Ich bins nochmal !
habe im Mietvertrag eine Zusatzerklärung gefunden . da steht
Sollte die Wohnungsabnahme bei Auszug durch eine Hausverwaltung oder bevollmächtigte Personen vorgenommen werden
inkl. Erstellung des Abnahmeprotokolls , so erhät diese dafür eine Pauschales Endgelt von 60 euro +Mwst.
Sieht die Rechtslage nun anders aus ? da ich ja das anerkannt hatte mit Unterschrift?