Beiträge von Phoebe70

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Im 3-Parteienhaus (eine Partei sind die Vermieter) wechselt wöchentlich die Kehrwoche und somit auch der Winterdienst. Während meiner Woche war es täglich sehr glatt. Da die Gemeinde kostenlos Split zur Verfügung stellt, habe ich damit den Gehweg gestreut. Davon war der Vermieter überhaupt nicht begeistert. Der kantige Split würde die Holztreppen im Haus zerkratzen. Zuerst wollte er, dass man gar nicht streut. Nach Diskussionen über Haftpflichtansprüche, wenn etwas passiert, will er nun das Streusalz verwendet wird. Das ist allerdings in der Gemeinde verboten und meine anderen Vorschläge (Sand, Granulat,..) wollte er nicht akzeptieren. Zudem drohte er noch mit der Kündigung, wenn weiterhin mit Split gestreut werden sollte. Und das ist noch nicht alles. Er möchte nun auch, dass der Split von mir weggekehrt wird obwohl die Kehrwoche nicht mehr bei mir liegt. Eine weiter Drohung von ihm ist, dass er von den Mietern & auch deren Besuch verlangt die Schuhe an der Haustür auszuziehen und mit Filzpantoffeln nur noch die Holztreppe betreten werden darf.

    Darf der Vermieter das Streumittel vorschreiben? Ist eine Kündigung zulässig? Und darf er das Betreten des Treppenhauses vorschreiben?

    Vielen Dank für Antworten!

    Phoebe70

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