Vermieter repariert meinen Balkon nicht

  • Wertes Forum,

    im August bin ich in meine neue Wohnung gezogen. Sehr schöne Gegend, toller Schnitt und recht modern. Das einzige Problem, der Balkon musste erneuert werden aber ist noch nicht fertig gestellt. Das heißt, der Bodenbelag fehlt, die Wände sind noch nicht vermauert(?) und die Holzleisten müssen noch ausgetauscht werden. Der Balkon ist damit für mich nicht nutzbar. Das hatte mir der Vermieter aber schon während der Besichtigung im Juli gesagt und ich war damit einverstanden, dass die Arbeiten nachträglich ausgeführt werden.
    Wir haben uns vertraglich geeinigt, dass die Arbeiten bis zum 30. September abgeschlossen werden.

    So...ich zog also ein und wartete, bis sich jemand meldet. Da ich am 10. Oktober noch keine Antwort erhielt, rief ich an. Mein Vermieter entschuldigte sich und sagte mir, dass die anderen Vermieter noch nicht abgestimmt hatten, ob die Arbeiten durchgeführt werden oder (noch) nicht, da das Gebäude ja auch den anderen Vermietern gehört und die Arbeiten die Substanz des Gebäudes "angreifen". Ende Oktober wurde rief er mich wieder an und teilte mir mit, dass einige Vermieter dagegen waren und es neue Beratung ende November geben wird. Nun haben wir fast mitte Dezember und ich habe immer noch keine Antwort erhalten. Mir fehlt aber langsam auch der Nerv, hinterher zu laufen.

    Den Balkon kann ich über den Winter eh nicht nutzen aber ich würde schon gerne die Arbeiten fertig haben.

    Nun stellt sich mir die Frage, was ich machen kann. So ganz mag ich gar nicht glauben dass es an den anderen Vermietern scheitert. Ich denke eher, dass mein Vermieter keine Lust hat dafür momentan zu zahlen.
    Ich denke mal, da schon gegen die vertraglich vereinbarte Zeit verstoßen wurde, hätte ich bereits klagen können aber das möchte ich oder wollte ich nicht. Ich möchte es mir auch nicht gleich verscherzen, wer weiß was mich in den nächsten Monaten/Jahren an Reparaturarbeiten erwartet. Aber irgendwann reicht es auch.

    Schöne Grüße
    Timo


  • Den Balkon kann ich über den Winter eh nicht nutzen aber ich würde schon gerne die Arbeiten fertig haben.

    genausowenig können die Arbeiten über den Winter durchgeführt werden - zumindest gibt es Material was bei bestimmten Wetterverhältnissen nicht verarbeitet werden sollte/kann.:)

  • Hallo Timo,

    Du scheinst wohl eine Eigentumswohnung gemietet zu haben.
    Es ist nicht unüblich, dass x Eigentümerparteien eine halbe Ewigkeit brauchen, um einen rechtsgültigen Beschluss zu fassen.
    Damit hast Du jedoch nichts zu tun, ein einwandfreier (zumindest so, wie vereinbart) Balkon steht Dir zu.
    Ich würde meinen VM schriftlich nachweislich bitten, den vertragsgemässen Zustand zeitnah herzustellen, um weitere Schäden am Mietobjekt und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

  • Guten Abend :)

    das kann ich verstehen, mir würde es ja schon ausreichen, wenn mein Vermieter mir vom aktuellen Stand berichtet, wie es eigentlich vereinbart war. Ich muss mich ja auch auf die Arbeiten am Balkon einstellen hinsichtlich frei nehmen.

    Genau Berny, die Wohnungen bzw. das ganze Gebäude teilt sich auf mehrere Vermieter auf.
    An eine schriftliche Aufforderung dachte ich auch schon. Vielen Dank für den Hinweis des passenden Paragraphen.
    Ich rufe morgen noch ein letztes Mal an, da ich eh noch einen "Schaden" melden muss und frage noch ein letztes Mal freundlich nach, warum es denn nicht mit der Kommunikation klappt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!