Heizkostenabrechnung nach Schätzung (zum 3. mal in Folge)

  • Hallo, ich hab folgendes Problem:

    Ich wohnte vom 1.3.2010 bis 31.07.2012 in einer Dachgeschosswohnung, bei der von Anfang an der Verbrauchskostenzähler der Fußbodenheizung defekt war (hat immer 0 Verbrauch angezeigt).
    Diesen Mangel habe ich auch 3 mal dem Vermieter angezeigt, der daraufhin 3 mal eine Firma zum Austausch des Zählers geschickt hat. Allerdings wurde das "Problem" nie behoben, d.h. der Zähler hat nie etwas gemessen.

    Die Wohnung befindet sich in einem großen Wohnkomplex (Schlossparkresidenz in Schwerin, falls das einer kennt) mit insgesamt 131 Wohneinheiten. Da die Wohnung im Dachgeschoss und obendrein auch zur Südseite liegt, mussten wir selbst im Winter eigentlich fast nie heizen.

    Ende 2011 kam die erste Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 (anteilig ab Einzug), die eine Nachzahlung von ca. 500€ ergab. Der Großteil der Nachzahlung entfiel auf die reinen Heizkosten (ohne Warm-, Kaltwasserzähler), welche aufgrund des Durchschnitts ALLER 131 Wohnungen in Relation zu den qm meiner Wohnung berechnet wurde. Die Nachzahlung habe ich noch anstandslos bezahlt.

    Zum 31.07.2012 bin ich aus der Dachgeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung innerhalb der Schlossparkresidenz umgezogen.

    Ende 2012 kam die zweite Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011, die eine Nachzahlung von ca. 800€ ergab. Der Großteil entfiel wieder auf die reinen Heizkosten, welche abermals aufgrund des Durchschnittsverbrauchs ALLER Wohnungen in Relation zu den qm geschätzt wurde. Gegen diese Nebenkostenabrechnung habe ich nach Erhalt Widerspruch eingelegt, der bis zum heutigen Tag ruht.

    Heute bekam ich die dritte Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 (anteilig bis zum Auszug), die eine Nachzahlung von ca. 600€ ergab. Wieder ist der Großteil der Nachzahlung auf die geschätzten Heizkosten zurückzuführen.

    Da ich wie bereits geschrieben innerhalb des selben Wohnkomplexes von einer Dachgeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung umgezogen bin, kann ich eindeutig beurteilen, dass meine jetzige Wohnung ERHEBLICH kälter ist, als die vorige Dachgeschosswohnung, bei der selbst im Winter die Heizung fast immer ausgestellt war.

    Kann der Vermieter die Heizkosten nun einfach so auf Grundlage ALLER Wohnungen schätzen, obwohl der Großteil der Wohnung viel mehr zu heizen sind, als die betreffende DG-Wohnung?
    Ich würde es ja einsehen, wenn der Vermieter den Durchschnitt aller Dachgeschosswohnungen (eigentlich auch nur der südlich gelegenen) als Vergleich nimmt, um die Heizkosten zu schätzen.

    Ich habe zum Vergleich von meinen ehemaligen Nachbarn im DG die Nebenkostenabrechnung bekommen. Die haben im selben Zeitraum (2011) einen Verbrauch der Fußbodenheizung von ca. 2000 Einheiten (gemessen). Deren Wohnung hat annähernd die gleichen qm wie meine alte DG-Wohnung. Für den selben Zeitraum wurden mir allerdings ca. 6000 Einheiten berechnet (wie gesagt geschätzt!).

    Meiner Meinung nach kann der Vermieter doch nur eine Schätzung der Heizkosten von VERGLEICHBAREM Wohnraum vornehmen und das sind meinem Verständnis nach nur alle südlichen DG-Wohnungen! Obendrein kann ich von dieser Schätzung auch noch 15% abziehen oder sehe ich das falsch?!

    Es wäre nett, wenn sich jemand fachkundiges dazu einmal äußern könnte...

    Einmal editiert, zuletzt von lockesn (18. Dezember 2013 um 17:20)

  • lockesn:

    "Meiner Meinung nach kann der Vermieter doch nur eine Schätzung der Heizkosten von VERGLEICHBAREM Wohnraum vornehmen"
    - Njet, noch nicht mal das. Der VM hat sich zwingend an die Heizkostenverordnung zu halten: HeizkostenV - Verordnung

    "Obendrein kann ich von dieser Schätzung auch noch 15% abziehen ..."
    - Das sowieso.

  • Hallo Berny,

    danke für deine Antwort.


    "Meiner Meinung nach kann der Vermieter doch nur eine Schätzung der Heizkosten von VERGLEICHBAREM Wohnraum vornehmen"
    - Njet, noch nicht mal das. Der VM hat sich zwingend an die Heizkostenverordnung zu halten: HeizkostenV - Verordnung

    "Obendrein kann ich von dieser Schätzung auch noch 15% abziehen ..."
    - Das sowieso.

    Ich interpretiere deine Antwort ("Njet, noch nicht mal das") so, dass der VM gar nicht schätzen darf. Versteh ich dich richtig?!
    In der von dir verlinkten Verordnung steht jedoch im § 9a "Kostenverteilung in Sonderfällen" folgendes:

    Zitat

    (1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.

    Es ist ja nicht so, dass ich mich komplett um die Heizkosten drücken möchte, jedoch sehe ich nicht ein, dass ich den Durchschnittsverbrauch ALLER Wohnungen (also auch der Wohnungen, die um ein vielfaches "kälter" sind, als die "heißen" Dachgeschosswohnungen) berechnet bekomme.

    Für meine Begriffe ist das einfach nicht fair, da ich in dem Fall, dass der Heizkostenzähler intakt gewesen wäre, niemals auf die vom VM veranschlagten Einheiten gekommen wäre.

    Vielleicht kannst du mir deine Antwort nochmal ein wenig detaillierter erklären. Ich wäre dir sehr dankbar!!!

  • lockesn:

    "Ich interpretiere deine Antwort ("Njet, noch nicht mal das") so, dass der VM gar nicht schätzen darf. Versteh ich dich richtig?!"
    - Ja.

    "In der von dir verlinkten Verordnung steht jedoch im § 9a "Kostenverteilung in Sonderfällen" folgendes:"
    - Von einem Sonderfall kann man m.E. nur sprechen, wenn ein Messgeräteausfall während der Heizperiode auftritt und dies erst beim nächsten routinemässigem Ablesen festgestellt wird. Verweigert (oder wie auch immer) der VM jedoch die Instandsetzung, sind nach meinem Rechtsverständnis Sonderregelungen nicht mehr anwendbar.

    "Für meine Begriffe ist das einfach nicht fair, da ich in dem Fall, dass der Heizkostenzähler intakt gewesen wäre, niemals auf die vom VM veranschlagten..."
    - Gesetze und Rechtsverordnungen haben selten etwas mit Fairness zu tun. - Ich meine jedoch, dass Du nach Bekanntwerden des Mangels mit Nachdruck den VM hättest auffordern müssen, diesen zu beseitigen, notfalls mit Androhung von Konsequenzen.

  • Von einem Sonderfall kann man m.E. nur sprechen, wenn ein Messgeräteausfall während der Heizperiode auftritt und dies erst beim nächsten routinemässigem Ablesen festgestellt wird. Verweigert (oder wie auch immer) der VM jedoch die Instandsetzung, sind nach meinem Rechtsverständnis Sonderregelungen nicht mehr anwendbar.


    Okay, aber wenn die genannte Sonderregelung NICHT anwendbar ist, welche Regelung ist in meinem Fall denn stattdessen anwendbar?! Darf der VM deiner Meinung nach denn überhaupt keine Heizkosten berechnen?!

    Gesetze und Rechtsverordnungen haben selten etwas mit Fairness zu tun. - Ich meine jedoch, dass Du nach Bekanntwerden des Mangels mit Nachdruck den VM hättest auffordern müssen, diesen zu beseitigen, notfalls mit Androhung von Konsequenzen.


    Genau dies habe ich ja getan. Wie ich geschrieben habe, habe ich den VM 3 mal darauf hingewiesen, dass der Zähler immer 0 anzeigt!
    Meiner Meinung nach habe ich somit meine Pflicht erfüllt. Konsequenzen habe ich natürlich nicht "angedroht", da es eigentlich im Interesse des VMs liegen sollte, dass die tatsächlichen Heizkosten auch ermittelt werden. Dass dann im Nachhinein einfach der Durchschnitt aller Wohnungen als Ersatz für die nicht erfolgte Messung erfolgt, habe ich zum damaligen Zeitpunkt natürlich nicht ahnen können.

    Wie sollte ich denn jetzt deiner Meinung nach weiter vorgehen?!
    Der "Streitwert" (die reinen Kosten der Fußbodenheizung) beläuft sich immerhin auf ca. 1000 Euro in etwas über zwei Jahren, ohne dass jemals die tatsächlich verbrauchten Kosten ermittelt wurden!

  • lockes:

    "Wie sollte ich denn jetzt deiner Meinung nach weiter vorgehen?!"
    - Dich von einem FachAnwalt rechtsberaten lassen.

    "Der "Streitwert" (die reinen Kosten der Fußbodenheizung) beläuft sich immerhin auf ca. 1000 Euro in etwas über zwei Jahren, ohne dass jemals die tatsächlich verbrauchten Kosten ermittelt wurden!"
    - Nur mal laut (und mal etwas naiv) gedacht: Dann wären doch gar keine (70%) Verbrauchskosten, sondern nur 30% Grundkosten angefallen, oder?

  • lockes:

    "Wie sollte ich denn jetzt deiner Meinung nach weiter vorgehen?!"
    - Dich von einem FachAnwalt rechtsberaten lassen.


    Was würde mich das schätzungsweise kosten?! Habe leider keine Rechtschutz für Mietrecht... :(


    "Der "Streitwert" (die reinen Kosten der Fußbodenheizung) beläuft sich immerhin auf ca. 1000 Euro in etwas über zwei Jahren, ohne dass jemals die tatsächlich verbrauchten Kosten ermittelt wurden!"
    - Nur mal laut (und mal etwas naiv) gedacht: Dann wären doch gar keine (70%) Verbrauchskosten, sondern nur 30% Grundkosten angefallen, oder?


    Mit den ca. 1000€ meinte ich natürlich nur die Verbrauchskosten. Die Grundkosten fechte ich ja auch gar nicht an...

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