Widerspruch gegen ordentliche Kündigung

  • Hallo zusammen. :)
    Ich habe ein Problem, habe gestern zu meiner Überraschung die Kündigung für den Mietvertrag zugestellt bekommen.
    Nun brauche ich eure Hilfe. Ich weis im Moment nicht so recht, wo ich anfangen soll, also mache ich einfach mal.

    Ich habe schon seit gestern im Internet recherchiert, ich will ja niemanden mit Fragen belästigen, deren Antwort ich selber leicht finden könnte.
    Ich brauche aber noch eine Bestätigung dessen, was ich heraus gefunden habe und Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs.

    Die Kündigungsfrist von 3 Monaten wurde bei dem Kündigungsschreiben berücksichtigt.
    Auf die Widerspruchsfrist wird in der Kündigung nicht hingewiesen. Wenn ich recht gelesen habe, habe ich also viel Zeit, das in aller Ruhe vorzubereiten.
    Ich tippe einfach mal das Schreiben ab, dann könnt ihr euch besser ein Bild davon machen.

    "Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    hiermit kündigen wir fristgerecht das mit ihnen bestehende Mietverhältnis zum 31.1.2014.

    Leider sind sie ihren Verpflichtungen aus dem o.g. Mietvertrag trotz mancher Unterredung nur sehr zögerlich oder gar nicht nachgekommen.

    Mach mehreren Besichtigungen der Mieträume mussten wir leider feststellen, dass eine ordnungsgemäße Reinigung, als auch eine schonende und pflegliche Behandlung der Einrichtung und der Ihnen überlassenen Gegenstände nicht gegeben ist.

    Aus diesen Gründen werden wir das Mietverhältnis zum 31.03.2014 beenden."

    Das Mietobjekt ist ein Holzhaus mit überdachter Terrasse, dort wohne ich alleine.
    Die genannten Unterredungen waren Besichtigungstermine, die mit meiner Zustimmung statt fanden. Es ging dabei um Kleinigkeiten, zum Beispiel ein auf der Terrasse abgestelltes Fahrrad, darum dass ich meinen Brennholzstapel mit einer Plane abdecken soll oder um Schuhabdrücke auf der Terrasse über die man gehen muss um zur Haustür zu gelangen.
    Die Abdrücke kommen daher, dass ich eben über die Wiese laufen muss, um von dem dafür vereinbarten Platz Brennholz zu holen. Dabei klebt nicht tonnenweise Matsch an den Schuhen, wenn so ein nasser Abdruck trocknet, ist er aber sichtbar. Ich wische die Terrasse etwa alle 1-2 Wochen nass. Klar, dass man schon am nächsten Tag neue Abdrücke sieht.

    es wurde einmal bemängelt, dass ich beim Fenster Putzen die rahmen vergessen hatte und dass auf einem kleinen Absatz außen an der Haustür sowie innen auf den Türrahmen Staub liegt.

    Das Fahrrad habe ich an anderer Stelle geparkt, meinen Brennholzstapel abgedeckt, staub gewischt. Bei den Besichtigungsterminen war meine Wohnung in einem ordentlichen Zustand und nach meinem Ermessen sauber geputzt.
    Das habe ich freiwillig gemacht, um Ärger aus dem Weg zu gehen und es war auch kein großer Aufwand.

    Sonst bin ich nicht so ordentlich, aber beileibe noch kein Messie. Es stehen mal ein paar leere Flaschen auf dem Tisch, etwas unabgewaschenes Geschirr in der Spüle oder dem Wohnzimmertisch oder es liegen Klamotten umher. Ich horte weder Müll, noch gibt es hier Gestank, Ungeziefer oder sonst etwas, das über Unordnung hinaus geht. Ich kann alle Räume innerhalb von schätzungsweise 3-4 Stunden aufräumen und putzen wenn ich will. Das mache ich hin und wieder, aber nicht ständig.

    Meine Vermieterin ist sehr pingelig, ich denke der Ausdruck "pedantisch" passt noch eher. bei ihr sieht alles wie geleckt aus, offensichtlich legt sie diesen Maßstab auch bei mir an.

    -Ich finde die Kündigung nicht gerechtfertigt, ich hoffe ihr seht das genau so.

    -Ich finde dass ich meinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag dann nachgekommen bin, wenn durch mich keine Schäden über die übliche Abnutzung hinaus entstehen. Ich kann keinerlei Schäden oder übermäßige Abnutzung erkennen.

    -Den Kündigungsgrund finde ich absolut unzureichend definiert. Ich kann daraus nicht ersehen, was ich falsch gemacht haben soll.

    -Außerdem verwirrt mich, dass oben ein anderes datum als unten angegeben ist.


    Nun will ich der Kündigung widersprechen. Dazu muss ich wissen, was diese enthalten muss. Kann ich einfach widersprechen mit der Begründung "fehlende Rechtsgrundlage"? Reicht das?
    Muss ich genau beschreiben, warum die Kündigung ungerechtfertigt ist?
    Wird die Kündigung dadurch unwirksam?

    Aus meiner Sicht gibt es ja nicht einmal einen Kündigungsgrund. Wie ich gelesen habe ist Unordnung kein Kündigungsgrund.

    Danke schon mal für eure Hilfe, ich hoffe dass ich hier noch weiter wohnen kann und dass ich hier nicht wegen solchen Lappalien raus muss.

    Grüße
    Bunghole

  • BGB § 573 - Ordentliche Kündigung des Vermieters

    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Inwieweit Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt haben, kann hier nicht beurteilt werden und wäre auch unseriös, ohne die Gegenseite gelesen zu haben.

    Formal würde ich die Kündigung so in Ordnung finden.

  • Ich wüsste nicht, gegen welche Verpflichtungen ich verstoßen haben sollte.
    Was mir gesagt wurde habe ich gemacht, obwohl das meiste davon nicht Teil der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist. Ich lasse ja mit mir reden und bin auch kompromissbereit.

    Unordnung ist nach allem was ich gelesen habe kein Kündigungsgrund, stimmt das? Ich habe es zumindest mehrfach bei meiner Recherche gelesen.
    Die Frage ist wie weit die vertraglichen Pflichten reichen, die ich verletzt haben soll. Der Vermieter kann ja nicht willkürlich festlegen wie ordentlich es sein muss und wie unordentlich es sein darf, wobei bei den Besichtigungen immer Ordnung war bis auf die kleinen angesprochenen Details.
    Den Kündigungsgrund zweifle ich an, weil er sehr allgemein gehalten ist. Es ist schließlich weder im Mietvertrag, noch sonst wo fest gelegt, was eine ordnungsgemäße Reinigung ist, gemäß welcher Ordnung zu reinigen ist.
    Die Einrichtung sowie die mir überlassenen Gegenstände wurden immer pfleglich und schonend behandelt, immerhin weisen sie keinerlei Beschädigungen auf, die aus einer nicht pfleglichen und schonenden Behandlung resultieren würden.

    Ich will der Kündigung widersprechen, da der Grund der Kündigung nicht zutreffend ist.
    Dass das ein Außenstehender nicht nachvollziehen kann ohne sich hier umgeschaut zu haben ist mir klar, es geht mir um die Formulierung des Widerspruchs. Was muss rein und wie verpacke ich es am besten, dass es auch nach was klingt?
    Was ist danach?

    Mir fällt außerdem gerade auf, dass in der Kündigung "wir" steht, obwohl meine Vermieterin zu den Terminen alleine erschienen war. Spielt das irgend eine Rolle?

    Grüße
    Bunghole

  • Hallo Bunghole,

    auch wenn Du der Kdg widersprichst, wird sie dadurch nicht unausgesprochen.
    Rechtlich wirkungslos ist sie allemale, da keine der erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Wurdest Du mal schriftlich abgemahnt?
    Ich würde noch nicht mal widersprechen, geschweige denn bei einem Gespräch auf die Kdg überhaupt eingehen.
    Der VMn Gesicht möchte ich mal sehen, wenn sie nicht erkennen kann, dass sich nichts tut zum 31.03.2014...:o

  • Danke dass du dir die zeit genommen hast mir zu antworten.

    Zitat

    Wurdest Du mal schriftlich abgemahnt?


    Nein, das ist nie passiert auch in keine Wohnung, die ich vorher bewohnt hatte. Ich habe nun das erste Mal Ärger in Bezug auf meine Wohnung. Dementsprechend unerfahren bin ich in solchen Angelegenheiten.

    Zitat

    Ich würde noch nicht mal widersprechen, geschweige denn bei einem Gespräch auf die Kdg überhaupt eingehen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mir mit dem Widerspruch eh Zeit lassen, da ich ja weder im Kündigungsschreiben, noch sonst wie auf eine Widerspruchsfrist hingewiesen wurde. Stimmt das?
    Ich habe gelesen dass ich ohne diesen Hinweis in schriftlicher Form selbst bei einer Räumungsklage noch am ersten Verhandlungstag widersprechen könnte.
    Ich will den Widerspruch aber nicht unnötig hinauszögern, immerhin entsteht mir durch den zeitigen Widerspruch ja kein Nachteil, oder etwa doch? dazu habe ich noch nichts gefunden.
    Ich will nur nicht in irgend eine Falle tappen und möchte mich lieber ausführlich informieren bevor ich Handle oder bewusst untätig bleibe.

    Auch wenn ich es schon gelesen habe würde ich mich wohler fühlen wenn mir jemand bestätigen kann, dass bloße Unordnung kein Kündigungsgrund ist und vor allem wo das steht, damit ich notfalls darauf zurück greifen kann. Das würde mich schon sehr beruhigen.

    Grüße
    Bunghole

  • Bunghole:

    "Nein, das ist nie passiert ..."
    - Bist ja ein ganz Braver...:rolleyes:

    "Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mir mit dem Widerspruch eh Zeit lassen, da ..."
    - Auf diese rechtsunwirksame Kündigung kannste Dir bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit lassen, es ändert garnichts.

    "Ich habe gelesen dass ich ohne diesen Hinweis in schriftlicher Form selbst bei einer Räumungsklage noch am ersten Verhandlungstag widersprechen könnte."
    - Weiss ich nicht. Bei einer Räumungsklage könnte der Beklagte ganz einfach beantragen, die Klage abzuweisen, da keine rechtswirksame Kündigung vorliegt.

    "Ich will den Widerspruch aber nicht unnötig hinauszögern, immerhin entsteht mir durch den zeitigen Widerspruch ja kein Nachteil, oder etwa doch? dazu habe ich noch nichts gefunden."
    - Denk' nach: Es könnte der MVn ja ein triftigerer Pseudo-Grund einfallen, und sie dann die Kündigung widerholen. Und das, je früher sie von dem derzeitigen Sachstand erfährt.

    "Auch wenn ich es schon gelesen habe würde ich mich wohler fühlen wenn mir jemand bestätigen kann, dass bloße Unordnung kein Kündigungsgrund..."
    - Sogar eine total vermüllte Messie-Wohnung ist kein Kündigungsgrund (selbst bei vorherigen Abmahnungen).... solange von der Wohnung (vom Gesundheitsamt bestätigt) keine (bspw. Seuchen-)Gefahr ausgeht.

  • Zitat

    Bist ja ein ganz Braver...


    Klar, ich will ja niemandem was Böses.

    Zitat

    Auf diese rechtsunwirksame Kündigung kannste Dir bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit lassen, es ändert garnichts.


    Danke für die Einschätzung

    Zitat

    Weiss ich nicht. Bei einer Räumungsklage könnte der Beklagte ganz einfach beantragen, die Klage abzuweisen, da keine rechtswirksame Kündigung vorliegt.


    Also ist bei einer Kündigung ohne zutreffenden Kündigungsgrund gar kein Widerspruch notwendig?

    Zitat

    Denk' nach: Es könnte der MVn ja ein triftigerer Pseudo-Grund einfallen, und sie dann die Kündigung widerholen. Und das, je früher sie von dem derzeitigen Sachstand erfährt.


    Das hast du recht. Also warte ich einfach ab. da ich nicht über die Widerspruchsfrist belehrt wurde habe ich ja Zeit.
    Andererseits gibt es keinen Grund, der Anlass zur Kündigung geben könnte. Mir fällt da höchstens Eigenbedarf ein, was aufgrund der vorangegangenen unwirksamen Kündigung leicht anfechtbar sein dürfte.

    Zitat

    Sogar eine total vermüllte Messie-Wohnung ist kein Kündigungsgrund (selbst bei vorherigen Abmahnungen).... solange von der Wohnung (vom Gesundheitsamt bestätigt) keine (bspw. Seuchen-)Gefahr ausgeht.


    Danke für die Einschätzung. Total vermüllt ist es hier nicht, nur eben unordentlich.

    Heute hatte ich das Bedürfnis, den Schließzylinder auszutauschen, ich traue meiner Vermieterin nicht länger. Ich habe sie nicht darüber informiert, bewahre aber den alten Schließzylinder auf.

    Ich bedanke mich schon mal für die Beratung, mal schauen was noch kommt.

  • "Also ist bei einer Kündigung ohne zutreffenden Kündigungsgrund gar kein Widerspruch notwendig?"
    - Richtiger: Bei einer rechtsunwirksamen Kdg.

    "Heute hatte ich das Bedürfnis, den Schließzylinder auszutauschen,"
    - Hätte ich schon längst gemacht, bei Mietende wieder Rücktausch. Ich würde einen hochwertigen nehmen, v.a. nicht so einen mit dem Universalprofil. Der SZ unserer Wohnung hatte gut 40 Ohren gekostet, mit 5 Schlüsseln... wegen der Goldbarren.

    "Ich habe sie nicht darüber informiert,"
    - Brauchste auch nicht.

    "Ich bedanke mich schon mal für die Beratung,"
    - Nicht (verbotene Rechts-)beratung, sondern Meinungsäusserungen...

  • Zitat

    Richtiger: Bei einer rechtsunwirksamen Kdg.


    Und rechtsunwirksam ist sie weil Unordnung kein Kündigungsgrund ist.

    Zitat

    Hätte ich schon längst gemacht, bei Mietende wieder Rücktausch.


    Ich hatte Anfangs nicht daran gedacht. Im Nachhinein fällt mir ein dass ich ja nicht weis, ob bei den Leuten die hier vorher gewohnt hatten noch weitere Schlüssel rum fahren. Rücktausch bei mietende kann ich machen, deswegen habe ich den alten Zylinder sicher verwahrt. Ich muss ja bei Auszug den Ursprungszustand wieder herstellen.

    Zitat

    Ich würde einen hochwertigen nehmen


    Der Billigste hätte keine 15€ gekostet. Da könnte ich die Tür gleich offen stehen lassen. Deswegen habe ich mich für ein teureres Modell für gut 60€ entschieden.

    Zitat

    Brauchste auch nicht.


    danke für die info

    Zitat

    Nicht (verbotene Rechts-)beratung, sondern Meinungsäusserungen...


    Auch wenn es keine Beratung ist, ich schätze dass du von dem was du schreibst Ahnung hast und danke dir und Kolinum dafür, dass ihr euer Wissen mit anderen Menschen teilt.
    Solche Internetforen und die Leute, die ihre Freizeit opfern um Leuten zu helfen, sind Gold wert. Ich helfe auch gerne Leuten im Internet, allerdings in einem Forum für Unterhaltungselektronik, in dem ich Mod bin. Leuten helfen indem man sein Wissen teilt ist eine gute Sache.

    Grüße
    Bunghole

  • Auch wenn es keine Beratung ist, ich schätze dass du von dem was du schreibst Ahnung hast und danke dir und Kolinum dafür, dass ihr euer Wissen mit anderen Menschen teilt.
    Solche Internetforen und die Leute, die ihre Freizeit opfern um Leuten zu helfen, sind Gold wert. Ich helfe auch gerne Leuten im Internet, allerdings in einem Forum für Unterhaltungselektronik, in dem ich Mod bin. Leuten helfen indem man sein Wissen teilt ist eine gute Sache.


    Du sagst es... und unsereins wird ja dadurch auch nicht gerade dümmer...:)
    Halte uns doch bitte gelegentlich auf dem laufenden.

  • Ich halte euch auf dem Laufenden, bis ich etwas mehr weis. Nur werde ich so die nächste Reaktion wohl erst bekommen wenn ich am Ende der Kündigungsfrist nicht ausziehe. So lange muss ich wohl abwarten.
    Noch ein paar Jahre, dann habe ich genug Kohle für ein Eigenheim. So lange will ich hier noch Mieter bleiben.
    Wenn ich nicht für einen Kündigungsgrund sorge, werde ich wohl nicht viel zu befürchten haben.

  • Wie bereits geschrieben halte ich euch auf dem Laufenden.
    Letzte Woche sprach ich das erste mal nach der Kündigung mit meiner Vermieterin.
    Sie fragte nach Terminen für eine Besichtigung. Sie wollte Nachmieter durch die Wohnung führen.
    Bei der Gelegenheit sagte ich ihr, dass sich sich den Aufwand auch sparen könne, denn ich hätte nicht vor auszuziehen.
    Heute hatte ich einen Brief vom Anwalt im Briefkasten


    Für mich steht da irgendwie nichts Neues drin, nur dass jetzt zum 30. April gekündigt wird, wieder ohne auf die Widerspruchsfrist hingewiesen zu haben.
    Wie seht ihr das? besteht jetzt Handlungsbedarf meinerseits?

  • Es steht nichts neues drin, genau. Die Vermieterin hat nun einfach versucht, mehr Druck aufzubauen, indem sie die Angelegenheit an einen Anwalt abgegeben hat. Ich denke: An der Sache (die ich hier nicht beurteilen möchte) ändert das alles nichts.

    Allerdings würde ich mir jetzt schon fachliche Rechtsberatung einholen. Irgendwie - das ist jetzt meine Meinung als jemand, der alle Eskalationen versucht zu vermeiden - sollte es der Vermieterin bzw. ihrem Anwalt jetzt deutlich gemacht werden, wenn ihre Kündigungsgründe unwirksam sind.

    Einen Widerspruch einzulegen, der vielleicht nicht nötig, aber eben auch nicht schädlich ist, kann ja kein Tabu für Dich sein. Ich könnte mir vorstellen, dass in so einem Schreiben dargelegt werden kann, dass nach §xy die Kündigung unwirksam ist und als gegenstandslos betrachtet wird ... bla ... bla ...
    Dann ist der Ball zurück ins Feld der Vermieterin gespielt.

    Alle folgenden "Diskussionen" wirst Du eh haben, wenn die Vermieterin ihren Weg - ahnungslos von Deiner möglicherweise rechtmäßigen Gegenansicht - weiter verfolgt und Dich mit einer Klage beglückt.

    Die Gefahr ist doch immer, dass es auf Vergleiche hinausläuft, weil einer beim anderen - warum auch immer - sein (angebliches) Recht nicht durchsetzen kann. Wenn es dann auf eine Kostenteilung hinausläuft, wäre es für alle besser, die Kosten niedrig gehalten zu haben. Niedrig halten heißt aber: So früh wie möglich die Sache klären und zu einem Konsens finden.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (28. Januar 2014 um 19:24) aus folgendem Grund: typo

  • Hallo Bunghole,

    wie Du liest, hat sich im Prinzip nichts geändert an den Meinungen der User.
    Ich würde weiterhin garnicht reagieren... und warten auf den Gesichtsausdruck zu gegebener Zeit der Vermieterin.

    "Wie seht ihr das? besteht jetzt Handlungsbedarf meinerseits?"
    - Nein, nach wie vor nchts, denn es würde sich keine Rechtslage verändern.

  • Zitat

    Auf die Widerspruchsfrist muss nicht hingewiesen werden


    Muss nicht, aber ich denke doch dass jemand der sich mit Mietrecht auskennt, darauf hinweisen würde.
    Ich finde es nur merkwürdig dass der Anwalt nicht darauf hinweist, obwohl es ja zu seinem Vorteil wäre, weil ich die Widerspruchsfrist dann verpennen könnte.

    Ich finde es auch merkwürdig, dass ein Monat mehr eingeräumt wird. Warum sollte man das tun, wenn die Kündigung Bestand hätte?

    Zitat

    Die Vermieterin hat nun einfach versucht, mehr Druck aufzubauen, indem sie die Angelegenheit an einen Anwalt abgegeben hat. Ich denke: An der Sache (die ich hier nicht beurteilen möchte) ändert das alles nichts.


    das ist auch mein Eindruck.

    Zitat

    Irgendwie - das ist jetzt meine Meinung als jemand, der alle Eskalationen versucht zu vermeiden - sollte es der Vermieterin bzw. ihrem Anwalt jetzt deutlich gemacht werden, wenn ihre Kündigungsgründe unwirksam sind.


    ich habe meiner Vermieterin bereits letzte Woche gesagt, dass Unordnung kein Kündigungsgrund ist. Sie sah das offensichtlich anders und sagte, dass sich unsere Wege schon noch trennen würden, sie sei mit meiner Haushaltsführung nicht einverstanden. Ich wies dann noch darauf hin, dass nicht alles was ihr nicht gefällt auch ein Kündigungsgrund ist.

    Zitat

    Ich könnte mir vorstellen, dass in so einem Schreiben dargelegt werden kann, dass nach §xy die Kündigung unwirksam ist und als gegenstandslos betrachtet wird ... bla ... bla ...
    Dann ist der Ball zurück ins Feld der Vermieterin gespielt.


    eine gute Idee. An wen soll ich nun schreiben? An meine Vermieterin oder den Anwalt?

    Zitat

    Die Gefahr ist doch immer, dass es auf Vergleiche hinausläuft, weil einer beim anderen - warum auch immer - sein (angebliches) Recht nicht durchsetzen kann. Wenn es dann auf eine Kostenteilung hinausläuft, wäre es für alle besser, die Kosten niedrig gehalten zu haben. Niedrig halten heißt aber: So früh wie möglich die Sache klären und zu einem Konsens finden.


    Einem Vergleich müsste ich doch zustimmen, oder? Ich kann mir keinen Vergleich vorstellen, mit dem ich glücklich wäre. Ich kann mir auch keinen Kompromiss zwischen ausziehen und nicht ausziehen vorstellen.

  • eine gute Idee. An wen soll ich nun schreiben? An meine Vermieterin oder den Anwalt?


    Das weiß ich nicht, ob Du verpflichtet bist in der Sache jetzt an den Anwalt zu schreiben. Welcher Weg besser ist, sollte der von mir vorgeschlagene Besuch beim Fachanwalt klären. Vielleicht setzt der das Schreiben auch für günstiges Geld auf ...

    Einem Vergleich müsste ich doch zustimmen, oder? Ich kann mir keinen Vergleich vorstellen, mit dem ich glücklich wäre. Ich kann mir auch keinen Kompromiss zwischen ausziehen und nicht ausziehen vorstellen.


    Nagel mich jetzt bitte nicht auf den Begriff "Vergleich" fest. Die Kosten(teilung) von denen ich schrieb, sind die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, die eingesetzt werden können, um sein Recht zu bekommen.

    Manche Streitigkeiten enden vor Gericht eben damit, dass jeder auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt, oder nicht? Ob dieser Fall dazu gehören würde, weiß ich natürlich nicht. Ich bin einfach immer deeskalierend und vorsichtig unterwegs.

  • Nagel mich jetzt bitte nicht auf den Begriff "Vergleich" fest. Die Kosten(teilung) von denen ich schrieb, sind die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, die eingesetzt werden können, um sein Recht zu bekommen.


    Auf einen Vergleich würde ich mich NIEMALS (mehr) einlassen, denn die (Anwalts-)Kosten verdoppeln sich (fast)...:mad:

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