Hallo, ich hab folgendes Problem:
Ich wohnte vom 1.3.2010 bis 31.07.2012 in einer Dachgeschosswohnung, bei der von Anfang an der Verbrauchskostenzähler der Fußbodenheizung defekt war (hat immer 0 Verbrauch angezeigt).
Diesen Mangel habe ich auch 3 mal dem Vermieter angezeigt, der daraufhin 3 mal eine Firma zum Austausch des Zählers geschickt hat. Allerdings wurde das "Problem" nie behoben, d.h. der Zähler hat nie etwas gemessen.
Die Wohnung befindet sich in einem großen Wohnkomplex (Schlossparkresidenz in Schwerin, falls das einer kennt) mit insgesamt 131 Wohneinheiten. Da die Wohnung im Dachgeschoss und obendrein auch zur Südseite liegt, mussten wir selbst im Winter eigentlich fast nie heizen.
Ende 2011 kam die erste Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 (anteilig ab Einzug), die eine Nachzahlung von ca. 500€ ergab. Der Großteil der Nachzahlung entfiel auf die reinen Heizkosten (ohne Warm-, Kaltwasserzähler), welche aufgrund des Durchschnitts ALLER 131 Wohnungen in Relation zu den qm meiner Wohnung berechnet wurde. Die Nachzahlung habe ich noch anstandslos bezahlt.
Zum 31.07.2012 bin ich aus der Dachgeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung innerhalb der Schlossparkresidenz umgezogen.
Ende 2012 kam die zweite Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011, die eine Nachzahlung von ca. 800€ ergab. Der Großteil entfiel wieder auf die reinen Heizkosten, welche abermals aufgrund des Durchschnittsverbrauchs ALLER Wohnungen in Relation zu den qm geschätzt wurde. Gegen diese Nebenkostenabrechnung habe ich nach Erhalt Widerspruch eingelegt, der bis zum heutigen Tag ruht.
Heute bekam ich die dritte Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 (anteilig bis zum Auszug), die eine Nachzahlung von ca. 600€ ergab. Wieder ist der Großteil der Nachzahlung auf die geschätzten Heizkosten zurückzuführen.
Da ich wie bereits geschrieben innerhalb des selben Wohnkomplexes von einer Dachgeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung umgezogen bin, kann ich eindeutig beurteilen, dass meine jetzige Wohnung ERHEBLICH kälter ist, als die vorige Dachgeschosswohnung, bei der selbst im Winter die Heizung fast immer ausgestellt war.
Kann der Vermieter die Heizkosten nun einfach so auf Grundlage ALLER Wohnungen schätzen, obwohl der Großteil der Wohnung viel mehr zu heizen sind, als die betreffende DG-Wohnung?
Ich würde es ja einsehen, wenn der Vermieter den Durchschnitt aller Dachgeschosswohnungen (eigentlich auch nur der südlich gelegenen) als Vergleich nimmt, um die Heizkosten zu schätzen.
Ich habe zum Vergleich von meinen ehemaligen Nachbarn im DG die Nebenkostenabrechnung bekommen. Die haben im selben Zeitraum (2011) einen Verbrauch der Fußbodenheizung von ca. 2000 Einheiten (gemessen). Deren Wohnung hat annähernd die gleichen qm wie meine alte DG-Wohnung. Für den selben Zeitraum wurden mir allerdings ca. 6000 Einheiten berechnet (wie gesagt geschätzt!).
Meiner Meinung nach kann der Vermieter doch nur eine Schätzung der Heizkosten von VERGLEICHBAREM Wohnraum vornehmen und das sind meinem Verständnis nach nur alle südlichen DG-Wohnungen! Obendrein kann ich von dieser Schätzung auch noch 15% abziehen oder sehe ich das falsch?!
Es wäre nett, wenn sich jemand fachkundiges dazu einmal äußern könnte...