Hallo zusammen,
wir haben am 27.11.13 von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Bei der Überprüfung ist mir aufgefallen, dass ein Fehler zu unseren Gunsten bei der Abrechnung der Heizkosten vorliegt (Es wurde der Verbrauch als letzter Zählerstand verwendet, demnach sehr wenig verbraucht). Wir bekommen laut Abrechnung eine Erstattung. Bei korrekter Berechnung (ich habe das mal nachgerechnet) müssten wir eine deutliche Summe nachzahlen.
Da ich jetzt nicht vorhabe, meinen Vermieter auf dieses Missgeschick hinzuweisen, stellen sich nun folgende Fragen:
1) Wie ist die Rechtslage, wenn der Vermieter den Fehler bemerkt und uns eine korrigierte Abrechnung zustellt (Dann mit einer Nachforderung anstatt einer Erstattung)? Muss ich dann die Nachzahlung bezahlen?
2) Bis wann muss die korrigierte Abrechnung vorliegen? Was ist, wenn die korrigierte Abrechnung erst in 2014 erstellt wird. Muss ich dann den korrigierten Betrag zahlen oder nur das Guthaben aus der fehlerhaften Abrechnung erstatten?
3) Was ist, wenn der Fehler nicht auffällt, ich aber gegen die kommende Abrechnung für das Jahr 2013 Widerspruch aufgrund eines falsch ermittelten Zählerstandes zum Jahresende 2012 einlege? Sollte dann nämlich der Verbrauch zwischen falschem Anfangszählerstand und Stand zum Jahresende 2013 als Grundlage herangezogen werden, droht uns eine außerordentlich hohe Nachzahlung.
Vielen Dank für die Unterstützung und für Rückmeldungen.
Gruß
Miet-AG81