Kündigung rechtskräftig?

  • Hey, ich habe Gestern per Fax meine Kündigung erhalten. Mein Vermieter will mich in drei Monaten aus der Wohnung haben. Eine Begründung hat er mir nicht genannt, doch zumindest ist die Kündigungsfrist eingehalten worden. Trotzdem möchte ich mich dagegen wehren, vor allem, weil ich nur noch ein halbes Jahr in meiner Stadt leben möchte und danach sowieso ausziehen wollte. Und für drei weitere Monate bekomme ich doch keine neue Wohnung. Was kann ich dagegen tun, gibts da nicht irgendwelche Rechtslücken?

  • Die Kündigung einer Wohnung ist nur schriftlich möglich. Die Übermittlung per Fax, SMS, E-Mail oder Telegramm genügt nicht, eine so zugestellte Kündigung ist nicht wirksam. Insbesondere die Unterschrift, bzw. Signatur muss handschriftlich erfolgen und das Dokument muss im Orginal zugestellt werden. Entweder durch die Post, Einwurf oder durch persönliche Übergabe. Vielleicht solltest du mit deinem Vermieter reden und er akzeptiert wohl möglich die weiteren drei Monate.

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