Defekter Aufzug in einer barrierefreien Seniorenwohnanlage

  • Hallo,

    In einer Wohnanlage, die speziell auf Senioren ausgerichtet ist, ist seit heute morgen das 5. oder 6. Mal in diesem Jahr der Aufzug aufgrund technischer Störungen abgeschaltet. Diesmal klemmen die Türen, so daß ein Mieter schon kurze Zeit festgesessen hat, aber grad noch so die Finger in den Türspalt bekam und sich befreien konnte.

    Das Haus hat nicht mehr als 3 Stockwerke, aber die Wohnungen werden in Prospekten explizit als "barrierefrei" beworben, z.B. sind auch die Türklinken sehr niedrig angebracht, daß Rollifahrer in den Wohnungen gut zurecht kommen. Außerdem tauchen die Betriebskosten der Aufzuganlage in der Nebenkostenabrechnung auf.

    Gerade erst letzte Woche wurde der Aufzug von der Wartungsfirma kontrolliert, weil einige Mieter sich bereits über "ruckelige" Türen beschwert hatten.
    Danach lief im Haus die böse Wette, daß die Kiste genau über die Feiertage stillstehen wird. Die ist nun leider gewonnen :mad:
    Die Dame der Vermietergesellschaft klang am Telefon schon reichlich genervt. Obwohl sie meinte, man wolle versuchen, die Aufzugfirma zu mobilisieren, hat sich den ganzen Tag nichts getan und ich wage zu bezweifeln, daß sich Monteure über die Feiertage hier blicken lassen. Ob sie Freitag oder Montag auftauchen, steht auch in den Sternen. Und selbst wenn... es ist in der Vergangenheit schon oft vorgekommen, daß sie unverrichteter Dinge wieder abzogen, weil sie gar keine Ersatzteile dabeihatten und "nur mal gucken wollten", was sie denn überhaupt bestellen müssen :rolleyes:

    Wir fragen uns nun, ob und wieviel Mietminderung unter solchen Umständen angebracht ist.
    Habe schon ein wenig rumgelesen und es kommt wohl eine tageweise Mietminderung in Frage.
    Nur wieviel % wäre hier angebracht?
    Wir sind für alltägliche Besorgungen wie Wäsche waschen (Waschküche im Keller), Getränke aus dem Keller holen, Abfall rausbringen usw auf den Aufzug angewiesen, da u.a. aufgrund einer Lähmung im Fuß Treppensteigen nicht wirklich "Spaß" macht und mit "vollen Händen" schlechterdings unmöglich ist und auch üblicherweise ein Rollator benutzt wird. Von altersbedingten Einschränkungen wie Herz- und Lungenschwächen gar nicht zu reden.
    Den anderen Mietern geht es natürlich nicht besser, oft sogar schlechter, so daß sich das auch nicht durch Nachbarschaftshilfe erledigen ließe. Man ist ja nicht umsonst in eine Seniorenwohnanlage gezogen.

    Kann man Mietminderung auch rückwirkend für das Jahr ansetzen? Muß man sie in irgendeiner Form vorher ankündigen oder könnte man gleich im Januar etwas von der Miete einbehalten?
    Dies wäre unsere erste Mietminderung überhaupt, aber diese Situation ist bald nicht mehr tragbar.

    Bin für jede weiterführende Info dankbar.

  • Hallo Julchen, bevor bei Euch weiterhin auf ein Wunder gewartet wird: Ich würde doch erstmal mit einem Staubsauger die Führungsschienen im Boden auf jeder Etage aus- bzw. leersaugen. Vielleicht lag es nur daran...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. Dezember 2013 um 20:40)

  • Wenn es so einfach wäre, hätten wir kein Problem. So unbedarft sind wir nicht. ;)

    Aber es ist so, daß die Türen, die in den oberen Stockwerken noch "lotrecht" schließen, im Keller 1-2 Fingerbreit "Spiel" haben. Nur deswegen hat ja der fast-gefangene Benutzer, von dem ich oben schrieb, überhaupt seine Hand zum Aufschieben dazwischenstecken können.

  • Vor einigen Monaten hat sich der TÜV sogar geweigert, den Aufzug abzunehmen, weil - wenn ich es recht in Erinnerung habe - einige Führungsrollen abgenudelt waren. Bis die Teile bestellt und getauscht waren, ging auch ein paar Tage nichts.

  • BGB § 536 - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
    2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.
    3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3)......
    (4)......

    Wie Sie die Mietminderung organisatorisch bewerkstelligen erfahren Sie haufenweise im Internet.

  • Gesetze habe ich auch gefunden.
    Auch diverse Urteile. Aber die beschäftigten sich meistens mit ganz normalen Wohnungen im 4. oder 5. Stock, wo der Ausfall des Aufzugs mehr oder weniger nur ein Ärgernis darstellt.


    Zitat

    ... so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.


    Meine Frage ist, ob die Nichtzugänglichkeit "augelagerter Wohnungsteile" - also Vorräte, Waschmaschine und Trockner im Keller - bereits die Tauglichkeit der Wohnung vollständig - also 100% - aufhebt oder nur zu einem gewissen Anteil.

    Wäre sehr nett, wenn mir jemand mit passenden Google-fähigen Fachwörtern oder Links aushelfen könnte, die sich explizit mit dem Umstand beschäftigen, daß gehbehinderte Mieter im Prinzip die Etage/das Haus nicht mehr verlassen können, um alltägliche Besorgungen zu machen.

    Mehr verlange ich gar nicht.

  • Zitat

    Mehr verlange ich gar nicht.

    Was du verlangst, kann dir aber ein Forum nicht bieten. Alle im Internet zugänglichen Quellen für Mietminderungen sind von irgendwelchen Amtsgerichten ausgeurteilt worden. Du musst dich schon selbst auf die Suche machen, oder aber nach Gefühl mindern und es darauf ankommen lassen, ob der Vermieter damit einverstanden ist.

    Dann wird sich euer zuständiges Amtsgericht mit dem Fall befassen müssen und das Ergebnis wird dann bestimmt in einer der vielen "Mietminderungstabellen" auftauchen.

  • Jaja, sorry. Das Ziel dieses Forums ist mir erst bewußt geworden als ich es auf einem Browser angesurft habe, der keinen Adblocker hat.
    My bad. Wird nicht wieder passieren.
    Ich hoffe, ich konnte wenigstens was für euer Googleranking tun,

  • Zitat

    Ich hoffe, ich konnte wenigstens was für euer Googleranking tun,

    Ganz großer Quatsch von jemanden, der noch viel lernen muss. Z.B. darüber, was Foren dürfen und was nicht.

    Und zukünftig solltest du die Forenregeln zuerst lesen, bevor du hier eine Rechtsberatung einforderst.

  • Hallo Julchen,

    was hältst Du davon, wenn Betroffene zusammen einen renommierten FachAnwalt konsultieren würden? Fotos mitnehmen.
    Herumzuhampeln dürfte wohl nicht weiterbringen.
    (Trotzdem) Euch angenehme Feiertage!

  • Noch einmal zurück zum Thema. Es lässt sich doch sicher auch bei der Vermietung verargumentieren, dass mal eine Aufzug-Modernisierung fällig wird oder? Am besten schön informiert in das Gespräch gehen. Einige Hersteller von Aufzügen bieten hier ganz umfangreiche Informationen (bis hin zu Normen und Gesetzen). Schaut doch zum Beispiel mal bei KONE in der Rubrik "Aufzüge".

    Viel Erfolg

  • anninas:

    "Noch einmal zurück zum Thema."
    - Schön, dass ein neuer User sich so einführt...

    "Es lässt sich doch sicher auch bei der Vermietung verargumentieren, dass mal eine Aufzug-Modernisierung fällig wird oder?"
    - "Verargumentieren" kannste alles oder garnichts. Ein Aufzug ist nicht Teil der Mietsache und somit aussen vor.

    "Einige Hersteller von Aufzügen bieten hier ganz umfangreiche Informationen (bis hin zu Normen und Gesetzen). Schaut doch zum Beispiel mal bei KONE in der Rubrik "Aufzüge"."
    - Na, endlich haben wir die Schleichwerbung. Tipp: Behalte sie!!

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