurden, wurde der Mietrückstand unter Vorbehalt beglichen, nachdem Schreiben vom Rechtsanwalt anflatterte.

    Im September 2011 informierte uns Hausverwaltung, dass Maßnahme zur Beseitigung des Waschmaschinenlärms getroffen wurden und baten um Mitteilung, b dies zum Erfolg geführt hat.
    Wir verneinten. Und obwohl vom Hausmeister bestätigt, dass der "lautstarke" Lärm noch vorhanden ist, besteht Hausverwaltung darauf, dass es sich um normale Geräuschentwicklung handelt und akzeptiert keine weitere Mietminderung.

    Was kann ich hinsichtlich des TV-Lärms unternehmen? Es wurde protokolliert, Hausverwaltung mehrfach unterrichtet.....dass Vermieter keine Lust hatte dem Mietmangel rechtzeitig nach zu gehen ist doch nicht mein Problem. Mietmangel bestand zu Lebzeiten des Verursachers.

    Was kann ich hinsichtlich des Waschmaschinenlärms unternehmen? Es ist exakt der Lärm, den Hausverwaltung als lautstark bestätigte und nach wie vor vorhanden ist, weil deren Maßnahme zur Beseitigung nicht zum erfolg geführt hat.

    Was kann ich hinsichtlich Uriniergeräusch unternehmen?

    Was nützt mir rechtzeitiges informieren des Vermieters und Protokollführung und Bestätigung über Lärm, wenn es Niemand interessiert?

    Wir wohnen seit 34 Jahren in dieser Wohnung. In dieser Zeit wurde gerade 1x die Fassade neu gestrichen.Der Moos wuchert auf den Balkonen.

    Bis Dezember 2009 waren es Sozialwohnungen. Seit Januar 2010 sind es frei finanzierte. Miete wurde dann erstmal von 668,40 auf 734,40 erhöht. Nun sind wir schon bei 760,42.

    Nun plant die Hausverwaltung Sanierungen. Bei bereits fertigsanierten Häusern wurde die Miete zwischen 2-2,60 Euro pro qm erhöht.Das wäre bei einer 90qm Wohnung zwischen 180 - 234 euro Mieterhöhung.
    Ich finde das zuviel. Die Ausstattung und Lage der Wohnungen rechtfertigen eine derartige Mieterhöhung nicht. Wegen bißchen dämmen und neuer Farbe???

    Wie hoch darf eine Mieterhöhung nach Sanierung sein? Wohnung wird irgendwann unbezahlbar, wenn zur Mieterhöhung wegen Sanierung noch reguläre Mieterhöhung kommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!