Zur Erläuterung:
In der Nebenkostenabrechnung 2012 ist folgender Zählerstand angegeben
Zählerstand Heizung per 31.12.12: 13.000 kWh, Verbrauch p.a. 4.000 kWh
Unser Verbrauch in 2012 liegt aber tatsächlich bei 13.000 kWh, der Zählerstand per 31.12.12 hätte 21.000 kWh lauten müssen (demnach Verbrauch mit Zählerstand verwechselt). Zählerstand wurde im April 2013 abgelesen und Verbrauch auf den 31.12.12 vom Vermieter heruntergerechnet. Nur statt Verbrauch von 13.000 kWh steht in der Berechnung Zählerstand 2012 davor. Dies wurde so in die Abrechnung übernommen. Aufgrund des falsch ermittelten Verbrauchs bekommen wir insgesamt für 2012 eine Erstattung. Korrigiert der Vermieter die Abrechnung (mit Verbrauch 13.000 kWh) wäre es eine Nachzahlung.
Nehmen wir mal an, ich weise den Vermieter nicht auf den Fehler hin, er erstattet mir das Guthaben. Durch Zufall bemerkt er im Januar 2014 seinen Fehler und korrigiert die Abrechnung zu unserem Nachteil. Dann brauch ich diese Nachzahlung nach den o.g. Ausführungen nicht zahlen. Dann muss aber in der Abrechnung für 2013, welche mir 2014 zugestellt wird, der korrekte Zählerstand per 31.12.12 (21.000 kWh) als Ausgangsbasis für die Berechnung herangezogen werden.
Wenn der Vermieter den Fehler allerdings nicht bemerkt und für die Abrechnung 2013 13.000 kWh als Zählerbasis nimmt, könnte ich doch aufgrund eines Vergleichs mit der Abrechnung aus 2012 (der aktuellen) feststellen, dass der Verbrauch in der Abrechnung für 2012 falsch berechnet wurde. Dann würde ich dies dem Vermieter Ende 2014 mitteilen (nach Erhalt der neuen Abrechnung) Dann hätte der Vermieter doch keinen Anspruch auf Nachzahlung aus dem Jahr 2012 und müsste die Abrechnung 2013 so korrigieren, dass 21.000 kWh als Ausgangsbasis zugrunde gelegt werden. Dann hätte ich dieses Jahr eine Erstattung aus 2012 und für 2013 eine geringe Nachzahlung von 100-200 EUR anstatt von 1.000 EUR.
Und darauf zu spekulieren lohnt sich aus meiner Sicht.