Ärger mit Nachbarn

  • Hallo, ich (männlich, 39 J) wohne in einem 9-Parteien-Mietshaus und habe folgendes Problem. Unter meiner Wohnung wohnt eine ältere Frau. Seit ca. Ende letzten Jahres wohnt dort zusätzlich noch ein Enkel (ca. 15-16 J) der Frau, der aber weder offiziell bei der Hausverwaltung, noch sonst wie gemeldet ist. An mehreren Tagen in der Woche ist die Nachbarin ausser Haus und dann wohnt der Enkel alleine in Wohnung. In dieser Zeit sind häufig mehrere Freunde des Enkels zu Besuch, die auch teilweise mit in der Wohnung übernachten und dementsprechend laut wird es dann, auch nachts. Ich will nicht sagen, dass hier jeden Tag und jede Nacht stundenlang Unruhe herrscht. Wenn die Nachbarin da ist, ist es ruhig. Aber der Enkel ist ca. 3mal die Woche alleine hier und dann kommt es wie gesagt häufig zu Ruhestörungen.

    Bei der Hausverwaltung habe ich mich in diesem Jahr bereits mehrmals beschwert und in der Regel war es dann auch eine Zeit lang ruhig. Nach einer weiteren Beschwerde hat mir die Hausverwaltung dann im Juni mitgeteilt, dass dem Enkel Hausverbot erteilt u. der Nachbarin die Wohnungskündigung angedroht wurde. Danach war es wieder längere Zeit ruhig, aber so nach und nach stellte sich der alte Zustand wieder ein. Dies habe ich dann Mitte Oktober wieder der Hausverwaltung gemeldet mit Hinweis auf das verhängte Hausverbot. Als Antwort erhielt ich nur, dass ich ja auch jederzeit die Polizei rufen könnte und von einem Hausverbot hätte die "Nachbarin" keine Kenntnis. Auf meine Antwort wiederum, dass sie das Hausverbot doch selber erteilt hätten (die Mail, in der dies bestätigt wurde, hatte ich angehängt), ist nicht mehr reagiert worden.

    Jetzt Ende Dezember hat sich im Grunde nichts geändert. Die Hausverwaltung scheint sich nicht mehr um den Fall kümmern zu wollen. Inzwischen habe ich auch erfahren, dass seit längerem geplant ist, das Mietshaus zu verkaufen, was höchstwahrscheinlich der Grund für die Untätigkeit ist. Ich kann wohl auch davon auszugehen, dass tatsächlich kein Hausverbot erteilt wurde. Anscheinend wollte man die Sache von Anfang an aussitzen, in der Hoffnung dann bald sowieso nicht mehr zuständig zu sein, da mit dem Verkauf auch die Hausverwaltung wechseln soll. Aber bislang hat sich da nichts getan.

    Die Frage, die ich mir jetzt stelle ist, ob ich wegen all dem Ärger und der Untätigkeit der Hausverwaltung eine Mietminderung vornehmen kann und in welcher Höhe, eventuell auch rückwirkend für die vergangenen Monate.
    Erschwerend ist eventuell, dass mir nach all den Monaten die genauen Daten der Ruhestörungen fehlen.
    Eine Mietminderung hatte ich bei meinen Beschwerden jeweils immer angedroht, aber dann nicht durchgezogen,
    da es danach wieder erstmal ruhig war.

    Ausserdem frage ich mich, ob ich die nächste Nebenkostenabrechnung für 2013 anfechten kann, falls der Enkel bei der Berechnung nicht berückstichtigt wird. Dieser hat das ganze Jahr hier gewohnt. Soviel ich weiss sind nur 3 Monate erlaubt, ohne Anmeldung.

    Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzungen

    Mfg

  • Wenn Sie eine Minderung vornehmen wollen, finden Sie hundertfach im Internet Beispiele und auch Gerichtsbeschlüsse dazu. Suchen Sie sich einen dazu passenden. Ich werde hierzu aus verständlichen Gründen nicht tätig werden.

  • Hallo Starfrucht,

    ich könnte fast den Eindruck haben, dass Du Dich da zu sehr 'reinsteigerst.
    Mails und SMSs sind pillepalle, Du solltest alles schriftlich machen. In einem 9-Parteien-Mietshaus wird leider keiner der Bewohner für sich beanspruchen können, eine Insel der Glückseligkeit angemietet zu haben.

    "Ausserdem frage ich mich, ob ich die nächste Nebenkostenabrechnung für 2013 anfechten kann, falls der Enkel bei der Berechnung nicht berückstichtigt wird. Dieser hat das ganze Jahr hier gewohnt."
    - Hierbei kommt es auf die im MV vereinbarten Umlageschlüssel an.


  • Erschwerend ist eventuell, dass mir nach all den Monaten die genauen Daten der Ruhestörungen fehlen.
    Eine Mietminderung hatte ich bei meinen Beschwerden jeweils immer angedroht, aber dann nicht durchgezogen,
    da es danach wieder erstmal ruhig war.


    eine längerfristige, detaillierte Aufstellung über die Art, den Umfang und die Dauer der Ruhestörung führen (am besten gemeinsam mit evt. Mietern die sich auch "gestört" fühlen). Erst dann können ggf. weitere Schritte eingeleitet werden.

  • Zitat

    Ausserdem frage ich mich, ob ich die nächste Nebenkostenabrechnung für 2013 anfechten kann, falls der Enkel bei der Berechnung nicht berückstichtigt wird.

    Was nur relevant wäre wenn Posten nach Personen abgerechnet werden.

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