Zustand Wände und Co. nach Renovierung vor Bezug?

  • Guten Tag,
    ich hab da mal eine Frage zu meiner künftigen Wohnung.
    Die Wohnung wird frisch renoviert (Neue Böden komplett, Bad, Küche und WC neu gefliest)
    Bei der Besichtigung und beim Unterschreiben des Mietvertrages war noch totale Baustelle.
    Die Aussage zu den Wänden un Co. war: "Wenn die neuen Böden drin sind werden diese noch renoviert"

    Jetzt zu dem Problem.
    Ich war gestern in der Wohnung mit dem Vermieter und da ist mir aufgefallen dass keine Wand renoviert wurde.
    Nachdem ich den Vermieter darauf angesprochen hatte meinte er nur "Die Wände habe ich nicht gestrichen, da es ja schachsinn wäre weiß zu streichen wenn ich sie zwei Wochen später in meiner Wunschfarbe streiche.
    Die Wände sind grundsätzlich in einem abgetragenen weiß gestrichen.

    Aber! überall wo neue Wandfliesen angebracht wurde sieht man noch Fliesenkleber an der Wand. Im WC ist die ganze Wand mit "Streifen" von den Bauarbeiten versehen. In der Küche fehlt ein Stück der Türzarge und im Flur ist 80% der Wand weiß und in der Mitte (wo vermutlich ein Schrank stand) ist ein beiger "Fleck".

    Ich kann mir nicht vorstellen dass ich alles streichen muss und vorallem auf meine Kosten oder denke ich komplett falsch. Ich dachte eigentlich dass nach einer Renovierung alles in bestem Zustand sein muss.

  • Was steht den in Ihrem Mietvertrag zu "Zustand" der Whg bei Übernahme?

    Im Mietvertrag steht zum dem Zustand bei Bezug garnichts. Es stehen dort nur sämtliche Regelungen zu Schönheitsreparaturen.
    Bei diesen Regelungen ist der Vormieter in der Pflicht alles "ordentlich" zu hinterlassen und wenn dies nicht geschieht ist er in der Bringschuld (also Kosten für streichen usw. übernehmen)
    Da aber zwischen Vormieter und mir eine 3 Monatige Renovierung lag passt gemäß Mietvertrag nichts dazu dass der Vermieter alles streichen lassen muss.

  • Ist eben ein Risiko eine Wohnung im Rohzustand zu mieten, ohne konkrete schriftliche Vereinbarung über dessen Zustand bei der Übergabe.

    Da werden Sie sich einen Pinsel zulegen müssen und zwar auf Ihre Kosten.

  • Als der Mitvertrag unterschrieben wurde waren aber alle Wände (wo jetzt neuer Boden liegt) in Ordnung. Diese Wände wurden ja durch die Renovierungsarbeiten verschmutzt. Die Ecke an der Türzarge war auch noch nicht abgebrochen. Und trotzdem soll ich dafür aufkommen?

  • Ich sehe das wie @Kolnium um das Streichen werden Sie wohl nicht herumkommen. Das mit der Zarge sollten Sie aber in jedem Fall im Übernahmeprotoll festhalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!