Moin,moin,
ich wohne seit 1989 in dieser Wohnung. Es wurden erst in DM dann in Euro immer mit der Miete zusammen die Nebenkosten als Festbetrag überwiesen. Jetzt insgesamt 240,31 Euro. Eine Nebenkostenabrechnung hat es bis jetzt nie gegeben.Seit Oktober 2012 habe ich einen neuen Vermieter (Haus verkauft). Nun ist mir für die Monate 11/2012 und 12/2012 eine Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert. Erstens stehen 5 Nebenkostenposten mehr drin als in meinem Mietvertrag vereinbart und zweitens habe ich jetzt einen Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten über die dann nicht mehr abgerechnnet wird oder wie muss ich das jetzt einordnen? Blick nicht so ganz durch.![]()
Vielen Dank schon mal.Ach so. Heizkosten gehen extra von mir an die hiesigen Stadtwerke, ebenso der Strom.
LG Teddymaus
Festbetrag der Nebenkosten seit 20 Jahren
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Teddymaus -
17. Dezember 2013 um 13:18 -
Erledigt
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Zitat
und zweitens habe ich jetzt einen Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten über die dann nicht mehr abgerechnnet wird oder wie muss ich das jetzt einordnen?
Eigentlich hast Du immer noch den Mietvertrag von 1989 und es gilt weiterhin was dort zu Nebenkosten vereinbart wurde.
Außer Du warst so unklug mit dem neuen Eigentümer einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Dann gilt dieser und was dort zu Nebenkosten vereinbart ist.
Bitte mal die entsprechende Klausel wörtlich posten oder die Seite des Vertrages als Bild einstellen.
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Schon mal vorab:
Solange kein neuer Vertrag existiert, muss die Abrechnung nach den bisherigen Vertrag erfolgen. -
Zitat
einen Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten über die dann nicht mehr abgerechnnet wird
Aber genau so war es doch bei dir seit Mietbeginn. Da wurden die Betriebskosten auch nicht abgerechnet, wie du schreibst.
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... und zweitens habe ich jetzt einen Mietvertrag ...
Bitte näher erklären. -
Moin,moin,
der Mietvertrag ist immer noch der alte von 1989. Ich habe mit dem neuen Vermieter keinen! neuen Mietvertrag gemacht und auch nichts dergleichen unterschrieben. Nur im alten steht in dem Formular das ein mal im Jahr abzurechnen ist. Hat die vorige Vermieterin nie gemacht. Deswegen wollte ich wissen ob sich daraus ergibt das das trotzdem ein Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten ist über die dann doch nicht extra eine Abrechnung gemacht wird. Sozusagen inklusiv Miete.
An nebenkosten werden nur
1.Wasser
2.Entwässerung
3.Allgemeiner Strom
4.Müllabfuhr aufgeführt.
Daneben eine große Klammer mit einem Gesamtbetrag von damals 18,00 DM zusammen. Nach der Einführung des Euro bin ich nun bei einer Gesamtmiete inklusiver Nebenkosten von 240,31 Euro. (qm der Wohnung 33,76)
Laut hiesigem Mietspiegel dürfte ich für die Wohnung nur ca. 5,70 Euro pro qm zahlen. Nur laut Mietnebenkostenspiegel von DMB hätte ich bei den 4 Posten im Monat ca. 19 Euro für alles zusammen. Laut der Abrechnung vom neuen Vermieter käme ich aber auf ca.40,00 Euro pro Monat.
Hier mal die Posten laut neuem Vermieter
1Grundsteuer
2. Schmutzwasser
3.Müll
4.Niederschlagswasser
5.Straßenreinigung und Winterdienst
6.Gebäudeversicherung
7.Haftpflicht
8.Wasser
9. Strom allgem.
Alles zusammen gerechnet ergibt sich für 11 und 12 2012 79,51 Euro.
Ich muss dem Vermieter das mal schreiben und fragen wie er auf den Trichter kommt das ich nun ohne Vereinbahrung noch 5 neue Nebenkostenposten zu bezahlen habe. Sehe ich irgendwie nicht ein. -
Zitat
Deswegen wollte ich wissen ob sich daraus ergibt das das trotzdem ein Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten ist über die dann doch nicht extra eine Abrechnung gemacht wird.
Steht im Vertrag tatsächlich Pauschale oder monatliche Vorauszahlung?
Nebenkosten die vertraglich nicht vereinbart sind muß der Mieter auch nicht zahlen.
ZitatNur laut Mietnebenkostenspiegel von DMB ...
Das sind lediglich Durchschnittswerte.
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Hallo Teddymaus,
"der Mietvertrag ist immer noch der alte von 1989. ... im alten steht in dem Formular das ein mal im Jahr abzurechnen ist. Hat die vorige Vermieterin nie gemacht."
- Du solltest von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob Du evtl. vom alten VM an ihn gezahlte Nebenkosten (komplett?) zurückverlangen kannst, da er nie eine vereinbarte NK-Abrechnung gemacht hat."Deswegen wollte ich wissen ob sich daraus ergibt das das trotzdem ein Mietvertrag mit Pauschalen Nebenkosten ist..."
- Sehe ich nicht so."An nebenkosten werden nur
1.Wasser
2.Entwässerung
3.Allgemeiner Strom
4.Müllabfuhr aufgeführt."
- ... welche Du zu zahlen hast."Hier mal die Posten laut neuem Vermieter
1.Grundsteuer
2.Schmutzwasser
3.Müll
4.Niederschlagswasser
5.Straßenreinigung und Winterdienst
6.Gebäudeversicherung
7.Haftpflicht
8.Wasser
9.Strom allgem."
- ... womit wohl klar sein dürfte, was er NICHT auf Dich umlegen kann - auf die Betriebskostenverordnung ist ja wohl nicht Bezug genommen worden?"Ich muss dem Vermieter das mal schreiben und fragen wie er auf den Trichter kommt das ich nun ohne Vereinbahrung noch 5 neue Nebenkostenposten zu bezahlen habe. Sehe ich irgendwie nicht ein."
- Hier gibt es keinen Trichter, sondern einen Widerspruch bzgl. der geforderten, jedoch nicht umlegbaren, Betriebskostenpositionen.
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