Hallo,
mein Anliegen ist die nicht oder nur teilweise funktionierende Heizung in meiner Einliegerwohnung. Habe es am 17.11.2013 schon dem Vermieter mitgeteilt. Er erklärte mir das Problem mit dem Boiler/Heizung, hat aber den Fehler nicht behoben. Habe es jetzt nochmal schriftlich angezeigt. Besteht mir die Möglichkeit einer Fristsetzung, oder auch Mietminderung? Celina 38