• Hallo,

    mein Anliegen ist die nicht oder nur teilweise funktionierende Heizung in meiner Einliegerwohnung. Habe es am 17.11.2013 schon dem Vermieter mitgeteilt. Er erklärte mir das Problem mit dem Boiler/Heizung, hat aber den Fehler nicht behoben. Habe es jetzt nochmal schriftlich angezeigt. Besteht mir die Möglichkeit einer Fristsetzung, oder auch Mietminderung? Celina 38

  • ... mein Anliegen ist die nicht oder nur teilweise funktionierende Heizung in meiner Einliegerwohnung. Habe es am 17.11.2013 schon dem Vermieter mitgeteilt. Er erklärte mir das Problem mit dem Boiler/Heizung, hat aber den Fehler nicht behoben. Habe es jetzt nochmal schriftlich angezeigt. Besteht mir die Möglichkeit einer Fristsetzung, oder auch Mietminderung? Celina 38


    Natürlich. Aber jetzt würde ich erst mal die Reaktion abwarten.
    Falls sich nichts tun wird, bekäme er mit dem Neujahrsgruss per Einwurfeinschreiben oder nachweislicher Zeugenzustellung die Aufforderung, den Mietmangel - auch mit Hinweis auf § 535 BGB - zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
    Immer wieder haben wir hier die gleiche Kac*e, viele VM verstehen anscheinend wohl nur eine deutliche "Sprache"...; oftmals nicht nur eine finanzielle Sache, sondern einfach nur mangels Goodwill...

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