Beiträge von Bunghole

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    Letztlich musst Du irgendwann mal zu Deiner eigenen Beurteilung der Lage kommen


    Meine Meinung habe ich bereits und vertrete sie. Meine Vermieterin hat auch ihre Meinung und vertritt sie.
    Ich will mich nur informieren ob ich mit meiner Meinung vielleicht falsch liege (hätte meine Vermieterin vielleicht mal machen sollen), damit ich niemandem Unrecht tue. Ich hole mir da lieber noch eine unabhängige Zweitmeinung.
    Dabei hat mir dieses Forum schon sehr geholfen. Dass es keine Garantie gibt ist mir klar.

    Danke für die Hilfe, ich würde das meiner Vermieterin mitteilen.
    Im Mietvertrag steht folgendes zu Besichtigungen:

    "Der Vermieter und/oder sein Beauftragter können die Wohnung zur Prüfung ihres Zustandes zu angemessener Tageszeit und um sie Mietinteressenten nach einer Kündigung oder Kaufinteressenten bei einem beabsichtigten Verkauf zu zeigen, zweimal pro Woche werktags in der zeit von 16-19 Uhr betreten. Der Vermieter teilt dem Mieter die Termine angemessene zeit vorher mit. In Fällen der Gefahr ist das Betreten der Räume zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet."

    Gibt es da Probleme?

    Der Brief vom Anwalt ist raus. Darin wird im großen Ganzen erklärt, dass ich die Kündigung nicht akzeptiere, da ein triftiger Kündigungsgrund fehlt.
    Vorher war meine Vermieterin da. Sie will nächste Woche mit einem potenziellen Nachmieter die Wohnung besichtigen. Muss ich das zulassen? ich akzeptiere ja nicht die Kündigung, also gibt es auch keinen Grund, einen Nachmieter zu suchen.

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    Genau, so isses, denn dessen Kosten werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Gegnerin zu übernehmen sein.


    da ich wohl im Falle des Falles gewinnen werde ist davon auszugehen.
    Der nächste Mietrecht Anwalt ist laut Google rund 30km entfernt, das werde ich wohl auf mich nehmen. Da hole ich mir lieber einen Fachmann, Anwalt ist ja nicht Anwalt.
    Trotzdem schade, dass es so weit kommen muss.

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    Manche Streitigkeiten enden vor Gericht eben damit, dass jeder auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt, oder nicht?


    Ich habe nichts falsch gemacht, sehe es also nicht im geringsten ein, auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben. Die Zeit die ich aufwenden muss um zu meinem Recht zu kommen kriege ich nicht wieder, das ist meines Erachtens genug. Da will ich nicht noch dafür bezahlen dass meine Vermieterin nicht weis was ein Kündigungsgrund ist und was nicht.

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    Ich bin einfach immer deeskalierend und vorsichtig unterwegs.


    Eine Eskalation finde ich auch nicht schön, kann aber im Moment nichts dagegen tun. Ich will einfach nur hier wohnen, sonst nichts. Wenn meine Vermieterin Interesse an einer Eskalation hat, kann sie die gerne bekommen. Es wäre mir aber wesentlich lieber wenn sie einsehen würde dass sie einen Mietvertrag nicht kündigen kann, weil der Mieter unordentlich ist. Ich finde es komisch, dass der Anwalt ihr das nicht mit geteilt hat, aber der verdient mit jedem Brief sein Geld, ober Erfolg hat oder nicht.

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    Auf die Widerspruchsfrist muss nicht hingewiesen werden


    Muss nicht, aber ich denke doch dass jemand der sich mit Mietrecht auskennt, darauf hinweisen würde.
    Ich finde es nur merkwürdig dass der Anwalt nicht darauf hinweist, obwohl es ja zu seinem Vorteil wäre, weil ich die Widerspruchsfrist dann verpennen könnte.

    Ich finde es auch merkwürdig, dass ein Monat mehr eingeräumt wird. Warum sollte man das tun, wenn die Kündigung Bestand hätte?

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    Die Vermieterin hat nun einfach versucht, mehr Druck aufzubauen, indem sie die Angelegenheit an einen Anwalt abgegeben hat. Ich denke: An der Sache (die ich hier nicht beurteilen möchte) ändert das alles nichts.


    das ist auch mein Eindruck.

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    Irgendwie - das ist jetzt meine Meinung als jemand, der alle Eskalationen versucht zu vermeiden - sollte es der Vermieterin bzw. ihrem Anwalt jetzt deutlich gemacht werden, wenn ihre Kündigungsgründe unwirksam sind.


    ich habe meiner Vermieterin bereits letzte Woche gesagt, dass Unordnung kein Kündigungsgrund ist. Sie sah das offensichtlich anders und sagte, dass sich unsere Wege schon noch trennen würden, sie sei mit meiner Haushaltsführung nicht einverstanden. Ich wies dann noch darauf hin, dass nicht alles was ihr nicht gefällt auch ein Kündigungsgrund ist.

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    Ich könnte mir vorstellen, dass in so einem Schreiben dargelegt werden kann, dass nach §xy die Kündigung unwirksam ist und als gegenstandslos betrachtet wird ... bla ... bla ...
    Dann ist der Ball zurück ins Feld der Vermieterin gespielt.


    eine gute Idee. An wen soll ich nun schreiben? An meine Vermieterin oder den Anwalt?

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    Die Gefahr ist doch immer, dass es auf Vergleiche hinausläuft, weil einer beim anderen - warum auch immer - sein (angebliches) Recht nicht durchsetzen kann. Wenn es dann auf eine Kostenteilung hinausläuft, wäre es für alle besser, die Kosten niedrig gehalten zu haben. Niedrig halten heißt aber: So früh wie möglich die Sache klären und zu einem Konsens finden.


    Einem Vergleich müsste ich doch zustimmen, oder? Ich kann mir keinen Vergleich vorstellen, mit dem ich glücklich wäre. Ich kann mir auch keinen Kompromiss zwischen ausziehen und nicht ausziehen vorstellen.

    Wie bereits geschrieben halte ich euch auf dem Laufenden.
    Letzte Woche sprach ich das erste mal nach der Kündigung mit meiner Vermieterin.
    Sie fragte nach Terminen für eine Besichtigung. Sie wollte Nachmieter durch die Wohnung führen.
    Bei der Gelegenheit sagte ich ihr, dass sich sich den Aufwand auch sparen könne, denn ich hätte nicht vor auszuziehen.
    Heute hatte ich einen Brief vom Anwalt im Briefkasten


    Für mich steht da irgendwie nichts Neues drin, nur dass jetzt zum 30. April gekündigt wird, wieder ohne auf die Widerspruchsfrist hingewiesen zu haben.
    Wie seht ihr das? besteht jetzt Handlungsbedarf meinerseits?

    Ich halte euch auf dem Laufenden, bis ich etwas mehr weis. Nur werde ich so die nächste Reaktion wohl erst bekommen wenn ich am Ende der Kündigungsfrist nicht ausziehe. So lange muss ich wohl abwarten.
    Noch ein paar Jahre, dann habe ich genug Kohle für ein Eigenheim. So lange will ich hier noch Mieter bleiben.
    Wenn ich nicht für einen Kündigungsgrund sorge, werde ich wohl nicht viel zu befürchten haben.

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    Richtiger: Bei einer rechtsunwirksamen Kdg.


    Und rechtsunwirksam ist sie weil Unordnung kein Kündigungsgrund ist.

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    Hätte ich schon längst gemacht, bei Mietende wieder Rücktausch.


    Ich hatte Anfangs nicht daran gedacht. Im Nachhinein fällt mir ein dass ich ja nicht weis, ob bei den Leuten die hier vorher gewohnt hatten noch weitere Schlüssel rum fahren. Rücktausch bei mietende kann ich machen, deswegen habe ich den alten Zylinder sicher verwahrt. Ich muss ja bei Auszug den Ursprungszustand wieder herstellen.

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    Ich würde einen hochwertigen nehmen


    Der Billigste hätte keine 15€ gekostet. Da könnte ich die Tür gleich offen stehen lassen. Deswegen habe ich mich für ein teureres Modell für gut 60€ entschieden.

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    Brauchste auch nicht.


    danke für die info

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    Nicht (verbotene Rechts-)beratung, sondern Meinungsäusserungen...


    Auch wenn es keine Beratung ist, ich schätze dass du von dem was du schreibst Ahnung hast und danke dir und Kolinum dafür, dass ihr euer Wissen mit anderen Menschen teilt.
    Solche Internetforen und die Leute, die ihre Freizeit opfern um Leuten zu helfen, sind Gold wert. Ich helfe auch gerne Leuten im Internet, allerdings in einem Forum für Unterhaltungselektronik, in dem ich Mod bin. Leuten helfen indem man sein Wissen teilt ist eine gute Sache.

    Grüße
    Bunghole

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    Bist ja ein ganz Braver...


    Klar, ich will ja niemandem was Böses.

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    Auf diese rechtsunwirksame Kündigung kannste Dir bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit lassen, es ändert garnichts.


    Danke für die Einschätzung

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    Weiss ich nicht. Bei einer Räumungsklage könnte der Beklagte ganz einfach beantragen, die Klage abzuweisen, da keine rechtswirksame Kündigung vorliegt.


    Also ist bei einer Kündigung ohne zutreffenden Kündigungsgrund gar kein Widerspruch notwendig?

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    Denk' nach: Es könnte der MVn ja ein triftigerer Pseudo-Grund einfallen, und sie dann die Kündigung widerholen. Und das, je früher sie von dem derzeitigen Sachstand erfährt.


    Das hast du recht. Also warte ich einfach ab. da ich nicht über die Widerspruchsfrist belehrt wurde habe ich ja Zeit.
    Andererseits gibt es keinen Grund, der Anlass zur Kündigung geben könnte. Mir fällt da höchstens Eigenbedarf ein, was aufgrund der vorangegangenen unwirksamen Kündigung leicht anfechtbar sein dürfte.

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    Sogar eine total vermüllte Messie-Wohnung ist kein Kündigungsgrund (selbst bei vorherigen Abmahnungen).... solange von der Wohnung (vom Gesundheitsamt bestätigt) keine (bspw. Seuchen-)Gefahr ausgeht.


    Danke für die Einschätzung. Total vermüllt ist es hier nicht, nur eben unordentlich.

    Heute hatte ich das Bedürfnis, den Schließzylinder auszutauschen, ich traue meiner Vermieterin nicht länger. Ich habe sie nicht darüber informiert, bewahre aber den alten Schließzylinder auf.

    Ich bedanke mich schon mal für die Beratung, mal schauen was noch kommt.

    Danke dass du dir die zeit genommen hast mir zu antworten.

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    Wurdest Du mal schriftlich abgemahnt?


    Nein, das ist nie passiert auch in keine Wohnung, die ich vorher bewohnt hatte. Ich habe nun das erste Mal Ärger in Bezug auf meine Wohnung. Dementsprechend unerfahren bin ich in solchen Angelegenheiten.

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    Ich würde noch nicht mal widersprechen, geschweige denn bei einem Gespräch auf die Kdg überhaupt eingehen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mir mit dem Widerspruch eh Zeit lassen, da ich ja weder im Kündigungsschreiben, noch sonst wie auf eine Widerspruchsfrist hingewiesen wurde. Stimmt das?
    Ich habe gelesen dass ich ohne diesen Hinweis in schriftlicher Form selbst bei einer Räumungsklage noch am ersten Verhandlungstag widersprechen könnte.
    Ich will den Widerspruch aber nicht unnötig hinauszögern, immerhin entsteht mir durch den zeitigen Widerspruch ja kein Nachteil, oder etwa doch? dazu habe ich noch nichts gefunden.
    Ich will nur nicht in irgend eine Falle tappen und möchte mich lieber ausführlich informieren bevor ich Handle oder bewusst untätig bleibe.

    Auch wenn ich es schon gelesen habe würde ich mich wohler fühlen wenn mir jemand bestätigen kann, dass bloße Unordnung kein Kündigungsgrund ist und vor allem wo das steht, damit ich notfalls darauf zurück greifen kann. Das würde mich schon sehr beruhigen.

    Grüße
    Bunghole

    Ich wüsste nicht, gegen welche Verpflichtungen ich verstoßen haben sollte.
    Was mir gesagt wurde habe ich gemacht, obwohl das meiste davon nicht Teil der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist. Ich lasse ja mit mir reden und bin auch kompromissbereit.

    Unordnung ist nach allem was ich gelesen habe kein Kündigungsgrund, stimmt das? Ich habe es zumindest mehrfach bei meiner Recherche gelesen.
    Die Frage ist wie weit die vertraglichen Pflichten reichen, die ich verletzt haben soll. Der Vermieter kann ja nicht willkürlich festlegen wie ordentlich es sein muss und wie unordentlich es sein darf, wobei bei den Besichtigungen immer Ordnung war bis auf die kleinen angesprochenen Details.
    Den Kündigungsgrund zweifle ich an, weil er sehr allgemein gehalten ist. Es ist schließlich weder im Mietvertrag, noch sonst wo fest gelegt, was eine ordnungsgemäße Reinigung ist, gemäß welcher Ordnung zu reinigen ist.
    Die Einrichtung sowie die mir überlassenen Gegenstände wurden immer pfleglich und schonend behandelt, immerhin weisen sie keinerlei Beschädigungen auf, die aus einer nicht pfleglichen und schonenden Behandlung resultieren würden.

    Ich will der Kündigung widersprechen, da der Grund der Kündigung nicht zutreffend ist.
    Dass das ein Außenstehender nicht nachvollziehen kann ohne sich hier umgeschaut zu haben ist mir klar, es geht mir um die Formulierung des Widerspruchs. Was muss rein und wie verpacke ich es am besten, dass es auch nach was klingt?
    Was ist danach?

    Mir fällt außerdem gerade auf, dass in der Kündigung "wir" steht, obwohl meine Vermieterin zu den Terminen alleine erschienen war. Spielt das irgend eine Rolle?

    Grüße
    Bunghole

    Hallo zusammen. :)
    Ich habe ein Problem, habe gestern zu meiner Überraschung die Kündigung für den Mietvertrag zugestellt bekommen.
    Nun brauche ich eure Hilfe. Ich weis im Moment nicht so recht, wo ich anfangen soll, also mache ich einfach mal.

    Ich habe schon seit gestern im Internet recherchiert, ich will ja niemanden mit Fragen belästigen, deren Antwort ich selber leicht finden könnte.
    Ich brauche aber noch eine Bestätigung dessen, was ich heraus gefunden habe und Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs.

    Die Kündigungsfrist von 3 Monaten wurde bei dem Kündigungsschreiben berücksichtigt.
    Auf die Widerspruchsfrist wird in der Kündigung nicht hingewiesen. Wenn ich recht gelesen habe, habe ich also viel Zeit, das in aller Ruhe vorzubereiten.
    Ich tippe einfach mal das Schreiben ab, dann könnt ihr euch besser ein Bild davon machen.

    "Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    hiermit kündigen wir fristgerecht das mit ihnen bestehende Mietverhältnis zum 31.1.2014.

    Leider sind sie ihren Verpflichtungen aus dem o.g. Mietvertrag trotz mancher Unterredung nur sehr zögerlich oder gar nicht nachgekommen.

    Mach mehreren Besichtigungen der Mieträume mussten wir leider feststellen, dass eine ordnungsgemäße Reinigung, als auch eine schonende und pflegliche Behandlung der Einrichtung und der Ihnen überlassenen Gegenstände nicht gegeben ist.

    Aus diesen Gründen werden wir das Mietverhältnis zum 31.03.2014 beenden."

    Das Mietobjekt ist ein Holzhaus mit überdachter Terrasse, dort wohne ich alleine.
    Die genannten Unterredungen waren Besichtigungstermine, die mit meiner Zustimmung statt fanden. Es ging dabei um Kleinigkeiten, zum Beispiel ein auf der Terrasse abgestelltes Fahrrad, darum dass ich meinen Brennholzstapel mit einer Plane abdecken soll oder um Schuhabdrücke auf der Terrasse über die man gehen muss um zur Haustür zu gelangen.
    Die Abdrücke kommen daher, dass ich eben über die Wiese laufen muss, um von dem dafür vereinbarten Platz Brennholz zu holen. Dabei klebt nicht tonnenweise Matsch an den Schuhen, wenn so ein nasser Abdruck trocknet, ist er aber sichtbar. Ich wische die Terrasse etwa alle 1-2 Wochen nass. Klar, dass man schon am nächsten Tag neue Abdrücke sieht.

    es wurde einmal bemängelt, dass ich beim Fenster Putzen die rahmen vergessen hatte und dass auf einem kleinen Absatz außen an der Haustür sowie innen auf den Türrahmen Staub liegt.

    Das Fahrrad habe ich an anderer Stelle geparkt, meinen Brennholzstapel abgedeckt, staub gewischt. Bei den Besichtigungsterminen war meine Wohnung in einem ordentlichen Zustand und nach meinem Ermessen sauber geputzt.
    Das habe ich freiwillig gemacht, um Ärger aus dem Weg zu gehen und es war auch kein großer Aufwand.

    Sonst bin ich nicht so ordentlich, aber beileibe noch kein Messie. Es stehen mal ein paar leere Flaschen auf dem Tisch, etwas unabgewaschenes Geschirr in der Spüle oder dem Wohnzimmertisch oder es liegen Klamotten umher. Ich horte weder Müll, noch gibt es hier Gestank, Ungeziefer oder sonst etwas, das über Unordnung hinaus geht. Ich kann alle Räume innerhalb von schätzungsweise 3-4 Stunden aufräumen und putzen wenn ich will. Das mache ich hin und wieder, aber nicht ständig.

    Meine Vermieterin ist sehr pingelig, ich denke der Ausdruck "pedantisch" passt noch eher. bei ihr sieht alles wie geleckt aus, offensichtlich legt sie diesen Maßstab auch bei mir an.

    -Ich finde die Kündigung nicht gerechtfertigt, ich hoffe ihr seht das genau so.

    -Ich finde dass ich meinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag dann nachgekommen bin, wenn durch mich keine Schäden über die übliche Abnutzung hinaus entstehen. Ich kann keinerlei Schäden oder übermäßige Abnutzung erkennen.

    -Den Kündigungsgrund finde ich absolut unzureichend definiert. Ich kann daraus nicht ersehen, was ich falsch gemacht haben soll.

    -Außerdem verwirrt mich, dass oben ein anderes datum als unten angegeben ist.


    Nun will ich der Kündigung widersprechen. Dazu muss ich wissen, was diese enthalten muss. Kann ich einfach widersprechen mit der Begründung "fehlende Rechtsgrundlage"? Reicht das?
    Muss ich genau beschreiben, warum die Kündigung ungerechtfertigt ist?
    Wird die Kündigung dadurch unwirksam?

    Aus meiner Sicht gibt es ja nicht einmal einen Kündigungsgrund. Wie ich gelesen habe ist Unordnung kein Kündigungsgrund.

    Danke schon mal für eure Hilfe, ich hoffe dass ich hier noch weiter wohnen kann und dass ich hier nicht wegen solchen Lappalien raus muss.

    Grüße
    Bunghole

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