komplettes Streichen aller Wände & Decken nach 1 1/2 Jahren???

  • Hallo!

    Wir haben vorgestern unsere Wohnung gekündigt und nun die Bestätigung erhalten. Allerdings weist uns der Vermieter in dieser Bestätigung daraufhin, dass wir das Streichen aller Decken und Wände komplett selbst übernehmen müssen. Wir wohnen hier seit Oktober 2012. Kann das richtig sein?

    Im Mietvertrag steht unter "Schönheitsreperaturen":

    1. "Der Vermieter hat die Wohnräume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im Folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind"

    2."Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit DIE ENTSPRECHEND DER ABNUTZUNG ERFORDERLICHEN Schönheitsreperaturen in den vermieteten Räumen auf seine Kosten durchzuführen. Hierzu gehören: Anstreichen der Wände, Decken usw."

    -> aber entsprechend der Abnutzung? In 1 1/2 Jahren kann man doch nicht so wahnsinnig viel abgenutzt haben, dass man komplett renovieren muss, oder? Die Wohnung sieht noch genauso aus wie als wir hier eingezogen sind!

    Über Hilfe würden wir uns sehr freuen! Danke :)

    I + L.

  • Hallo bellebisaryee,

    "Allerdings weist uns der Vermieter in dieser Bestätigung daraufhin, dass wir das Streichen aller Decken und Wände komplett selbst übernehmen müssen. Wir wohnen hier seit Oktober 2012."
    Die bisherige Mietzeit spielt überhaupt keine Rolle - vergiss bitte nicht, dass es auch starke Raucher u.ä. gibt.

    "Im Mietvertrag steht unter "Schönheitsreperaturen":

    "1. "Der Vermieter hat die Wohnräume in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit im Folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind""
    - Ergibt sich schon allein aus § 535 BGB.

    "2."Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit DIE ENTSPRECHEND DER ABNUTZUNG ERFORDERLICHEN Schönheitsreperaturen in den vermieteten Räumen auf seine Kosten durchzuführen. Hierzu gehören: Anstreichen der Wände, Decken usw.""
    - M.E. eher eine allgemein gehaltene Klausel, nichts ist klar definiert.
    Daher genügt m.E. eine Rückgabe der Mietsache sauber und besenrein und ohne Beschädigungen.

  • An der Klausel im Mietvertrag ist eigentlich nichts zu deuteln. Den Grad der Abnutzung kann hier niemand beurteilen und Ihnen auch hierzu weder ab noch zu raten.

  • Hallo!

    Vielen Dank schon einmal für die hilfreiche(n) Antwort(en)!
    Mir kam "2." auch sehr schwammig formuliert vor, aber ich werde das noch von einem Anwalt überprüfen lassen.

    Liebe Grüße,
    Isabelle

    Einmal editiert, zuletzt von bellebisaryee (4. Dezember 2013 um 21:48)

  • Hallo!
    aber ich werde das noch von einem Anwalt überprüfen lassen.


    hast du eine Rechtsschutz für Mietangelegenheiten? Wenn nicht, würde ich mir das überlegen ggf. ist Streichen günstiger

  • nein, aber ich habe einen beratungshilfeschein, mit dem die rechtsberatung lediglich 15€ kostet, wenn ich da richtig informiert bin. zum anwalt muss ich so oder so; da gibt es bezüglich dieser wohnung leider viele gründe, deshalb möchten wir ja auch ausziehen. wegen des streichens kann ja dann auch direkt nachgefragt werden :)

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