Beiträge von Miet-AG81

    Zur Erläuterung:

    In der Nebenkostenabrechnung 2012 ist folgender Zählerstand angegeben

    Zählerstand Heizung per 31.12.12: 13.000 kWh, Verbrauch p.a. 4.000 kWh

    Unser Verbrauch in 2012 liegt aber tatsächlich bei 13.000 kWh, der Zählerstand per 31.12.12 hätte 21.000 kWh lauten müssen (demnach Verbrauch mit Zählerstand verwechselt). Zählerstand wurde im April 2013 abgelesen und Verbrauch auf den 31.12.12 vom Vermieter heruntergerechnet. Nur statt Verbrauch von 13.000 kWh steht in der Berechnung Zählerstand 2012 davor. Dies wurde so in die Abrechnung übernommen. Aufgrund des falsch ermittelten Verbrauchs bekommen wir insgesamt für 2012 eine Erstattung. Korrigiert der Vermieter die Abrechnung (mit Verbrauch 13.000 kWh) wäre es eine Nachzahlung.

    Nehmen wir mal an, ich weise den Vermieter nicht auf den Fehler hin, er erstattet mir das Guthaben. Durch Zufall bemerkt er im Januar 2014 seinen Fehler und korrigiert die Abrechnung zu unserem Nachteil. Dann brauch ich diese Nachzahlung nach den o.g. Ausführungen nicht zahlen. Dann muss aber in der Abrechnung für 2013, welche mir 2014 zugestellt wird, der korrekte Zählerstand per 31.12.12 (21.000 kWh) als Ausgangsbasis für die Berechnung herangezogen werden.

    Wenn der Vermieter den Fehler allerdings nicht bemerkt und für die Abrechnung 2013 13.000 kWh als Zählerbasis nimmt, könnte ich doch aufgrund eines Vergleichs mit der Abrechnung aus 2012 (der aktuellen) feststellen, dass der Verbrauch in der Abrechnung für 2012 falsch berechnet wurde. Dann würde ich dies dem Vermieter Ende 2014 mitteilen (nach Erhalt der neuen Abrechnung) Dann hätte der Vermieter doch keinen Anspruch auf Nachzahlung aus dem Jahr 2012 und müsste die Abrechnung 2013 so korrigieren, dass 21.000 kWh als Ausgangsbasis zugrunde gelegt werden. Dann hätte ich dieses Jahr eine Erstattung aus 2012 und für 2013 eine geringe Nachzahlung von 100-200 EUR anstatt von 1.000 EUR.

    Und darauf zu spekulieren lohnt sich aus meiner Sicht.

    Hallo anitari,

    das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr 2012.

    Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, sollte ich darauf hoffen, dass der Vermieter seinen Fehler erst in 2014 bemerkt und diesen dann auch korrigiert. Dann bräuchte ich die Nachzahlung nicht begleichen und könnte das vom Vermieter für 2012 erstattete Guthaben behalten.

    Und in der Abrechnung für 2013 müsste dann ja der korrekte Zählerstand Ende 2012 als Ausgangsbasis für 2013 zugrunde gelegt werden (Sofern der Vermieter die Abrechnung korrigiert). Oder?

    Hallo zusammen,

    wir haben am 27.11.13 von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Bei der Überprüfung ist mir aufgefallen, dass ein Fehler zu unseren Gunsten bei der Abrechnung der Heizkosten vorliegt (Es wurde der Verbrauch als letzter Zählerstand verwendet, demnach sehr wenig verbraucht). Wir bekommen laut Abrechnung eine Erstattung. Bei korrekter Berechnung (ich habe das mal nachgerechnet) müssten wir eine deutliche Summe nachzahlen.

    Da ich jetzt nicht vorhabe, meinen Vermieter auf dieses Missgeschick hinzuweisen, stellen sich nun folgende Fragen:

    1) Wie ist die Rechtslage, wenn der Vermieter den Fehler bemerkt und uns eine korrigierte Abrechnung zustellt (Dann mit einer Nachforderung anstatt einer Erstattung)? Muss ich dann die Nachzahlung bezahlen?

    2) Bis wann muss die korrigierte Abrechnung vorliegen? Was ist, wenn die korrigierte Abrechnung erst in 2014 erstellt wird. Muss ich dann den korrigierten Betrag zahlen oder nur das Guthaben aus der fehlerhaften Abrechnung erstatten?

    3) Was ist, wenn der Fehler nicht auffällt, ich aber gegen die kommende Abrechnung für das Jahr 2013 Widerspruch aufgrund eines falsch ermittelten Zählerstandes zum Jahresende 2012 einlege? Sollte dann nämlich der Verbrauch zwischen falschem Anfangszählerstand und Stand zum Jahresende 2013 als Grundlage herangezogen werden, droht uns eine außerordentlich hohe Nachzahlung.

    Vielen Dank für die Unterstützung und für Rückmeldungen.

    Gruß
    Miet-AG81

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